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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
#51
Zumindest reichts für eine Begründung, die der Richter plausibel finden könnte. Ob ers tut, wird man sehen.
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#52
(09-04-2025, 15:54)Austriake schrieb:
(08-04-2025, 14:48)p__ schrieb: Die wollen das alles aussitzen. Einschliesslich Jugendamt. Die werden sich an den Fall erst wieder erinnern, wenn die Mutter neue Dinge tut, die eine Kindeswohlgefährdungsmeldung auslösen.

Wenn dieser Fall eintritt wäre ich allerdings so frei, Strafantrag gegen den/die Mitarbeiter des Jugendamts zu stellen. §257 StGB.

Es wird zwar nicht zu einer Verurteilung kommen, aber eine Vorladung zur Polizei und staatsanwaltliche Ermittlungen können schon so einiges bewirken bei diesem Gesockse.

Ich muss zu geben dass man versuchen könnte 
Bei der Kriminal Polizei eine Anzeige zu stellen

Bei der lokalen Polizei Behörde wird man schnell abgewimmelt
-Die Kripo nimmt aber alles ziemlich ernst ( hier zumindest im Ortskreis)
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#53
Hallöchen - es gibt Neuigkeiten und damit brauche ich neuen Input (dank im Voraus!).

1.) Gestern Verhandlung zum Gewaltschutz. Ergebnis natürlich: Vergleich, gegenseitiges Kontaktverbot (wie Richter bereits angekündigt hatte). Man ist da hiflos. Das soll so sein - und ist dann so.
Erkenntnis daraus aber: Richter kann KM nicht leiden.
Erkenntnis zwei: das JA will natürlich alles nur loswerden und sieht keine Gefahr bei der KM (Stellungnahme während mündlicher Verhandlung).

2.) Die KM hat irgendeinen Schriftsatz zusammengestellt - nicht weiter interessant. Bis auf eine Sache: sie behauptet, das JA habe mich quasi bei ihr "verpetzt".
Es gibt hierbei zwei Möglichkeiten: die KM sagt die Wahrheit - dann hat das JA schlichtweg Falschaussagen getroffen etc.
Die KM sagt nicht die Wahrheit - was ich für wahrscheinlicher halte. Dann legt sie dem JA Falschaussagen in den Mund.

Ich will hier die Daumenschrauben anziehen. Wie? (Stellungnahme JA verlangen, offizieller Dienstweg, etc. - Ärger machen eben). Hier brauche ich bitte Input!
Danke!
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#54
Du kannst beim Jugendamt Akteneinsicht fordern, Stichwort DSGVO. Dir muss halt bewusst sein, dass du dir damit keine Freunde machst, falls du das JA nochmal für irgendwas brauchst.
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#55
(09-05-2025, 11:22)Blan schrieb: Du kannst beim Jugendamt Akteneinsicht fordern, Stichwort DSGVO. Dir muss halt bewusst sein, dass du dir damit keine Freunde machst, falls du das JA nochmal für irgendwas brauchst.

Nee, Akteneinsicht brauche ich nicht - die Akten liegen mir vor. Es steht allerdings widersprüchliches drinnen. Und deshalb muss einer Lügen: JA oder Mutter.
Ich weiß, dass das nix bringt. Aber ich will "Wind machen". Das JA ein wenig verunsichern. Helfen tun die mir sowieso bei nix - ist eine Behörde. Die haben eher Angst vor Scherereien und genau dieselbigen will ich aber zumindest andeuten.

Dahingehend: wie vorgehen?
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#56
Verpätzen, hört sich nach übler Nachrede an .
Ein Polizist hat wegen Beleidigung 2500€ ergeiert.

