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unverschuldet arbeitslos
#1
Hallo Leute , 

folgende Situation. Mir wurde zum 31.03.25 betriebsbedingt gekündigt. Habe bisher Unterhalt nach Stufe 2 bezahlt. Bekomme nun 67% ALG1 und zusätzlich Wohngeld. 
Nach mehreren von mir angestellten Berechnungen macht es eigentlich gar keinen Sinn mehr Arbeit zu suchen. Das was mir nach 170 Std. Arbeit im Monat mehr bleibt ist ein Fliegenschiss.
Was würdet Ihr machen?
Freue ich auf Eure Tipps.
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#2
Teilzeit 70%, dazu aufstocken.
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#3
Lohnt sich das?
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#4
Ja, auf jeden Fall. Kein Ärger mit Unterhalt mehr. Mehr Zeit weil weniger Arbeit. In dieser Extrazeit betreiben Manche ein Hobby, das auch etwas Bargeld einbringt.
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#5
(29-04-2025, 11:21)Hawky schrieb: Lohnt sich das?

Das Problem wird sein,
dass man bei Bürgergeld 
Druck bekommt sich zu bewerben.
Aber bei Arbeitslosengeld 1 auch schon.

Der goldene Weg wäre 
Wie P_ es erwähnt hat, in Teilzeit zu gehen mit einem Job der einem Spaß macht.

Angenommen Du verdienst 
1200 netto Teilzeit und hast eine angemessene 50qm-Wohnung die warm 
1000€ kostet  ohne Strom. Dann bekommst du 
400€ Bürgergeld plus 
300€ Wohngeld dazu, denn wenn du arbeitest, darfst du bei 1200€ netto 
so zu sagen 300€ als Bonus behalten.

Anschließend bekommst Du 
426,50€ in Stufe
2 (wenn ein Titel vorliegt ) aufgestockt. Dann noch 20cent pro
Kilometergeld wenn eine Umgangsvereinbarung besteht. 

Kilometergeld zur Arbeit bekommst du auch,
Ich glaube sogar 36 Cent in eine Richtung.

Also bei Teilzeit hättest du Auf deinem Konto 2326,50€
Netto am Anfang des Monats ohne Kilometergeld

Die Propagandagebühr übernimmt auch der Gesetztesgeber
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#6
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Aber bekommt man, wenn man eine Tätigkeit mit weniger Einkommen aufnimmt, nicht ein fiktives Einkommen für den Unterhalt angerechnet?
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#7
Wieso? Du zahlst doch Unterhalt. Und holst dir das Geld als Aufstocker wieder.
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#8
Hawky schrieb:[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Aber bekommt man, wenn man eine Tätigkeit mit weniger Einkommen aufnimmt, nicht ein fiktives Einkommen für den Unterhalt angerechnet?

Die Stufe 2 bekommst Du vom Jobcenter/Bürgergeldamt.

Das Geld überweist Du dann an deine exe für das Kind .
Das einzige was Dir Probleme bereiten könnte ist, dass die deine 
Kontoauszüge sehen wollen . Ersparnisse müsste dann quasi 
aufgebraucht werden, bevor es Bürgergeld gibt .
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#9
(29-04-2025, 13:05)Alimen T schrieb:
(29-04-2025, 11:21)Hawky schrieb: Lohnt sich das?

Das Problem wird sein,
dass man bei Bürgergeld 
Druck bekommt sich zu bewerben.
Aber bei Arbeitslosengeld 1 auch schon.

Der goldene Weg wäre 
Wie P_ es erwähnt hat, in Teilzeit zu gehen mit einem Job der einem Spaß macht.

Angenommen Du verdienst 
1200 netto Teilzeit und hast eine angemessene 50qm-Wohnung die warm 
1000€ kostet  ohne Strom. Dann bekommst du 
400€ Bürgergeld plus 
300€ Wohngeld dazu, denn wenn du arbeitest, darfst du bei 1200€ netto 
so zu sagen 300€ als Bonus behalten.

Anschließend bekommst Du 
426,50€ in Stufe
2 (wenn ein Titel vorliegt ) aufgestockt. Dann noch 20cent pro
Kilometergeld wenn eine Umgangsvereinbarung besteht. 

Kilometergeld zur Arbeit bekommst du auch,
Ich glaube sogar 36 Cent in eine Richtung.

Also bei Teilzeit hättest du Auf deinem Konto 2326,50€
Netto am Anfang des Monats ohne Kilometergeld

Die Propagandagebühr übernimmt auch der Gesetztesgeber

Hallo Alimen T,
Die Rechnung verstehe ich nicht so ganz. Bürgergeld und Wohngeld schließt sich doch aus. Soweit ich weiß kann man nicht beides gleichzeitig bekommen. Und warum kann ich 300€ Bonus behalten? Sämtliche Einnahmen, auch Sozialleistungen, werden noch als Einkommen in die Unterhaltsberechnung einbezogen?
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#10
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/be...z-hartz-4/
https://hartz4widerspruch.de/rechner/
Lies dir besonders den Abschnitt "Anrechenbares Einkommen beim Bürgergeld" durch. Dein Einkommen bleibt teilweise anrechnungsfrei.
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#11
Hallo Hawky
Also Bürgergeld und Wohngeld wird vom Jobcenter geprüft .
Das ist eher ein linke Taschen rechte Tasche Szenario.
Bekommst du 1200€ netto in Teilzeit irgendwann,
dann hast du 600€ Bürgergeld Niveau aber es fehlen Dir ja
Noch 400€ Wohngeld um die 1000€ Euro zu bezahlen. Oder die 1000€
Warmmiete sind von den 1200€ Teilzeitnetto gedeckt dann hast du Anspruch auf 400€
Bürgergeld weil:
  1200€ teilzeitnetto
-1000€ warmmiete
Sind 200€ Differenz aber dein Anspruch ist eine bezahlte Wohnung
und 600€ Bürgergeld

