28-11-2025, 11:30
Hallo Liebes Forum,
ich habe eine spezifische Frage zu den Kosten des Verfahrensbeistandes in einem Umgangsverfahren.
Darf das Gericht durch Beschluss mir als Vater auch nur anteilig die Kosten des Verfahrensbeistandes überhelfen ?
In der ersten Runde des Umgangsverfahrens habe ich mich noch brav mit der "Dame" ( Verfahrensbeistand:innen) auseinandergesetzt jetzt beim zweiten mal fehlte es mir am innerem Verständnis/Willen mich nochmals sinnloser Weise mit dieser Person auseinanderzusetzen.
Nach FamG § 158c Abs.3 sind " Vergütung und Aufwand.... stets von der Staatskasse zu zahlen"
Bei der ersten Kostennote waren die Kosten der "Dame" anteilig noch drin. Beim zukünftigen Kostenbescheid will ich diese Kosten ablehnen mit Verweis auf FamG § 158c Abs.3.
Hat jemand damit positive Erfahrung ? Was wäre das ? Ein Wiederspruch/ Einspruch ? Muss ich damit vors OLG ? Hat jemand Formulierungshilfen ?
Vielen Dank vorab
ich habe eine spezifische Frage zu den Kosten des Verfahrensbeistandes in einem Umgangsverfahren.
Darf das Gericht durch Beschluss mir als Vater auch nur anteilig die Kosten des Verfahrensbeistandes überhelfen ?
In der ersten Runde des Umgangsverfahrens habe ich mich noch brav mit der "Dame" ( Verfahrensbeistand:innen) auseinandergesetzt jetzt beim zweiten mal fehlte es mir am innerem Verständnis/Willen mich nochmals sinnloser Weise mit dieser Person auseinanderzusetzen.
Nach FamG § 158c Abs.3 sind " Vergütung und Aufwand.... stets von der Staatskasse zu zahlen"
Bei der ersten Kostennote waren die Kosten der "Dame" anteilig noch drin. Beim zukünftigen Kostenbescheid will ich diese Kosten ablehnen mit Verweis auf FamG § 158c Abs.3.
Hat jemand damit positive Erfahrung ? Was wäre das ? Ein Wiederspruch/ Einspruch ? Muss ich damit vors OLG ? Hat jemand Formulierungshilfen ?
Vielen Dank vorab


