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Keine Umgangserweiterung trotz Vereinbarung
#1
Guten Morgen & frohe Weihnachten an alle!

Vorab: Nicht verheiratet, offiziell getrennt seit 5 Monaten, gemeinsames Sorgerecht, Kind unter 2 Jahren.

Kontext:
Vor der Gerichtsverhandlung wurde mir als KV (ohne Grund, wurde auch mehrfach von JA / VB bestätigt) das Kind entzogen. Im Oktober kam's zur Gerichtsverhandlung über ABR (das jetzt doch bei beiden verbleibt) und dort wurde auch eine Vereinbarung über den Umgang geschlossen, diese lautet wie folgt:

Zitat:Die Kindseltern sind sich einig, dass der Umgang perspektivisch auszuweiten ist zunächst samstags bis 15:30 Uhr. Perspektivisch soll auch eine Übernachtung stattfinden. Ziel ist die Umgangsausweitung jedenfalls Richtung Jahreswechsel 2025/2026. Die Kindseltern werden sich diesbezüglich umgehend an das Jugendamt und um gemeinsame Beratungstermine nachsuchen.

Dreimal dürft ihr raten wer sich schnellstmöglich um die Termine gekümmert hat? Genau, ich.
Der erste Termin wurde von der KM abgesagt, der zweite wurde krankheitsbedingt verschoben. Im Termin selbst hatte ich mit 2 Mediatoren zu tun (gleich mehr dazu), die sich darauf versteift haben, dass eine Umgangserweiterung erst stattfinden kann, wenn man hier alles super toll durch kommuniziert, d.h. ganz konkret erst irgendwann im Februar/März.
Das läuft meiner Meinung komplett entgegen der obigen Vereinbarung.
Das habe ich auch so klar & deutlich gegenüber den 2 JA Mitarbeitern kommuniziert.

Jetzt dürft ihr nochmal raten wer genau auf diesen Zug jetzt aufgesprungen ist? Die KM.
Sie verweigert jetzt auch den erweiterten Umgang.

Ich bin selbst Mediator (musste diese Fortbildung machen, halte enorm wenig davon) und weiß was für ein überaus langwieriger Prozess das ist, der auch ohne große rechtliche Konsequenzen von jeder Partei einseitig aufgekündigt werden kann (wenn es keine vormalige notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung gab, sehr fragwürdig ob dies überhaupt machbar ist bei Sachen wie Familienrecht)

Meine Frage jetzt: 
Im neuen Jahr direkt nach dem zweiten Beratungstermin (der solo nur mit mir stattfindet) zum Anwalt latschen und über das Gericht gehen?
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#2
Die Vereinbarung vor Gericht ist wertlos durch das Wort "perspektivisch". Von Terminen befreit, von Messung der Entwicklung befreit, von Durchführung befreit. Wenn die Mutter jetzt schon nachweisbar verweigert, an der neuen "Umgangsperspektive" mitzuwirken, sie mitzutragen, dann wäre der richtige Zeitpunkt für ein neues Gerichtsverfahren: Sofort.

In der Vereinbarung steht "umgehend" zum den Gesprächen. Das ist jetzt drei Monate her und hinsichtlich Umgang soll nochmal drei Monate wegen "Durchkommunikation" nichts passieren, wenn ich deine Aussagen richtig verstanden habe. Das ist insgesamt ein halbes Jahr, ein Viertel des gesamten bisherigen Lebens des Kindes und widerspricht jedem "umgehend" und jeder Erweiterungsperspektive.

Was du jetzt natürlich nicht hören willst, ist die Tatsache, dass dich die Mutter längst erfolgreich vom Kind weggetreten hat und dieser grosse Erfolg sorgt dafür, dass sie jederzeit und immer nach Gutsherrinnen-Art verfahren wird, damit auch durchkommt. Für dich bleibt die Rolle des seltenen Onkels, dazu darfst du dir noch das verlogene Gerülpse der Person die sich Mutter nennt anhören, sie hätte ja nichts gegen den Vater-Kind Kontakt. Ansonsten bist du ein Strangulierter, der nie ein normales Verhältnis zu seinem Kind aufbauen kann. Gegen den Willen der Mutter läuft nichts in diesem Land. Das erste Verfahren und die folgenden Ereignisse haben dir schon gezeigt, wie das geschützt und gestützt wird. Dieses erste Verfahren wäre entscheidend gewesen, wenn das gut läuft sind noch kleine Verbesserungen und Weichen drin. Wenn nicht, konvergiert die reale Ergebniskurve der Folgeverfahren gegen Null und alles perlt nur noch ab.

Du willst natürlich in der jetzigen Phase klagen, kämpfen, weitermachen. Aus Erfahrung ist klar, dass es davon in deiner Phase keine Abzweigung für dich gibt. In ein paar Jahren wirst du dann an den Absatz vorher denken und durch ärgern, dass du nicht danach gehandelt hast. Oder ermüdet alles begraben hast.
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