Die 300€ sind eine Motivation vom Jobcenter . Denn sonst würde niemand mehr arbeiten .
Der kindesunterhalt ist ja irgendwann berechnet worden vom Jugendamt .
Den übernimmt das Jobcenter . Denn du musst ja von irgendwas leben können .

Verdienst du nur 900€ teilzeitnetto ist der Bonus irgendwas mit 250€ oder so
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#12
[quote="Alimen T" pid='220797' dateline='1746114257']
Hallo Hawky
Also Bürgergeld und Wohngeld wird vom Jobcenter geprüft .
Das ist eher ein linke Taschen rechte Tasche Szenario.

  

Hallo Alimen T, 

jetzt kann ich die Kalkulation nachvollziehen, allerdings kann ich doch nicht einfach eine Arbeit annehmen bei der ich 50% weniger verdiene. 
Das wird doch nicht akzeptiert um weniger Unterhalt zu zahlen soweit ich weiß?
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#13
Du verdienst z.B. 2200 EUR und die Unterhaltsberechtigten vertreten durch das Jugendamt oder einen Anwalt haben dich in Stufe 2 Düsseldorfer Tabelle gezwungen, den Unterhalt musstest du titulieren. Den zahlst du.

Nun bist du aus dem Job geflogen. Du musst den Titel trotzdem weiter bedienen. Dann nimmst du einen 75% Teilzeitjob an und verdienst z.B. noch 1500 EUR netto. Der Titel gilt selbstverständlich weiter, Stufe 2 Düsseldorfer Tabelle. Du nimmst also den Titel und marschierst zur Arbeitsagentur. Dort legst du den Titel auf den Tisch und beantragst du ergänzende/aufstockende Leistungen. Die zahlen dir laut Sozialgesetzbuch (und nicht laut Familienrecht) aufstockende Leistungen unter Berücksichtigung des Geldes, das du laut Titel dem Kind oder den Kindern schuldest. Denn dieses Geld sind für dich keine "bereiten Mittel", werden also in der Berechnung des Aufstockerbetrages berücksichtigt weil du sie nicht hast. Fertig.

Und wenn du fast Vollzeit arbeitest mit dem Argument, du willst dich mehr um die Kinder kümmern, dann drückt dir auch keiner irgendwelche Schulungen oder Massnahmen aufs Auge, wie es bei Leuten passiert, die gar nichts arbeiten und nur von Bürgergeld leben.
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#14
Moin. Ich habe fast 10 Jahre praktische Erfahrung als Aufstocker (mit Vollzeit Job) und ich bin wohl der lebende Beweis, dass das hier
vorgestellte Prinzip funktioniert. Man muss mit Widerstand vom Amt rechnen, aber wenn man sich durchgebissen hat, kann man besser
schlafen und über jede künftige Unterhaltserhöhung von Familiengerichten leise lächeln.

Ein Klassiker, seit fast 15 Jahren im Netz und immer noch gültig. Best practice Guide, sozusagen.

https://ra-koblenz.de/kategorie1/uki-zum...hussgesetz.

Quelle: ra-koblenz.de, Unterhalt zum Nulltarif
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#15
mach es wie "P" es in #2 und #4 vorgeschlagen hat.
Nutze die freie Zeit Dir ein Hobby zu suchen, welches Dir Spass macht und noch etwas Bargeld einbringt :-)
so kannst Du gleich mehrere Sachen verbinden, hast Spass, bist abgelenkt vom Alltag und generiert noch etwas Taschengeld... warum also nicht ...!
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#16
@ Hawky
Wenn du dich morgen auf eine Teilzeitstelle bewirbst,
und genommen wirst, marschierst du mit dem Unterhaltstitel,
Dem Arbeitsvertrag und Mietvertrag zum Jobcenter und lässt Dir den Unterhalt
aufstocken.
Du kannst jetzt schon den Unterhalt aufstocken .
Die wollen natürlich 1000 Kopien usw., das nervt .
Ich war unter dem Strich 100€ über dem Anspruch durch meine Arbeit mit allem Drum und dran.
Hab auch überlegt auf Teilzeit zu gehen, aber der Job ist ok und dann hätte ich nur
Anteilsmäßig Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Wenn man Kredite haben will ist Vollzeit auch noch zu berücksichtigen .
Es ist natürlich deine Entscheidung.
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#17
@p__

Bekomme ich diese Sozialleistungen auch als Soloselbsständiger? Oder muss ich dafür zwingend angestellt sein?
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#18
Ja, aber du wirst aufgefordert werden, deine Selbstständigkeit aufzugeben und dich um eine Anstellung zu bemühen. Beim Antrag musst du Anlage EKS ausfülken (Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit). Bei wechselndem Einkommen kann es passieren, dass du Rückzahlungen leisten musst.
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