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15-09-2025, 09:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-09-2025, 10:07 von Ein Vater.
Bearbeitungsgrund: Fehler
)
Hallo zusammen,
am Donnerstag hat meine Lebensgefährtin unsere Tochter genommen und ist 1 Straße weiter bei der Nachbarin eingezogen. Sie sagt sie benötigt die Höhe des Unterhaltes weil sie wegen Wohungssuche diese bei einigen Ämtern diese angeben muss. Angeblich möchte auch das JA die Höhe erfahren und sie benötigen ein Schriftstück hierzu. Ich habe Ihr gesagt bis zur entgültigen Berechung durch meinen Anwalt, mit dem ich bereits nächsten Montag einen Termin habe soll sie mal von dem Mindestunterhalt von 554 Euro ausgehen. Kind wird im Oktober 6 Jahre alt ich bin nicht verheiratet, sie arbeitet halbtags.
So jetzt die Frage. Soll ich einfach für September anteilig von den 554 € unterhalt überweisen. was macht das Jugendamt in dem Fall. Danke euch.
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äääähhhh.....frage...hat sie das mit deiner erlaubnis getan?
wenn nicht: kein unterhalt!
geh sofort zum jugendamt, hole das kind zurück zu dir! das ist unverantwortlich was die ex mit dir und
kind macht!
such dir einen wadlbeißer als familienanwalt!
wenn es dir möglich ist, lass das kind bei dir wohnen!
bb
netlover
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Zitat: was macht das Jugendamt in dem Fall.
Das Jugendamt macht gar nichts. Aber sobald die Ex eine Beistandschaft eingeht, handelt das Jugendamt wie ein Anwalt für die Gegenseite. Unterhalt wird erst ab Inverzugsetzung geschuldet. Der Zahlbetrag für Mindestunterhalt beträgt 426,50 EUR. Unterhalt ist ein Monatsbetrag (§ 1612 Abs. 3 BGB). Er wird für den ganzen Monat geschuldet, nicht tageweise. Wenn du z.B. noch im September inverzuggesetzt wirst, muss der gesamte September bezahlt werden, nicht nur die Tage ab dem Auszugstag irgendwann im September.
Die Elternautonomie berührt das nicht. Die Eltern können sich auch auf anteiligen Unterhalt einigen. Ist die Ex eine Beistandschaft eingegangen, geht das nicht mehr, die Beistandschaft vertritt dann und nicht mehr die Mutter.
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(15-09-2025, 10:24)p__ schrieb: Zitat: was macht das Jugendamt in dem Fall.
Das Jugendamt macht gar nichts. Aber sobald die Ex eine Beistandschaft eingeht, handelt das Jugendamt wie ein Anwalt für die Gegenseite. Unterhalt wird erst ab Inverzugsetzung geschuldet. Der Zahlbetrag für Mindestunterhalt beträgt 426,50 EUR. Unterhalt ist ein Monatsbetrag (§ 1612 Abs. 3 BGB). Er wird für den ganzen Monat geschuldet, nicht tageweise. Wenn du z.B. noch im September inverzuggesetzt wirst, muss der gesamte September bezahlt werden, nicht nur die Tage ab dem Auszugstag irgendwann im September.
Die Elternautonomie berührt das nicht. Die Eltern können sich auch auf anteiligen Unterhalt einigen. Ist die Ex eine Beistandschaft eingegangen, geht das nicht mehr, die Beistandschaft vertritt dann und nicht mehr die Mutter.
Wer setzt mich in verzug ? die Mutter ? Ihr Anwalt ? Das Jugendamt ?
Ich weiss jetzt nicht woher der Betrag ist ich habe 482 € gelesen.
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Ich habe den Zahlbetrag des Mindestunterhalts genannt. Stufe 1 Düsseldorfer Tabelle. Seite 5, unten, "Anhang": https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...ssnote.pdf
In Verzug kann dich jeder Berechtigte setzen: Die Mutter die das Kind vertritt oder ihre Vertreter, Jugendamtsbeistandschaft, ihr Anwalt. Oder ein Gerichtsbeschluss.
