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Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten
#76
D.h. Schön zum Meldeamt laufen lassen? Schon komisch, die war paar mal bei mir, und ihre Schwester auch…. Einfach ignore?
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#77
Ja, ignorieren. Auch keine Antwort wie "die hast du längst".
Die steckt in irgendwelchen Spielchen fest. Ihre Sache.
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#78
Und Nachschlag : kannst du mir bitte deine Adresse geben. Sonst kann dich die Anwältin nicht anschreiben
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#79
wie "P" geschrieben hat. Ignorieren und auf Durchzug schalten. Auch wenn es manchmal schwerfällt, aber in diesem Falle UNBEDINGT ignorieren. Warum solltest Du jemanden der gegen Dich klagen will unterstützten ....
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#80
Nee habe nicht vor zu reagieren. Finde mich bereits damit ab das das vermutlich spannend werden wird.
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#81
Spannend eher nicht. Am wahrscheinlichsten ist, dass sie sich anwaltlich beraten liess und in der Erstberatungsgebühr auch ein Brief mit drin war, den Anwalt dir schicken wird. Ich vermute, das wird ein Druck- und Bettelbrief sein.

Wenn Klage, dann erst danach. Aber da sind wir wieder am Anfang des Threads, die Dame hat noch nicht nachgewiesen dass sie unterhaltsbedürftig wäre und auch die anderen Nachweise (anderer Elternteil...) nicht. Das könnte sie alles kostenlos tun, ohne Anwalt. Und es wäre leicht. Hat sie nicht. Sie stellt stattdessen Forderungen und fängt Psychospielchen an.

Du solltest dir immer vor Augen halten, dass es auch für Frau Tochter am besten ist, in der Realität zu bleiben, auch wenn dir das nicht gedankt wird, sondern von dir erwartet wird, dass du die Realität ebenso verbiegst. Der Staat hat es sehr erfolgreich geschafft, Kinder, Partner, Eltern bis zum Todeskampf aufeinander zu hetzen, liefert die Waffen dazu, hilft dabei, grinst hämisch dazu weil es das als Wohltat verkauft und schreibt noch Rechnungen an die Gehetzten. Die Erwartungen, die da geweckt werden treiben auch deine Tochter an. Hätte sie sich wie eine Verwandte benommen, wärst du ja sogar bereit gewesen, trotz fehlender Ansprüche zu stützen.

Also spiele nicht mit in diesem Scheisspiel. Nicht heisst nicht, also auch keine Verneinung und keine letzten Worte. Sollte sie irgendwann wieder entdecken, was Eltern und Kinder sein ausmacht und in was das pervertiert wurde, wird sie das sagen. Wenn nicht - nicht deine Sache. Du trägst nicht die Verantwortung für diese Entwicklung, sondern sie wurde dir ausdrücklich entzogen oder du bekamst sie nie.
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#82
Jo ich habe nicht vor in irgendeiner Weise zu reagieren. Ich gehe mit einem Kontaktabbruch konform, ist eh gesünder als der Quatsch.
Ich warte auf den Brief, wird sicherlich kommen, die Adresse bekommt sie ja eigentlich recht leicht ( wenn sie sich bewegt ), und dann geht alles seinen Gang wie immer.
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#83
Moin Ihr, es ist bis Dato tatsächlich nix mehr gekommen. Ich bin tatsächlich verwundert, in durchaus freudiger Stimmung.  Gibt es einen für mich verlässlichlichen Zeitrahmen, wo ich rechtlich Safe wäre egal ob sie dann jetzt noch mal kommt ?  Wenn sie jetzt z.B. im ?? August ?? Ne Ausbildung anfängt müsste ich theoretisch zahlen wenn die Daten es zulassen oder wäre ich raus weil sie rumeiert oder was auch immer ?   

Es ist so, egal wie sehr ich versuche Abstand zu gewinnen, gerade zum Ende jeden Monats kommt das massivst hoch und jeder Tag ist immer so ein abwarten ob das erwartete kommt.  Das gänzlich wegschieben bekomme ich so nicht hin. Mir würde nur "Sicherheit" geben wenn ich verlässlich weiß, ab wann ich "echte" Ruhe hätte. Ich weiss, normal mit der ersten Ausbildung, aber das fehlen der "evtl" Zielstrebigkeit ist ja auch nicht ausser Acht zu lassen.

Vielleicht habt ihr noch Tipps oder so, weil so ist nicht angenehm. Ich habs mehrfach versucht aber geht nicht wegzuschieben, ist halt auch nicht gesund. Aber halt auch meine "Fähigkeit".
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#84
Das ist ein psychologisches Problem und auch auf dieser Ebene anzugehen. Rational begründet ist es nicht.

