30-04-2025, 21:42
Das OLG Braunschweig hat hier vielleicht nicht unbedingt beschlossen, welches vorher nicht bekannt gewesen wäre. Interessant ist aber, dass das OLLG recht deutlich bei der im Beschluss näher bezifferten Mehrbetreuung herunter gestuft hat, nämlich um drei Einkommensgruppen.
Und mal wieder auch interessant, dass erst einmal das Amtsgericht natürlich dem ganzen überhaupt nicht folgte und für Mutti Unterhaltsmaximierung betrieb.
https://voris.wolterskluwer-online.de/br...76bb2b1fc5
Und, wie ich oft sage, wenn man schon Geld in die Hand nimmt, um sich in der Instanz - Amtsgericht - abbügeln zu lassen, kann man auch gleich mal die Beschwerde beim OLG versuchen.
Und mal wieder auch interessant, dass erst einmal das Amtsgericht natürlich dem ganzen überhaupt nicht folgte und für Mutti Unterhaltsmaximierung betrieb.
https://voris.wolterskluwer-online.de/br...76bb2b1fc5
Und, wie ich oft sage, wenn man schon Geld in die Hand nimmt, um sich in der Instanz - Amtsgericht - abbügeln zu lassen, kann man auch gleich mal die Beschwerde beim OLG versuchen.