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Hallo in die Runde.
Ich habe auch mal wieder was.
Mittlerweile habe ich mich von einem Mangelfall zur 4. Stufe der DDT vorgearbeitet.
Eine Tochter lebt bei mir, die drei jüngeren Geschwister 14-17 Jahre, bei der Mutter.
Mutti ist freiberufliche Dozentin für erste Hilfe und überweist uns monatlich den
Unterhaltsvorschußbetrag für Kinder bis 18 Jahre (Stand 2022). Mehr schafft sie
lt. eigener Aussage nicht. Ich könnte das prüfen lassen, wäre aber leider und erfahrungsgemäß nur ein
Geldverbrennen vor Gerichten. Es gibt noch alte Titel die auf mich als Pflichtigen laufen, aber die machen in Summe nur etwa 600 Euro
für alle 3 Kinder aus und sind statisch und befristet. Die laufende Zahlung > 600 Euro von mir ist also freiwillig.
Die bei mir lebende Tochter hat jetzt (ein sehr gutes) Abi gemacht und möchte im Anschluss studieren.
Ich schätze, das meine Ex niemals zeitnah und vor allem keine belastbaren Zahlen für die Unterhaltsprüfung beim
BaFög liefert. Meine Tochter könnte dann die vorschüssige Zahlung beantragen. Das vorschüssig gezahlt Geld will dann natürlich
das Amt dann später von mir und meiner Ex wieder haben.
Dann gehe ich davon aus, daß meine Ex nicht kapieren wird, das ich nicht gleichzeitig für 4 Kinder zahlen kann, ohne das
die drei jüngeren Kids weniger bekommen. Natürlich wird sie darauf pochen,
das ich weiterhin den gleichen Betrag wie bisher für die drei Kinder bei ihr abliefere. Es könnte auch sein, das meine
bald studierende Tochter mit einem Auszug nicht mehr priviligiert ist und sich die Mutti dann über den ganzen Pott aus
meinen Haushalt freuen darf und Tochter geht leer aus. Wäre aber vermutlich rechnerisch die idealste Variante.
Jedenfalls kann ich nicht gleichzeitig die jüngeren Kinder alimentieren wie bisher und dann noch meine zweitältestete Tochter on
Top zu 115 % nach DDT, ohne dabei selber finanzielle Probleme zu bekommen.
Mir wird so ein bisschen mulmig vor der Zeit im Herbst. Ich habe so den Verdacht, das Mutti dann wieder Steuergelder verbrennen möchte
um VKH für die Unterhaltseintreibung zu generieren. Naja, selbst wenn sie die ganze Choose vor Gericht selber zahlen müsste, ist ihr das wohl auch egal,
weil "sie sowieso nichts hat und ihr niemand etwas wegnehmen kann" (Zitat Ende). Abgesehen von einer Immobilie auf Pump, natürlich.
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Das jetzt bei dir lebende Kind ist ab Schulende nun mal nachrangig. Die Eltern müssen zunächst für die anderen Minderjährigen aufkommen, bevor dieses Kind Ansprüche hätte.
Bafög ist eigentlich recht entspannt. Die Einkommensgrenzen sind hoch. Da würde ich mir keine Sorgen machen. Tochter soll Bafög beantragen, du füllst den Bogen aus, die Mutter muss das auch. Sie bekommt Bafög, du zahlst weiter Unterhalt für die Jüngeren. So lange auch nicht mehr, das nächste Kind wird ja auch bald volljährig. Und vielleicht fängt eins der Kind schon vorher eine Ausbildung an.
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Hallo P,
ja danke. Habe mich da jetzt auch mal kundig gemacht und diverse Rechner im Netz zu Hilfe genommen.
Da muss ich mir wohl keinen Kopp machen. Der 17jährige möchte nach dem Abi ein duales Studium aufnehmen und
meine 15jährige Tochter kommt jetzt in die 10. Klasse und hat gerade die Schulform nach unten gewechselt. Das wird
wohl eher auf eine Berufsausbildung hinauslaufen. In 2-3 Jahren wird es dann finanziell viel entspannter
werden.
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Tach zusammen.
Meine Ex vollzieht jetzt Absetzbewegungen in die Schweiz, da hat sie einen neuen Lover. Zwei meiner Kinder, 16 und 18 hat sie etwas Geld dagelassen zum Einkaufen.
Sie verbringt erst mal 14 Tage Turtelurlaub und hat das Kind mit meinem Nachfolger, 9 Jahre alt mitgenommen. Gegenüber der Schule hat sie wohl was gefaselt von Gewalterfahrung mit dem Ex. Auch wenn den keiner hier mag, trauen wir dem das doch nicht zu. Aber es hat wohl gereicht, die Klassenleitung zu beeindrucken.