Wenn nicht einmal der übliche Anwalts-Bettel-und-Druck Brief kommt (darauf hätte ich getippt, ist auch in der Erstberatungsgebühr mit drin) dann ist ihr klargeworden, dass ein Durchsetzungsversuch chancenlos ist. Natürlich können sich die Voraussetzungen ändern, das werden sie vermutlich auch. Irgendwann dieses Jahr. Hoffentlich! Denn sei mal lieber froh, wenn sie endlich in eine Ausbildung kommt. Letztlich gehts ja darum, dass sie etwas lernt, etwas erreicht, selbständig und frei wird. Der Unterhalt für eine nichtprivilegierte Volljährige wird dich nicht umbringen. Ausbildung, Unterhalt, ist immer so, also geniesse den Frühling.
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#85
Hallo ihr,
ich habe nun das Anwaltsschreiben bekommen.
Ich habe das anonymisiert angehangen, ich hoffe das ist okay. 
Könnt ihr mir helfen darauf adäquat zu antworten? Oder doch lieber hochbezahlten Anwalt nehmen aufgrund der komplexität? 
Ich bin da irgendwie ratlos.

Geht ja schon los mit der Forderung für ab Oktober 2025. Ist per Whatsapp in Verzugsetzen da jetzt dann doch möglich?
Weiter diese Arbeitsamt Maßnahme, ob diese überhaupt eine relavants hat bei der Bedürftigkeit.  Naja Wohnvorteil der Mutter wird wie immer wegignoriert, wenn auch evtl. nicht kriegsentscheidend. 
Dann auch die Diskrepanzen zwischen inverzug setzen ab oktober 25 und aber Nachweise ab jetzt rückwirkend, ahhja. 
Wohngeld wurde auch nicht beigelegt, hatte mir ja letztes Jahr meine Tochter gezeigt gehabt, hab ich Kopie noch rumliegen.
Neuer Ehemann Gehalt auch Fehlanzeige fürs Familieneinkommen.
Bafög, Bürgergeld,Einkünfte der Maßnahme, alles so sachen...

Wenn ein neues Thema aufzumachen besser wäre, dann können wir sonst auch abtrennen.

Wenn fragen sind, einfach los,bin noch frustriert über diese Gierlappenmentalität...


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#86
Also, formulieren kann man da schon erst mal was ohne Anwalt. Aber ich sehe ihn in der Ferne...

Ich persönlich würde dem Anwalt schreiben, dass die Auskunftserteilung offensichtlich nicht vollständig ist weil unschlüssig und daher nicht glaubhaft. Er legt - was man dem Schreiben entnehmen kann - lediglich eine Abrechnung aus Dezember 2025 vor, der Du selbst die Jahreswerte entnehmen sollst. Das ist zwar grundsätzlich möglich, ist aber keine vollständige Auskunft. Von Dir will er ja auch alle 12 Gehaltsbescheinigungen ,-)

Abrechnungen von Januar - April 2026 fehlen. Verlangen!

Weiterhin stellt sich die Frage, wovon die Mutter überhaupt lebt. Sie zahlt für Kredite insg. 681,71 € monatlich - welche nicht belegt sind - und verdient angeblich nur 445 € im Monat. Wovon wird der Kühlschrank gefüllt? Von Luft und Liebe?

Den 200 € Privatkredit kaufe ich sowieso niemandem ab. Ist auch nicht belegt.

Ebenso würde ich auch die Vorlage der Steuererklärung ihrerseits fordern. Nur daraus, ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Ansonsten kann der Dir ja viel erzählen.

Dann forsche mal nach, ob solche Leute wie Deine Tochter, die solche Maßnahmen machen, nicht von irgendwoher eine der zahlreichen Sozialleistungen bekommt. Das unterstellst Du dann als in der Auskunft fehlend.

Dann habe ich mir Deinen Kommentar vom 06.10.2025 angesehen. Das ist m.E. nach keine wirksame Inverzugsetzung. Das würde ich einfach so mitteilen, auch wenn man sich darüber streiten wird.