Spontan fällt mir nur eine Anzeige ein gegen das Jugendamt .
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#57
Beleidung, Verleumdung und üble Nachrede ist eine Kehrseite der Medaille.
Wenn die einfach nur schlampig gearbeitet haben, ist die Fachaufsichtsbeschwerde das Mittel der Wahl.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibe ich, wenn ich den Eindruck habe, der befasste Mitarbeiter kann mich
persönlich nicht leiden, was sich in für mich objektiv nachteiligem Verwaltungshandeln äußert (z. B. Diskriminierung).
Bei den Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden gilt die Regel der drei F's. Formlos, Fristlos, Fruchtlos.
Ist halt nur 'ne Petition, aber das Spiel kann man bis in die Ministerialebene hinein betreiben und so tröpfelt das
stetig nach unten und alle wollen das Papier eigentlich nur so schnell wie möglich wieder los werden, weil es
unnötige zusätzliche Arbeit macht. Ist wie Krätze.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#58
(10-05-2025, 00:55)Sixteen Tons schrieb: Beleidung, Verleumdung und üble Nachrede ist eine Kehrseite der Medaille.
Wenn die einfach nur schlampig gearbeitet haben, ist die Fachaufsichtsbeschwerde das Mittel der Wahl.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibe ich, wenn ich den Eindruck habe, der befasste Mitarbeiter kann mich
persönlich nicht leiden, was sich in für mich objektiv nachteiligem Verwaltungshandeln äußert (z. B. Diskriminierung).
Bei den Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden gilt die Regel der drei F's. Formlos, Fristlos, Fruchtlos.
Ist halt nur 'ne Petition, aber das Spiel kann man bis in die Ministerialebene hinein betreiben und so tröpfelt das
stetig nach unten und alle wollen das Papier eigentlich nur so schnell wie möglich wieder los werden, weil es
unnötige zusätzliche Arbeit macht. Ist wie Krätze.

Also die KM schreibt in ihrem Schriftsatz, das JA habe sie quasi mit Vorwürfen konfrontiert, die es von mir hatte. Das kann so nicht stimmen. Ich habe eine schriftliche Stellungnahme ans JA geschickt, nachdem ich von selbigem dazu aufgefordert wurde. Weiterhin habe ich darauf bestanden, anonym aufzutreten.
Die KM konnte und kann sich denken, dass bestimmte Sachen nur von mir kommen können. Trotzdem schreibt sie deutlich, dass das alles vom JA käme.
WENN das JA die Aussagen so getätigt hat, widersprechen diese ganzu klar meiner schriftlichen Stellungnahme sowie sie auch meinen Wunsch nach Anonymität verletzen.
Und genau da will ich gern ansetzen: warum die KM sich nicht einfach zuerst Akteneinsicht verschafft hat, kann ich nicht sagen. Sie ist halt dumm.
Jedenfalls stimmen ihre schriftlichen Darlegungen nicht mit meinen überein. Und da will ich ansetzen.
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#59
Auf die Gefahr hin, dass ich völlig falsch liege, schreibe ich trotzdem mal bezüglich dessen, was ich zwischen den Zeilen zu erkennen glaube.

1. Richter kann KM nicht leiden. = Läuft. Am Ende entscheidet ein Gericht. je nachdem, was dort noch zukünftig zu entscheiden ist. Nicht das JA
2. Die KM sagt nicht die Wahrheit - was ich für wahrscheinlicher halte. Dann legt sie dem JA Falschaussagen in den Mund. = Dann wird das JA das zu werten wissen. Eine Dynamik, in die Du Dich gar nicht einschalten musst.
3. Wenn alle Akten bei Dir vorliegen, kannst Du die Aussage der KM mit den Akten vergleichen
4. Also die KM schreibt in ihrem Schriftsatz, das JA habe sie quasi mit Vorwürfen konfrontiert, die es von mir hatte = Da passiert Dir nichts. Das JA "ermittelt" ohnehin gegen die Mutter. Die Aussagen der Mutter werden nun sowieso nicht mehr sonderlich ernst genommen.
5. Weiterhin habe ich darauf bestanden, anonym aufzutreten. = Kann man verlangen. Klappt meistens nicht.
6. Die KM konnte und kann sich denken, dass bestimmte Sachen nur von mir kommen können. Trotzdem schreibt sie deutlich, dass das alles vom JA käme. = Und auch hier. Sie bringt das JA weiter gegen sich auf. Läuft.
7. WENN das JA die Aussagen so getätigt hat, widersprechen diese ganz klar meiner schriftlichen Stellungnahme = Und hier kommt der Moment, wo der Frosch ins Wasser rennt.