Die Abi-Abschlussklassenfahrt ist nicht bezahlt, das bleibt jetzt wohl an mir hängen. Dann hat sich meine Ex noch Geld vom Sohn geliehen, das er wohl nicht wiederseht.
Die Stimmung der Kinder gegenüber der Mutter ist gerade deutlich unter Null.
Kommen wir mal zum Thema. Die Ex hat Bürgergeld beantragt. Da werde ich wohl demnächst mit Formularen zugeworfen. Aktuell zahle ich freiwillig Unterhalt für
2 Kinder nach Stufe 8 DDT. Ich melde mich dann hier wieder, wenn es konkret wird.
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Zwei Wochen Sonderurlaub in der Schule für einen Neunjährigen ohne triftigen Grund, erstaunlich was sich Damen heute leisten können. Ob ein Vater das durchziehen könnte, Kind braucht zwei Wochen frei damit er es zum Sexurlaub ins Ausland mitnehmen kann? Dazu noch Geld von den grösseren Kindern pumpen und nie zurückzahlen?
Dein Nachfolger mag unbeliebt sein, aber er sollte informiert sein, was dort abläuft, ist ja auch sein Kind.
Bürgergeld ODER Schweiz. Von da her wärs gar nicht schlecht, wenn sie ins schweizer Bett des nächsten Liebhabers abzischen würde, keine Formulare für dich, die restlichen Kinder zu dir, Unterhalt erledigt.
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Komme gerade aus dem Kreistag. Die Muttis bekommen alles. Sogar subventionierte Ferienbetreuung. Bürgergeldempfänger bekommen die übrigens kostenlos. Obwohl sie nicht arbeiten. Der Laden ist fertig. Aber bald auch monetär, denn schon ab nächstem Jahr weht hier der Wind anders. Ausgeglichener Haushalt? Ende Gelände....
Die Kinder zu Dir. Alle. Wird höchste Zeit. Sprich mal mit ihnen. Wäre doch nett, wenn die Ex in die Schweiz ab wandert. Vielleicht findet sie dort ja einen Job ,-) Wird eine interessante Unterhaltssache. Klar, das die Schweiz sie anlockt. Die weiß, was der Vogel dort unten verdient schon lange. So ein Schweizer Kennzeichen hebt den Erotikfaktor in ungeahnte Höhen.
Wenn was vom Jobcenter kommt, mach Dir doch mal den Spaß und schreibe erst mal formlos zurück, Du hättest noch eine Frage an die Mutter und könntest sie gerade nicht erreichen, da sie in der Schweiz bei ihrem neuen Partner sei. Die werden Fragen haben (Zwinkersmiley)
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Als die hier die Betreuung für Unter-Dreijährige eingeführt haben, waren die Gebühren dafür so hoch, dass die grosse, neu gebaute Kinderkrippe fast leerstand. Das Angebot war da wie vorgeschrieben, aber die Leute nutzten es nicht, weil es teuer war.
Geld ist eh das Einzige, das systemverändernd wirken kann. Genauergesagt fehlendes Geld.
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Von den Kindern Geld leihen??? Heftig. Um was für Summen geht das?
Ich hoffe die Kinder lernen daraus etwas.
Biete ihnen an zu dir zu ziehen. Die Kinder können frei entscheiden.
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(26-05-2025, 23:52)Nintendo schrieb: Von den Kindern Geld leihen??? Heftig. Um was für Summen geht das?
Ich hoffe die Kinder lernen daraus etwas.
Biete ihnen an zu dir zu ziehen. Die Kinder können frei entscheiden.
Bis jetzt sind es überschaubare Beträge. Wobei ich davon ausgehe, dass die Mutter oder der Stiefvater in der Vergangenheit meinem jüngsten Sohn das Konfirmationsgeld von 700 € aus seinem Zimmer geklaut haben. Meine eigene Mutter wurde von meiner Ex auch bestohlen, da waren es 5000 €.
Das Angebot umzuziehen, steht längst. Das einzige was die Kinder davon abhält, ist der Wechsel des sozialen Umfelds. Vielleicht muss der Leidensdruck noch ein bisschen weiter steigen.