Ist Deine Whatsapp so eingestellt, dass der Absender nicht erkennen kann, ob du sie gelesen hast, ist die WhatsApp sowieso wirkungslos. Der Absender müsste - sofern es sich um eine wirksame Inverzugsetzung handelt - Beweis antreten und zwar durch Vorzeigen der WhatsApp auf dem die beiden blauen Häkchen zu erkennen sind. Aber das ist für später... ,-)

Also jag den erst mal vor dir her. Und dann schau was kommt....
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#87
Noch eine Ergänzung zu dem bereits gesagten:

Für eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) über das BNW (Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft) kann man finanzielle Unterstützung erhalten. Das Geld kommt dabei in der Regel nicht direkt vom BNW, sondern von einem Kostenträger (z.B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit), den das BNW bei der Antragstellung unterstützt.

Wurde das durch die Tochter nachgewiesen? Dieses Geld mindert den Bedarf, falls einer besteht.
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#88
Naja es gab ja Konversation in Whatsapp, mit ihr darüber. Blaue Halen sind leider auch da. Hatten und danach ja auch getroffen, wo ich mündlich 150€ angeboten hatte, da sie in keinerlei Ausbildung ist. Nur diese Maßnahme macht sie ja.

Ja ich muss gucken ob ich überhaupt was gescheites formuliert bekomme, gedanklich bin ich da durch momentan.

Ne nix nachgewiesen bisher.
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#89
Was sind blaue Halen?
Die "Maßnahme" gehört zur untersten Kategorie, das macht man damit jemand erstmal von der Strasse und aus der Statistik weg ist und um ihn so weit zu bringen, dass er anschliessend einfache Hilfsarbeiten machen kann, was meist nicht klappt.

Der Thread kann ruhig so weitergehen, Fallthreads sind im Fälleforum besser wie Thementhreads.

Formuliere knapp und deppert.

Sehr geehrte/r Rechtsanwalt/anwältin / Person,

Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die über das BNW (Berufsbildungswerk/Bildungsnetzwerk der Wirtschaft) durchgeführt werden, werden in der Regel vergütet mit finanzieller Unterstützung, die den Lebensunterhalt sichert. Nachweise darüber wurden nicht vorgelegt, mithin besteht kein berechenbarer Unterhaltsanspruch für Chantalle Nixinski mehr.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch fast alle anderen Nachweise fehlen, die für eine Unterhaltsberechnung und Haftungsquote Grundvoraussetzung wären. So fehlen die Abrechnungen nebst Nachweisen von Januar bis April 2026 der Mutter Babette Nixinski; der Wohnvorteil von Babette Nixinski; die Vorlage der Steuererklärung von Babette Nixinski, nur dort sind Einkünfte ersichtlich. Eine Inverzugsetzung vor ihrem Schreiben wird bestritten, Privatkredite (auch dafür mangelt es an Nachweisen) werden bestritten. Die behaupteten Zahlen sind unmöglich, bei 681,71 € Krediten und 445 € Einkommen im Monat ist Babette Nixinski eine Fiktion aus Antimaterie.

Mit höflichsten Grüssen

Fischers Fritze
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#90
Deine Zeilen haben tatsächlich ein Lächeln hervorgerufen, grandios, Fiktion aus Antimaterie Big Grin 

blaue Halen, waren die blauen "Haken" aus Whatsapp. Mit Handy tippen ist nicht mehr so einfach Big Grin 

Danke euch schonmal, nehme das definitiv als Grundlage, das hilft mir wirklich sehr.
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#91
Meine Belege wie gefordert teile ich aber mit, ebenso meine zu bereinigenden Positionen, oder?
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#92
Und Bafög, Bescheid mit anfordern oder fällt das per se in die Kategorie der nicht nachgewiesenen Finanziellen Unterstützung aus dem ersten Absatz mit dem BNW ?
Frage deshalb, weil ich ausging, das vorrangig Bafög beantragt werden müsste von Volljährigen, oder bring ich da was durcheinander?
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#93
Was mir noch eingefallen ist, die Frist. Das Schreiben ist auf den 21.4. datiert, Frist endet 6.5. , angekommen bei mir per Einschreiben am 29.4.

Ich bin nicht der Typ, der fristen verstreichen lässt, aber die Zeit ist recht eng. Ich würde meine Antwort auf 7.5 datieren und losschicken, per einschreiben, unkommentiert. Oder lieber thematisieren?
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#94
Setz doch Deine Antwort erst mal hier rein. Dann kann man das optimieren ,-) . Obwohl in dem Schreibein von p erst mal alles gesagt ist. Fristen von Anwälten interessieren erst mal nur wenig. Ob Du das am 07. oder 10. los sendest ist uninteressant. Das braucht man auch nicht zu kommentieren.
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#95
Das wäre der Text unten.  Muss ich wirklich die komplette Steuererklärung rausgeben ? Dachte immer, nur der Bescheid wäre relevant.  Sollte ich da evtl bei meinen Belegen schwärzen ? Personalnummer, Steuernr, etc ?
Bei der Bereinigung, mein Arbeitsweg wäre hin und Rück 14km was 107,80€ macht deshalb ist die Pauschale günstiger, ich habe noch einen Ratenkredit mit 195,50€ monatlich seid 06.2024 ( fürs Auto, auch wenns nirgends steht, zumindest nicht gefunden ), da das eh nie anerkannt wird hab ichs weggelassen, oder anders machen ?


