Beiträge: 10
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2023
Schönen Sonntag die Herren,
es gibt ja den Tip, statt der JA-Urkunde einen Titel beim Notar zu wählen. Angenommen ich mache das, und denen reicht das erst einmal. Was ist, bei einer andauernden Verschlechterung der wirtschaftlichen Umstände (hier: Entfall des Wohngeldes aufgrund Vermögen): Kann ich den einkassieren oder einen geänderten anstatt geben?
Beiträge: 711
Themen: 108
Registriert seit: May 2017
Das kommt auf deine Ex drauf an. Sie kann das Geld ja auch ohne Notar, oder Jugendamt, oder Gericht akzeptieren. Ich denke aber, sobald das Jugendamt oder gar ein Beistand vom Jugendamt involviert ist, sind sie Wahlmöglichkeiten eingeschränkt.
Beiträge: 10
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2023
Beistand ist da, an den geht auch das Geld. Aber ich denke, dass ein von mir freiwillig gestellter Titel auch von mir wieder geändert werden kann?? Oder muss ich dann gegen den von mir errichteten Titel klagen?
Beiträge: 22.321
Themen: 930
Registriert seit: Aug 2008
Grundsätzlich jeder Titel ist nur mit Zustimmung der Parteien zu ändern. Die Unterschiede zwischen den Titeln beziehen sich nicht drauf, dass es welche geben würde, die einseitig abänderbar sind, sondern auf Art und Schwierigkeit der einzusetzenden prozessualen Mittel, wenn eine Partei eine Änderung verlangt und die andere nicht zustimmt.
Du musst zunächst unter Fristsetzung die Zustimmung zu einer Änderung einfordern. Wird das ignoriert oder abgelehnt, musst du klagen.
Beiträge: 561
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2023
Wenn die gegen Seite sich quer stellt und Mann klagt,
Trägt er die Prozesskosten (wenn ich es richtig involviert bin. )
Beiträge: 22.321
Themen: 930
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 47
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2025
In Unterhaltssachen entscheidet das Gericht über die Kosten gemäß § 243 FamFG.