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(26-05-2025, 17:43)Nappo schrieb: Wenn was vom Jobcenter kommt, mach Dir doch mal den Spaß und schreibe erst mal formlos zurück, Du hättest noch eine Frage an die Mutter und könntest sie gerade nicht erreichen, da sie in der Schweiz bei ihrem neuen Partner sei. Die werden Fragen haben (Zwinkersmiley)
Das schafft sie sogar ohne meine Hilfe. Habe heute mit meiner jüngsten Tochter gesprochen, das JC hat der Ex noch 20 Seiten DINA 4 Fragebögen mit Erläuterungen hinterhergeschickt, die sie beim Antrag halt leer gelassen hat. Zum Beispiel, wieviel KU sie von mir und dem anderen Vater erhält, wieviel Miete sie kassiert und und und. Ende kommender Woche hat sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Da ist sie noch in der Schweiz.
Noch ein erhellender Dialog mit dem ältesten Sohn gehabt. "Papa, du hast mir jetzt den Unterhalt direkt an mich überwiesen, weil ich ja 18 geworden bin. Ich habe das Mama gesagt und die hat mich gefragt, wovon sie denn dann was bezahlen soll und dann haben wir uns darauf geeinigt, dass ich ihr 300 Euro im Monat als Kostgeld gebe. Jetzt frage ich mich was sie die ganze Zeit. was sie mit den restlichen vierhundert und ein paar Zerquetschten gemacht hat."
Ach ja und der Vater des anderen Kindes weiß auch über ihren nicht abgesprochenen "Urlaub" Bescheid und baut ordentlich Druck auf.
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02-06-2025, 00:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-06-2025, 00:02 von Alimen T.)
Heftig ..
300€ plus 255€ Kindergeld
Vermutlich ?
Welche Kosten hat sie denn für das Kind ?
Viel Bürgergeld wird nicht drin sein denn
das Bürgergeldamt weiß nicht, dass ein Kind
Mindestunterhalt braucht. Die sind
der Meinung, dass Unterhaltsvorschussniveu reicht
und alles was darüber hinaus ist, wird als Einkommen angerechnet.
Also die Differenz von UV zu zum Beispiel 140% Kindesunterhalt
wirkt sich Bürgergeldmindernd aus
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(02-06-2025, 00:01)Alimen T schrieb: Also die Differenz von UV zu zum Beispiel 140% Kindesunterhalt
wirkt sich Bürgergeldmindernd aus
Soweit ich weiß, wirkt sich "bedarfsüberschüssiges" Kindergeld auf den Bedarf der Mutter aus.
Kann das Kind seinen eigenen Bedarf decken, bspw. aus Kindergeld zusammen mit Unterhalt, Unterhaltsvorschuß oder eigenem Einkommen, so wird das überschüssige Kindergeld dem kindergeldberechtigten Elternteil als sonstiges Einkommen angerechnet – hier spricht man dann vom übergehendem Kindergeld. Also es ist schon so, wie du schreibst.
Eigentlich war zwischen Mutter und Sohn vereinbart, dass er das Kindergeld seit ein paar Monaten ausgezahlt bekommen sollte.
Da ist aber auch nichts passiert.
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Ab 18 kann der Elternteil das Kindergeld direkt überwiesen bekommen, der mehr Unterhalt bezahlt. Ändere einfach den Bezug.
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Oh. das ist mir neu. Ich dachte, das Kind kann das Kindergeld direkt bekommen? Habe so etwas mal für jemanden gemacht. Abzweigungsantrag hieß das. Da war es eine Pflegemutter, die das Kind ab 18 links liegen ließ, aber das Kindergeld natürlich (Ausbildung) weiter kassierte. Rückwirkens hat dann die Kindergeldkasse die Kohle bei der Pflegemutter zurück gefordert. Ob sie die bekommen hat, weiß ich nicht...
Ja, Sixteeen Tons Ex hat wohl verinnerlicht, dass die Zeit des Zweiteinkommens über Unterhalt endet. Nun müssen neue Pläne her. Die Schweiz ist angesagt. Ich wünsche ihr eine gute Rutschfahrt - voll vor die Pumpe.
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Direkt ans Kind nur im Ausnahmefall. Das ist das mit dem Abzweigantrag. In diesem Fall wird das Kindergeld dann direkt an das volljährige Kind gezahlt. Das ist nur möglich, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Oder wenn es nicht mehr zuhause wohnt, selbstständig einen eigenen Haushalt führt, sich selbst versorgt und keinerlei Unterhaltsleistungen mehr von den Eltern erhält. Beides ist in vorliegendem Fall unzutreffend.
Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, so steht das Kindergeld dem Elternteil zu, der mehr Unterhalt für das Kind bezahlt.
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Also, meine Ex will wohl einen kompletten Neuanfang machen. Sie hat einen Job in der Schweiz angenommen und sich bei ihrem Lover eingenistet.
