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(Gestern, 16:34)Nintendo schrieb: Das schlimme ist, solange der Selbstbehalt greift, wird jeder weitere Euro den du mehr verdienst zu 100% an die Ex weitergegeben werden müssen.
Also auch kein legaler Minijob am Samstag.
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Einen Minijob gibt NIE an. Nicht bei einer Auskunft. Nicht sonstwo. Nicht bei Gericht. Nicht gegenüber dem eigenen Anwalt. Ein Mini-Job wird nicht gefunden! Er ist durch die pauschale Abgabe des Arbeitgebers abgegolten und somit steuerlich irrelevant. Aufgrund dieser Tatsache, wird er auch in einer Steuererklärung nicht angegeben. Einnahmen daraus fließen auf ein unbekanntes zweites Konto, das jeder haben sollte. Der Einzige, der was vom Minijob weiß, ist die Bundesknappschaft. Und da fragt niemand an. Ich kenne keinen einzigen Fall! Schlicht, weil Soz-Päds, Anwälte und Co, entweder zu faul, zu blöd oder Beides sind.
Das Restrisiko liegt darin, dass die Ex davon erfährt, Entweder über die Kinder, die was mit bekommen, oder wenn sie dort tankt, wo du aushilfst.
Dein erster Schritt ist aber erst mal:
Keine Vaterschaftsurkunde unterschreiben
Vaterschaftstest machen. Glaub mir, die Dunkelziffer von Kuckuckskindern ist sehr hoch und wer sich plötzlich trennt, hat oft auch dunkle Gründe.
Den Mindestunterhalt kann man dann schon mal unterm Kopfkissen zurück behalten, falls der Test in Deine Richtung zeigt, denn dann zahlst du rückwirkend
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Vor 1 Stunde
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 1 Stunde von Nintendo.)
Alles korrekt. Auch kann der Minijob auffallen, wenn Kontoauszüge vorgelegt werden müssen (z.B. bei Prozesskostenhilfe) und es auf das Hauptkonto geht. Oder wenn Unstimmigkeiten offensichtlich sind. Beispielsweise du hast sehr hohe Fahrtkosten um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, aber du hast weder Bargeld abgehoben noch jemals per Karte getankt.
Wenn der Minijob jetzt schon besteht und sie davon weiß würde ich den Job aber sofort einstellen, denn ein spätere Einkommensreduktion ist immer schwierig.