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(15-09-2025, 11:01)p__ schrieb: Ich habe den Zahlbetrag des Mindestunterhalts genannt. Stufe 1 Düsseldorfer Tabelle. Seite 5, unten, "Anhang": https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos...ssnote.pdf
In Verzug kann dich jeder Berechtigte setzen: Die Mutter die das Kind vertritt oder ihre Vertreter, Jugendamtsbeistandschaft, ihr Anwalt. Oder ein Gerichtsbeschluss.
Aber ohne die richtige Höhe ist auch ein verzug möglich oder erst wenn der steht? Überweise ich von mir aus monatlich den Mindestunterhalt hilft mir das in irgendeiner Form ?
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Ein Verzug ist immer möglich. Meist beginnt er ja mit einer Auskunftsforderung. Da steht noch gar nicht mal fest, wie hoch der Unterhalt wird.
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(15-09-2025, 11:23)p__ schrieb: Ein Verzug ist immer möglich. Meist beginnt er ja mit einer Auskunftsforderung. Da steht noch gar nicht mal fest, wie hoch der Unterhalt wird.
Gut dann warte ich mal was da kommt.
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Du hast die Düsseldorfer Tabelle gegoogelt und auf Seite 1 den Unterhalt abgelesen. Daher Deine Zahlen. Bist nicht der Erste ,-) Diese Tabelle beinhaltet die Zahlbeträge ohne Abzug des hälftigen Kindergeldes. Schau erneut dort rein und dann scrolle nach ganz unten. Dort findest Du die Beträge, die zutreffend sind.
Deine Ex ist zur Nachbarschaft abgehauen. Mal sehen, wie lange die Wohnungssuche dauert. Hat schon mit Ämtern gesprochen, auch mit dem Jugendamt. Die legt sich gerade mächtig in die Zügel. Wahrscheinlich wird sie beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Da Du schon einen Anwaltstermin hast, kannst Du dem dann das Schreiben bringen. Deine Auskunftsunterlagen kannst Du schon mal beisammen basteln. Letzte 12 Gehaltsnachweise. Steuererklärung.
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(15-09-2025, 16:21)Nappo schrieb: Du hast die Düsseldorfer Tabelle gegoogelt und auf Seite 1 den Unterhalt abgelesen. Daher Deine Zahlen. Bist nicht der Erste ,-) Diese Tabelle beinhaltet die Zahlbeträge ohne Abzug des hälftigen Kindergeldes. Schau erneut dort rein und dann scrolle nach ganz unten. Dort findest Du die Beträge, die zutreffend sind.
Deine Ex ist zur Nachbarschaft abgehauen. Mal sehen, wie lange die Wohnungssuche dauert. Hat schon mit Ämtern gesprochen, auch mit dem Jugendamt. Die legt sich gerade mächtig in die Zügel. Wahrscheinlich wird sie beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten. Da Du schon einen Anwaltstermin hast, kannst Du dem dann das Schreiben bringen. Deine Auskunftsunterlagen kannst Du schon mal beisammen basteln. Letzte 12 Gehaltsnachweise. Steuererklärung.
Ich habe schon eine Scheidung mit 3 Kinder hinter mir. Jugendamt war ich gestern erster ... habe 15 min vor ihr angerufen. KM hat mich dann erbost angerufen was mir einfällt beim JA anzurufen.
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Lustig. Eine Paniknudel die Angst hat, Du könntest irgendwo positiv auffallen. Vor der hier, kannst Du Dich schon mal in Acht nehmen.
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(Gestern, 09:17)Nappo schrieb: Lustig. Eine Paniknudel die Angst hat, Du könntest irgendwo positiv auffallen. Vor der hier, kannst Du Dich schon mal in Acht nehmen.
Ja wird kein Zuckerschlecken. Aber wie sagt man so schön den Charakter einer Frau erkennt man bei der Trennung. Ich will Wecshelmodell da Ihre 3 Geschwister ( aus meiner ersten Ehe) bereits bei mir im Wechselmodell sind. Da läuft soweit und auch meien lebensgefährtin hat ja damitErfahung auch unsere 6 Jährige Tochter.
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