Das Haus in Deutschland hat sie jetzt teilvermietet. Einen Teil bekommen unsere Kinder (16 und 18), die noch bei ihr leben und den anderen die Mieter. Das Wohnzimmer und Küche müssen sich alle teilen. Meine Tochter dreht am Rad und mein Sohn findet das jetzt auch nicht gerade cool. Es gibt auch keine richtige Abtrennung im Haus. Die Kinder können allenfalls ihre Zimmer abschliessen. Die Mieter sind eine stark tätowierte Mittelaltermarktsbekanntschaft meiner Ex, dessen Freundin und seiner Tochter. Ex zieht dann also jetzt endgültig in die Schweiz und ist dann nur noch sporadisch zuhause. Es würde dann reichen, wenn der Großvater oder seine Frau 2 mal die Woche vorbeischauen. Ab übernächsten Monat könnte sie dann auch Unterhalt für unseren jüngsten Sohn zahlen, jetzt wäre sie gerade arbeitslos. Das ist alles schon arrangiert, ich kann es nur noch zur Kenntnis nehmen. Natürlich darf ich mich auch selber einbringen, weil sie ja jetzt nicht mehr selber präsent sein kann. Für Fahrdienste, ärztliche Themen und weiteres Alltagsgedöns bin ich dann vollumfänglich alleine zuständig. Ich hätte mich vor 15 Jahren verpisst, jetzt wäre sie mal dran.
Meine Ex will, bzw. wollte bis eben meiner 16jährigen Tochter die Hälfte vom Unterhalt geben und auch das Kindergeld. Meiner Tochter habe ich gesagt, das ich das Geld gerne als Gesamtbetrag überweisen würde, um mich rechtlich abzusichern. Ich traue meiner Ex zu, das die behauptet, sie hätte nicht alles bekommen (falls ihr ein Furz quer sitzt). Im Beisein mit mir hat meine Tochter dann heute an die Mutter appelliert, das sie auch gerne pünktlich ihren Teil am Unterhalt zur Verfügung hätte. Es sei halt peinlich, das sie von anderen mit Kleidung beschenkt werden würde, weil sie sich selten etwas selber kaufen könne.
Hintergrund ist der, das sich die Ex die Kohle halt selber in den Hals schiebt und unserer Tochter 80 Euro im Monat lässt, wovon sie sich alles selber kaufen muss außer Lebensmittel. Aber ich meine, wirklich alles: Schulmaterial, Gebühren, Arzneimittel, Kleidung, aber auch Lebensmittel, weil die Olle halt nix einkauft. Ende vom Lied war, das die beiden sich angebrüllt haben wie die Berglöwen und meine Ex rausgerauscht ist. Jetzt habe ich eine Whatsapp bekommen, wo sie meint, sie wolle den Unterhalt für unsere Tochter nicht entgegen nehmen bei so einem Verhalten. Die Tochter solle doch zu mir ziehen. Aber einen Betrag x hätte sie schon gerne auf ihrem Konto, den Rest sollte ich dann halt an die Tochter überweisen. Total Schizo, die Forderung.
Der Moment, wo mir endgültig die Kinnlade runtergefallen ist, war der, wo meine Tochter gefragt hat, was passieren wird, wenn die Mutter den Rechtsstreit über das alleinige Sorgerecht der Stiefschwester verliert. Da antwortet die Mutter im Beisein des 8jährigen Mädchen folgendes: Das ist dann Pech für *Kindname*, dann zieht die zum Vater. Am Rest des Plans ändert sich nichts.
Der Treppenwitz ist, das unsere Tochter total an dieser Rabenmutter hängt und sie quasi heute noch mal angefleht hat, sie nicht alleine zu lassen. Das Mädchen möchte gar nicht in meine Obhut, obwohl wir ein gutes Verhältnis haben.
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Ihr Lebensziel ist offenbar, Schaden auf allen Seiten zu verursachen. Da erreicht sie immer neue Highscorehöhen.
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Gibt doch gar keine Veranlassung, dass sie einen Teil des Unterhalts bekommt, wenn sie in der Schweiz chillt, oder? Jugendamt?
Kann deine Tochter nicht zu dir ziehen?
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(Gestern, 07:20)Blan schrieb: Gibt doch gar keine Veranlassung, dass sie einen Teil des Unterhalts bekommt, wenn sie in der Schweiz chillt, oder? Jugendamt?
Kann deine Tochter nicht zu dir ziehen?