Grundsätzlich ist nun der Punkt da, wo man meiner Meinung nach versuchen müsste, das JA ganz langsam auf die eigene Seite zu ziehen. Ohne Dienstaufsichjtsbeschwerde. Ohne Angriffe. Sachlich, entgegenkommend, klärend. Dann ist das für nächste Verfahren verbrieft und hat evtl. eine Wirkung beim JA. Der Feind meines Feindes ist mein Freund. Vielleicht muss man die Strategie umstellen und versuchen, sich beim JA so zu positionieren, als sei man der seriöse, wohlwollende und zugewandte Part im Spiel.
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#60
Danke für die Rückmeldungen.
Es wird sogar - vielleicht (?) - noch besser: die KM hat ja Strafantrag gegen mich gestellt - üble Nachrede usw. Ich kenne die Akte nicht, aber die Einladung zur Vernehmung. Mir wird vorgeworfen, die KM beim Jugendamt "angeschwärzt" zu haben ("die Mutter macht xy") - das JA wäre somit Zeugin in einem Strafverfahren. Und blöder- bzw. idealerweise kann ich beweisen, dass ich die KM weder beim JA "angeschwärzt" habe noch mich überhaupt so geäußert habe, wie die KM es behauptet.
Also das ist die Ausgangslage: ich könnte jetzt vom JA freundlich, aber bestimmt eine Stellugnahme anfordern? Oder wie sollte ich das "spielen"?
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#61
Bei einer Strafanzeige die Akte nicht zu kennen, ist immer schlecht. Das wiederum ist der Grund, warum man zur polizeilichen Vernehmung nicht geht. Das rät jeder Strafrechtler zurecht.
Wenn das JA tatsächlich Zeuge ist - was Du nicht weißt, da Du die Akte nicht kennst - wird es zur Stellungnahme aufgefordert - und die siehst Du auch nicht.

Du bist nicht die Instanz, die das JA zu einer Stellungnahme auffordern kann in diesem Verfahren. Das wäre nur der Staatsanwalt. Wenn Du Dich beim JA gar nicht gemeldet hast und dort das Vorgeworfene also gar nicht getan hast, wird das JA das Ganze von sich aus dem Staatsanwalt mitteilen.

Wenn du beweisen kannst, dass Du es nicht warst - wie auch immer das gehen soll - und Dir 100% sicher bist, könntest du zur Vernehmung gehen. Raten würde ich so etwas nicht. Blöd ist nur, dass der Strafrechtler Geld kostet. Das musst du also für dich entscheiden.

Generell - wie gesagt - würde ich mich passiver und dem JA gegenüber nicht so fordernd, verhalten.
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#62
Es gibt mal wieder Neuigkeiten: Umgangs- und Sorgerechtsverfahren wurden von mir angestoßen und die Verfahrensbeiständin meines Sohnes ist - einsame Spitze! Sie hat sofort alles richtig durchschaut. Aber egal - darum geht es (erstmal) nicht.
Denn zeitgleich ist folgendes passiert: der zuständige Richter wurde wohl von einem Schulfreund angesprochen, den ich über ein paar Ecken kenne und hat sich danach für befangen erklärt und den Fall abgegeben. Dies hat mir gestern die Verfahrensbeiständin gesagt.
Erst als sie weg war, habe ich mir überlegt, ob dies dazu führen kann, dass auch die Beiständin getauscht wird?
Zeitlicher Ablauf ganz klar: Antrag gestellt, Richter bestellt Beiständin, wird ein paar Tage DANACH angesprochen --> gibt den Fall ab.
Besteht die Möglichkeit, dass die Beiständin nun ausgetauscht wird? (seitens der Beiständin wurde dies nicht einmal angedeutet)
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#63
Die Bestellung der Beistände ist nicht personenbezogen. Ein neuer Richter wird die nicht austauschen, wenn er nicht wirklich Grund dafür hat.

