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Unterhalt ab 18
#1
Moin,

ich bin hier ja selten noch unterwegs, jedoch benötige aus aktuellem Anlass mal eure Meinung bitte:

Kind ist volljährig geworden, ich hatte zuerst angeboten, 500 Euro zu zahlen, nachdem das Kind schlappe 7000 Euro geschenkt bekam, gebeten, dies Geld bitte dazu zu verwenden, meine Unterhaltslast zu reduzieren. Ich bat nun 250 Euro an, mein Kind rief pünktlich zum 1. an, will die vollen 500. 

Leider entgleiten gerade die finanziellen Ansprüche meines Kindes, er verdient sich seit ca. 2 Jahren bereits Geld dazu, inzwischen 1000 Euro im Monat ungefähr, wohnt übrigens bei der Mama. Also wäre ich defakto aus der Unterhaltsnummer raus, jedoch wollte ich sein Engagement sich selbst was hinzuzuverdienen nicht mit einer Kürzung des Unterhalts begegnen, dann hätte er eh gesagt, wozu den Rücken krumm machen, wenn die Kohle vom Papa auch ohne Arbeit käme. 

Jetzt hab ich erfahren, dass Mama verlangt, dass er 300 Euro von meinen 500 abgibt. Dagegen habe ich protestiert, schließlich ist sie nunmehr ebenfalls Unterhaltspflichtig und müsste ebenfalls 500 Euro zahlen, auch stände das KG dem Kind zu. Sie müsste also erstmal 750 Euro an ihn angeben, kann dann gern die 300 Euro verlangen. Aber nicht so wie jetzt, sich das KG einstreichen und sich den Unterhalt sparen. 

Regulär nach DT rechnet sich das ganze zudem noch ganz anders, demnach hab ich 300 Euro zu zahlen, sie 500 Euro, sie verdient etwas mehr als ich. 

Jetzt hab ich die Mutter aufgefordert, ihren Anteil an unser Kind zu überweisen. Keine Reaktion. In einem früheren Gespräch wurde ihre verdrehte Einstellung, sie müsse garnichts zahlen und wenn ich nicht zahlen würde, gäbe es auch keine Nebenjobs mehr bei meinem Kind, ziemlich klar.

Jetzt die eigentliche Frage:
Wenn ich mich jetzt verklagen lasse, muss das Kind dann seine Mutter auch verklagen? Zählt bei den Nebenjobs das was er bisher verdiente, oder reicht es wenn er sagt, ich geh ab sofort doch nicht mehr arbeiten? Die Hälfte seiner Nebeneinkünfte waren bisher übrigens schwarz, zumindest glaube ich nicht, dass Mama ihn dazu angehalten haben wird, diese zur Steuer anzumelden. Im Rahmen einer Klage müssten diese zur Sprache kommen, wer würde für die fehlende Versteuerung dann haften? Bisher war er ja minderjährig, haftet dann die Mutter? Letztes wäre vielleicht noch eine sich dann ergebende Hürde für sie, unser Kind zum Anwalt zu schleppen. Zusatzinfo: derzeit besteht kein Titel.
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#2
Privilegierter Volljähriger?
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#3
Jepp, 13. Klasse
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#4
Wenn das Kind keine Auskunft über das Einkommen der Mutter bekommt oder sie bekommt, dir aber nicht zugänglich macht, wird jede Klage auf Unterhalt gegen dich scheitern. Bekommt es die Auskunft und gibt sie dir, wird daraufhin ein Unterhaltsbetrag von dir festgesetzt, dann spielt es keine Rolle ob das Kind Unterhalt vor der Mutter eintreibt oder nicht. Das ist Sache des Kindes. Sein Anspruch an dich wird dadurch weder höher noch geringer. Es kann auch das Geld von dir der Mutter geben. Freie Entscheidung. Ändert nichts bei dir.
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#5
Nette Erpressung .
Vermutlich die einzige Möglichkeit dir ein
schlechtes Gewissen zu machen mit dem Nebenjob.
Und Zack wird diese Karte auch von Mutti gezogen .
Könnte meine exe sein .

Spontan würde mir einfallen, dass du sagst :
„… ich habe jetzt 10 Monate seit der Volljährigkeit bezahlt -
jetzt ist Mutti dran mit den nächsten 10 Monaten. Aber ohne Kindergeld
- das soll der Sohn bekommen . Wenn sie nicht zahlt, dann ist sie es schuld
Wenn er keinen Nebenjob machen will .
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#6
Geraten wird zu einer korrekten Berechnung. Sollte es dann vor Gericht gehen, spart das Kosten und Überraschungen. Also nicht gross rumverhandeln, sondern Auskunft verlangen über eigenes Einkommen und Einkommen der Mutter.
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#7
(Vor 3 Stunden)p__ schrieb: Geraten wird zu einer korrekten Berechnung. Sollte es dann vor Gericht gehen, spart das Kosten und Überraschungen. Also nicht gross rumverhandeln, sondern Auskunft verlangen über eigenes Einkommen und Einkommen der Mutter.

Danke, der Ansatz gefällt mir. Darf ich das Auskunftsverlangen ohne Anwalt raushauen? Wäre besser, denn das Schreiben würden sie vermutlich ignorieren.
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#8
Ja, Anwalt erst wenn Gerichtsverfahren.
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#9
Gut, jetzt noch eine Frage: Es ist bekanntlich schwer KU zurückzufordern, gilt ja als verbraucht. Nun hab ich der Mutter bisher - ohne Titel - 600 Euro überwiesen als Unterhalt für unseren Sohn. Nunmehr wird klar, wieviel Geld er sich regelmäßig dazuverdient hat. Hätte die Mutter mir hier nicht unaufgefordert Mitteilung machen müssen, damit ich den Unterhalt anpassen bzw. hätte einstellen können? Könnte ich sie da in Regress nehmen? Es würde mir schon reichen, wenn die Klage überhaupt vom Gericht angenommen werden würde, da ich auch für Unterhalt eine Rechtsschutzversicherung habe, mir wäre dies daher auch rein symbolisch eine Ehre ihr da zumindest Stress zu bereiten.
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