-Die Tochter ist 16. Das ist vielleicht eine Vernachlässigung, aber keine Kindeswohlgefährdung. Vom Jugendamt erwarte ich nichts.
Mit denen habe ich schon vor Monaten über die Zustände im Haus dort gesprochen. Antwort: Dafür haben wir keine Ressourcen.
Man muss hier als Kind halt schon wirklich halbtot geschlagen werden oder alleinreisender Flüchtling sein, um Aufmerksamkeit zu bekommen.
Klar kann meine Tochter zu mir ziehen. Wollte sie bisher aber nicht wegen ihres sozialen Umfelds. Also wegen ihrer Hood außerhalb
des Dunstkreises der Mutter.
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Es ist eine Blutspur die solche Menschen ein Leben lang hinter sich her ziehen. Da hilft niemand. Kein JA. Kein Gericht. Am Ende: Wie auch?
Ich weiß nicht, ob ich jetzt gerade alle Zusammenhänge richtig verstanden habe. Aber das neue Lebensziel steht fest. Die wittert neue Chancen, Morgenluft, Geld des Schweizers und er Schweiz ,-) Die Sache mit dem JC dürfte sich erledigt haben.
Geld würde die keines mehr von mir bekommen. Sofern das der Fall ist. Weiß es gerade nicht. Nur noch an die Kinder. Soll sie klagen. Klär mich bitte auf ,-)
Es mag Dich kaum interessieren, aber ein Haus kann man nicht einfach teilvermieten. Man kann höchsten Untervermieten. Man benötigt klar voneinander getrennte Räume. Notfalls durch Teilungserklärung vollzogen. Dann kommt tatsächlich ein Architekt/Bauzeichner und stellt im Anschluss Antrag beim Grundbuchamt zwecks Eintragung. Ein Bauamt genehmigt nicht einfach so die Vermietung einer Immobilie, wenn sie als Vermietimmobilie nicht verzeichnet ist. Und dann käme noch die Sache mit der deutschen Steuererklärung ,-) Mieteinkünfte im Inland.
Ich sehe da durchaus eine Kindeswohlgefährdung. Stellt sich nur die Frage, welcher Antrag würde überhaupt Sinn machen? Im Sinne der 8-jährigen...Weiß nicht.
Die 8-jährige wird psychisch fertig gemacht. Und Du kannst wenig tun. Nur da sein. Was will man nun von einer 8-jährigen erwarten? Natürlich hat sie Ängste. Wahrscheinlich musst Du eine Entscheidung treffen. Die 8-jährige ist jedenfalls damit überfordert.
Würde mich auch nicht wundern, wenn die Keule in 2-3 Jahren hier wieder auf taucht. Oder früher. Oder etwas später. In jedem Fall wäre es das Beste, wenn sie der Blitz beim Sch... trifft. Kurzes Wehklagen. Dann Ende der Geschichte. Sorry.
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Ich glaube nicht, dass sie in der Schweiz Fuss fassen kann. Zurückkommen eher früher.
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(Gestern, 09:42)Nappo schrieb: Die 8-jährige wird psychisch fertig gemacht. Und Du kannst wenig tun. Nur da sein. Was will man nun von einer 8-jährigen erwarten? Natürlich hat sie Ängste. Wahrscheinlich musst Du eine Entscheidung treffen. Die 8-jährige ist jedenfalls damit überfordert.
Die 8jährige ist natürlich auch eine arme Sau, ist aber nicht mein Kind. Der Vater von diesem Kind klagt gerade das ABR ein. Verhandlung Ende der Woche.
Mir geht es um meine 16jährige Tochter.
Ich sehe das auch nicht langfristig mit der Ex in der Schweiz. Die hat doch schon hier nie irgendwas langfristig gebacken bekommen und am Ende waren immer die anderen Schuld.
Ich wünsche meiner Ex nicht den Tod, das schafft die locker von alleine, so viel wie sie quarzt.
Zitat:Es mag Dich kaum interessieren, aber ein Haus kann man nicht einfach teilvermieten. Man kann höchsten Untervermieten. Man benötigt klar voneinander getrennte Räume. Notfalls durch Teilungserklärung vollzogen. Dann kommt tatsächlich ein Architekt/Bauzeichner und stellt im Anschluss Antrag beim Grundbuchamt zwecks Eintragung. Ein Bauamt genehmigt nicht einfach so die Vermietung einer Immobilie, wenn sie als Vermietimmobilie nicht verzeichnet ist. Und dann käme noch die Sache mit der deutschen Steuererklärung ,-) Mieteinkünfte im Inland.
Also, interessant finde ich das schon.
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