Das "von Schulfreund" angesprochen ist typisch und zu 80% Ausrede, oft sogar von dem sich selbst für befangen erklärenden Juristen provoziert. Auf diese Weise wird der Richter einen unangenehmen Fall mit leichter Hand los. Ich kenne andere Fälle, in denen es weit mehr Verstrickungen gab und der Vater den Richter auch mit einem Befangenheitsantrag nicht losgeworden ist. Wenn es ihnen passt, sind die gleich befangen, wenn es ihnen nicht passt, sie sie es nicht, aus eigenem Recht.
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#64
Eine kurze Zwischenfrage: der Gewaltschutzantrag der KM wurde ja in ein gegenseitiges Kontaktverbot umgewandelt.
Jetzt schreibt die KM mir ständig - und zwar irgendeinen Kram. Unter anderem war wohl gestern die Verfahrensbeiständin bei ihr - das scheint nicht nett gewesen zu sein, denn plötzlich solle ich "Rücksicht nehmen auf unser Kind" und alles sei ja "so belastend für ihn".
Auch gedroht hat sie mir ("Ich werde deine Anträge beantworten!").
Gehört das zu kindesbezogener Kommunikation? Oder sollte ich mich mit dem Inhalt dieses Quatsches an irgendwen wenden, weil die KM die Kontaktsperre nicht einhält?
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#65
Auf jeden Fall eins unterlassen: Der Ex antworten. Auch nicht mit Sätzen wie "Dazu möchte ich nichts sagen, es gilt eine Kontaktsperre". Nichts. Und Nichts heisst Nichts.

Der Verfahrensbeiständin kannst auch sagen, dass du zu allen möglichen Dingen Nachrichten der Mutter erhälst, was du denn tun sollst, es gelte doch eine richterliche Kontaktsperre.
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#66
(28-05-2025, 17:52)p__ schrieb: Auf jeden Fall eins unterlassen: Der Ex antworten. Auch nicht mit Sätzen wie "Dazu möchte ich nichts sagen, es gilt eine Kontaktsperre". Nichts. Und Nichts heisst Nichts.
 

Tue ich nicht. Eine Nachfrage interessehalber: warum eigentlich nicht? Also nichtmal ein "dazu möchte ich nichts sagen"? Der Gedankengang dahinter interessiert mich.

(28-05-2025, 17:52)p__ schrieb: Der Verfahrensbeiständin kannst auch sagen, dass du zu allen möglichen Dingen Nachrichten der Mutter erhälst, was du denn tun sollst, es gelte doch eine richterliche Kontaktsperre.

Soeben eine jammervolle E-Mail geschrieben, ob und was ich dagegen tun kann.
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#67
Jede Nachricht von dir kann ausgeschlachtet werden. Sobald du antwortest, egal was, hast du selber die Kontaktsperre gebrochen und es herrscht Gleichstand. Der Inhalt deiner Antwort interessiert keinen mehr. "Aberaberaber ich hab doch nur geschrieben dass ich nichts schreiben will..." - Antwort: Warum haben Sie es dann nicht einfach gelassen!?
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#68
Genauso ist es! Du musst Dich peinlichst genau dara halten. Frauen wird sowas grosszuegigst ausgelegt, bei Dir als Mann wird da mit der Lupe nach Verfehlungen gesucht. Und glaub mir, wenn Du nicht raegierst, aergert es die Gutste noch viel mehr. Wenn Du "Glueck" hast, zieht sie noch richtig vom Leder und faengt an Dich zu beschimpfen und zu drohen. Das sind dann alles Pluspunkte fuer Dich und davon brauchst Du leider als Mann/Vater viele.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#69
(28-05-2025, 18:26)p__ schrieb: Jede Nachricht von dir kann ausgeschlachtet werden. Sobald du antwortest, egal was, hast du selber die Kontaktsperre gebrochen und es herrscht Gleichstand. Der Inhalt deiner Antwort interessiert keinen mehr. "Aberaberaber ich hab doch nur geschrieben dass ich nichts schreiben will..."  - Antwort: Warum haben Sie es dann nicht einfach gelassen!?

