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19-10-2025, 15:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-10-2025, 15:18 von Bumpi.)
Hallo. Frage mal für einen Freund..
Er hat einen Zierfisch aus Osteuropa geheiratet( etwas weiter weg),
Er ist jetzt eben über 4 Jahre verheiratet..nun Frau weg, Scheidung eingereicht..
Er verdient doppelt so viel wie sie..
Betreuungsunterhalt bis Scheidung ist klar, aber wie lange nach der Scheidung noch Unterhalt?
Ehedauer bis zur Scheidung sage Ich mal 5 bis 6 Jahre..
MfG
Bumpi
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Es gibt weder Begrenzungen noch Unbegrenzung dafür. Wenn sie ehebedingte Nachteile geltend machen kann, kann der Ehegattenunterhalt sehr, sehr lange laufen. Wenn nicht, dann eben nichts oder nur kurz.
Vier Jahre passt genau. Ab drei Jahren ist alles klar, dann ist der Aufenthalt der Goldsucherin dauerhaft gesichert und der Volltrottel-Beta, der sich die Blume des Orients ans Bein gebunden hat und sich mit Liebesgefasel kirre machen liess wird nicht mehr benötigt.
Zu rechnen ist mit maximaler Abzocke. Diese Damen wissen genau, was sie tun und bekommen über Freundinnen ihrer Ethnie auch passende Anwälte genannt, die in solchen Fällen die richtigen Schriftsätze parat haben und die deutschen Beta-Deppen ausnehmen, zu deren Hauptfehler auch immer das Unterschätzen dieser Damen und iher Helfer gehört. In der grossen Mehrheit bedeutet Heirat einen simplen Schleusungtrick.
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Du meinst Trennungsunterhalt ? Oder gibt’s Kinder unter 3 Jahren ?
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Hallo. .
Es geht um nachehelichen Unterhalt...Kinder sind gar nicht involviert..
Es geht wahrscheinlich genauso wie P es beschrieben hat..Es wird wahrscheinlich irgentwas über Krankheit als ehebedingter Nachteil versucht werden..
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Immerhin verdient sie selber Geld.
Keine Kinder, also kein ehebedinger Nachteil. Kann man das so einfach sehen?
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Alles ist möglich. Vielleicht hat sie auch schon einen Neuen am Start und will den lieber schnell sichern wie vom alten noch was.
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Am Ende des Tages verbleibt nichts anderes, als die Nummer auszufechten. Wenn das Kind erst einmal im Brunnen ist, und das war es, als der Termin beim Standesamt fest stand, gibt es keine klassische Möglichkeit der Suche nach einer Problemlösung mehr. Es gibt nur die Möglichkeit, Schadenbegrenzung zu erzielen und aus der Vergangenheit zu lernen.
Er kann sich glücklich schätzen, kein Kind mit der Keule zu haben. Alles begrenzt sich auf eventuelle Forderungen der Ex himself. Eine Krankheit, die Ehegattenunterhalt bewirken würde, muss zumindest erst einmal entsprechend nachgewiesen werden.