Sehr geehrte Frau XXAnwältinXX,

Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die über das BNW (Berufsbildungswerk/Bildungsnetzwerk der Wirtschaft) durchgeführt werden, werden in der Regel vergütet mit finanzieller Unterstützung, die den Lebensunterhalt sichert. Nachweise darüber wurden nicht vorgelegt, mithin besteht kein berechenbarer Unterhaltsanspruch für XXTochterXX mehr.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch fast alle anderen Nachweise fehlen, die für eine Unterhaltsberechnung und Haftungsquote Grundvoraussetzung wären. So fehlen die Abrechnungen nebst Nachweisen von Januar bis April 2026 der Mutter XXXXXXXXX sowie von Mai 2025 bis April 2026 des Ehemannes; der Wohnvorteil von XXXMutterXXX; die Vorlage der Steuererklärung und des Steuerbescheides für 2025 von XXXMutterXXX , nur dort sind Einkünfte ersichtlich; Nachweise über Wohngeld, Bürgergeld, Lohnersatzleistungen sowie selbstständiger und freiberuflicher Tätigkeiten von XXXMutterXXX ; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von XXXMutterXXX .

Eine Inverzugsetzung vor ihrem Schreiben wird bestritten, Privatkredite (auch dafür mangelt es an Nachweisen) werden bestritten, zumal die Angegebenen Abbuchungen und anschließenden Rückbuchungen sehr fragwürdig sind. Die behaupteten Zahlen sind unmöglich, bei 681,71 € Krediten und 445 € Einkommen im Monat ist  XXXMutterXXX eine fiktive Persönlichkeit.

In der Anlage meine Gehaltsnachweise von Mai 2025 bis April 2026 sowie den Steuerbescheid und die Steuererklärung 2025.
Mein Einkommen ist um Folgende Positionen zu bereinigen : Gewerkschaftsbeitrag 43,15€ , Reinigung Arbeitsbekleidung 22,88€ , 5% Pauschale Berufsbedingte Aufwendungen.

Mit freundlichen Grüßen

XXX
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#96
Ist bei der Teilhabe Maßnahme abschätzbar, wie hoch ihre Vergütung ist?
Ich glaube ich würde es sogar stärker formulieren. "Immer" statt "in der Regel".
Mittlerweile würde ich sogar soweit gehen einfach eine Zahl zu erfinden: 1200€, genannt in persönlichem Gespräch (mit mir Wink )

Wenn du den Unterhaltsanspruch bestreitest würde ich die haben Belege eher weglassen mit der Begründung, das sie erstmal die Bedürftigkeit nachweisen muss. Trotzdem natürlich auf BAföG und Belege der Mutter hinweisen.
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#97
Muss ich wirklich die komplette Steuererklärung rausgeben ?

Nein. Nur den Steuerbescheid. Im Laufe des Tages gucke ich noch nach Deinem Schreiben ,-)
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#98
(Vor 3 Stunden)Nintendo schrieb: Wenn du den Unterhaltsanspruch bestreitest würde ich die haben Belege eher weglassen mit der Begründung, das sie erstmal die Bedürftigkeit nachweisen muss. Trotzdem natürlich auf BAföG und Belege der Mutter hinweisen.

Um den Auskunftsanspruch auszulösen ist die Schwelle sehr niedrig. Es gilt die typische Denkweise des Juristengesockses: Schrankenlos freie Bahn für "Erst mal gucken, was der so hat". Auskunft muss man praktisch immer geben. Es nutzt auch nichts, wenn auch der Unterhaltsbegehrende Auskunft geben muss und das unvollständig tut oder verweigert wird. Es geht dann vor Gericht und wird für alle teuer. Auch bei anteiligen Unterhaltsansprüchen wie bei volljährigen Kindern und Eltern blockiert die Weigerung eines Elternteils nicht den Auskunftsanspruch gegen den anderen Elternteil.

Ist also schon besser, die eigene Auskunft vollständig zu geben. Da kommt man nicht drum rum.
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