Ich versuche zu später Stunde wie ein Anwalt zu denken - wenn ich nichts antworte, könnte man dann nicht (z.B. in Bezug auf einzurichtendes gSR) argumentieren: "Der Vater verweigert die Kommunikation mit der Mutter"? und somit auch eine nicht-Antwort negativ interpretieren?
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#70
Bei einem Vater wird gerne alles negativ ausgelegt. Egal was Du auch machst, oft ist es verkehrt. ABER an Urteile/Vergleiche sollte man sich halten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#71
Wenn es KINDbezogen ist, dann ist die Kommunikation ja auch erlaubt. Wenn sie nur allgemeines Blabla bringt, dann gilt dafür sowie eventuelle Antworten darauf die Kontaktsperre. Und die ist auch amtlich, sogar vollstreckbar. Das weiss jeder und die hast nicht du festgelegt, sondern ein Richter. Damit ist sie zu achten und ihre Verletzung ist ahndungsfähig. Davon die Finger zu lassen hat höhere Priorität wie der Vorwurf der Mutter, du würdest dich der Kommunikation verweigern.

Wenn sie Kindesbelange mit anderem Krempel zusammenpackt, antwortest du ausschliesslich auf die Kindbelange.
Mütterchen Würgnudel: "Lars Ludwig ist etwas erkältet, der muss sich am Wochenende bei dir warm anziehen! Das liegt auch an dem Schrottboiler, den du nie richtig repariert hast und der nun nur lauwarmes Wasser bringt. Mach das endlich oder ich lasse es machen, die Rechnung geht dann an dich, da hast du doch nichts dagegen, oder?!"

Väterchen Frust: "Für Lars Ludwig liegt eine warme Jacke bereit, die er bei kühlem Wetter anziehen kann. Ich hole ihn Freitag, den 30.5. um 17:00 Uhr MESZ am Eingang der Waldorfschule "Blumenkinder" ab."
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#72
Und wenn (zumindest mir), nicht klar ist, was es ist?

Mütterchen Würgnudel: "Lars Ludwig hat es so schwer. Deinetwegen. Dass du vor Gericht gehst und ihn da mit reinziehst macht ihn fertig. Willst du das wirklich? Na warte, dir werde ich schon eine Antwort geben auf deine Anträge! Rücke bitte das Wohl von Lars Ludwig in den Mittelpunkt."

Auf so etwas ist ja weder eine Antwort möglich oder erforderlich? Und ist das wirklich kindesbezogen oder geht es hier um die Mutter? Was ist mit der 'Drohung' in der Mitte? Ich frage deshalb, weil mir das wirklich auf die Nerven geht.
Nur weil da einmal das Wort "Kind" im Satz steht und sein Vorname, ist so etwas ja nicht kindesbezogen?
Muss ich so etwas hinnehmen? Muss/sollte ich darauf antworten? Dann kann man sich diesen Kontaktsperrenunsinn ja gleich sparen - denn mit derartigem Stuss hat mich die Würgnudel auch zuvor schon vollgespammt.
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#73
antworte nicht - fertig!
sie bricht die sperre!
nicht du!
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#74
(30-05-2025, 07:58)väterchen_frust schrieb: Auf so etwas ist ja weder eine Antwort möglich oder erforderlich?

Genau! Das ist keine kindbezogene Kommunikation, sondern eine ganz allgemeine, unkonkrete Jammerklage, ein "sich Luft machen" auf deine Kosten. Hat der Richter ausgeschlossen, sie tut es trotzdem, bring das wie besprochen an aber antworte nicht und fall nicht drauf rein.
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#75
Manipulation im ganz großen Kino .
Kindeswohl wird besonders groß geschrieben wenn man
es als Druckmittel verwenden kann .

Kindeswohl bei Wechselmodell und dementsprechend beim geteilten
Sorgerecht sucht man vergeblich bei den Müttern. Da hört die Fürsorglichkeit auf.
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