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Es geht grad erst los - bitte um Ratschläge !
#51
Aber erst ab dem Tag an wenn (in dem Fall ) das Jobcenter es fordert.
Immer unter der Voraussetzung ob man leistungsfähig ist.
Die Kindesmutter wird kein Elterngeld bekommen vermute ich mal
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#52
Betreuungsunterhalt ist ein eigenes Thema. Während der Mutterschutzzeit gibts z.B. eine Lohnfortzahlung, die den Betreuungsunterhalt mindert oder ganz ersetzt.
Jetzt soll er mal die Vaterschaft feststellen.
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#53
(11-02-2024, 00:23)p__ schrieb: Wenn er so sicher mit seiner Vaterschaft ist, soll er anerkennen und trotzdem einen Test machen.

Ich würde wohl die Vaterschaft nicht anerkennen, weil nur dann würde ein Vaterschaftstest angeordnet werden, den man selber nicht ohne weiteres oder möglicher Weise nur wenn man gegen Gesetze verstößt machen könnte. Aber wenn keiner der von der Frau benannten Kandidaten die Vaterschaft einfach so unterschreibt, wird ein Vaterschaftstest bei den Kandidaten die die Frau benennt angeordnet.

Eine ehemalige Schulkameraduin berichtete mir einmal von vier oder fünf die in die engere Wahl bei ihrem ersten Kind kamen. Die Vaterschaft unterschrieben hat jedoch letztendlich jemand der es nicht war und wusste das er es nicht war. Dieser stand ihrer Aussage nach nicht einmal auf Frauen und bekam angeblich auch keine (bei Frauen?) hoch und unterschrieb die Vaterschaft (ohne das sie GV hatten ?) um anderen gegenüber sagen zu können das er ein Kind hat (was er mit einer Frau gemacht hat).
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.
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#54
Ein angeordneter Vaterschaftstest kostet rund 1000 EUR. Mit Gerichts- und Anwaltskosten sowie den Gebühren für ein Abstammungsgutachten Gesamtkosten bis zu 2.000 €. Ein privater Vaterschaftstest 150 EUR in Ländern wie den Niederlanden. Privat = Keine Fragen, nicht offiziell verwertbar, nicht in Deutschland legal durchführbar. Aber wenn man auf diesem Weg erfährt, dass man doch nicht der Vater ist, kann man ohne weitere Begründung einen offiziellen beantragen und dann die Vaterschaft anfechten.
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#55
(30-03-2024, 23:20)p__ schrieb: Aber wenn man auf diesem Weg erfährt, dass man doch nicht der Vater ist, kann man ohne weitere Begründung einen offiziellen beantragen und dann die Vaterschaft anfechten.
So weit hatte ich das gar nicht durchdacht.
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.
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#56
"p__ schrieb:Ein angeordneter Vaterschaftstest kostet rund 1000 EUR. Mit Gerichts- und Anwaltskosten sowie den Gebühren für ein Abstammungsgutachten Gesamtkosten bis zu 2.000 €. Ein privater Vaterschaftstest 150 EUR in Ländern wie den Niederlanden. Privat = Keine Fragen, nicht offiziell verwertbar, nicht in Deutschland legal durchführbar. Aber wenn man auf diesem Weg erfährt, dass man doch nicht der Vater ist, kann man ohne weitere Begründung einen offiziellen beantragen und dann die Vaterschaft anfechten.

Ist das ein neues Gesetz ?

Demnach könnte mann ohne illegalen Test eine Vaterschaft anfechten trotz einer bereits durchgeführten  Vaterschaftsanerkennung?
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#57
Das war immer so. §1600 BGB, begrenzt durch Fristen in §1600b BGB.
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#58
Hallo, brauche bitte Rat bzgl Schreiben an JA. Die KM hat bis dato trotz mehrmaliger Aufforderung dem Vaterschaftstest nicht zugestimmt. Sie versteht nicht warum sie ihr Einverständnis geben muss.

Daher möchten wir dem Beistand ein Fax schicken und um Unterstützung bitten . Nachdem wir ihn informiert hatten, dass wir einen aussergerichtlichen Vaterschaftstest durchführen möchten, bevor etwas anerkannt wird, hatte er uns recht ausführlich beschrieben, wie das möglich ist, auch mit Test aus dem Internet an 2 verschiedenen Standorten. Muss halt nur gerichtlich verwertbar sein. Er wollte auch die KM dahingehend informieren und um Mitwirkung bitten.

Daher möchten wir jetzt dem Beistand schreiben, dass die KM trotz mehrmaliger Aufforderung ihr Einverständnis nicht gegeben hat und offensichtlich den Sachverhalt nicht versteht. Wir bitten den Beistand, mit ihr Kontakt aufzunehmen und ihr nochmals zu erläutern, warum ihr Einverständnis nötig ist. In diesem Zusammenhang möchten wir (natürlich mein Sohn) die Sorge zum Ausdruck bringen, dass die KM der Erziehung und damit einhergehenden Verantwortung nicht gewachsen sein könnte.

Kann man das so schreiben, insbesondere den letzten Satz ? Um zum einen darauf hinzuweisen, dass die Kommunikation mit der KM schwierig ist, und um ggf zukünftige Sorgerechtsansprüche geltend zu machen ?

Danke schon mal für Eure Tipps
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#59
Der letzte Satz bringt nichts und ist schädlich, weglassen. Bedenken des potentiellen Vaters beachtet sowieso niemand, vor allem so unspezifische, Unbelegte. Eine fehlende Unterschrift ist noch keine Erziehungsüberforderung. Stattdessen kann das wie du es vermutest schädlich sein, wenn das gemeinsame Sorgerecht beantragt wird.
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#60
Auf das gemeinsame Sorgerecht sollte man sich auf jeden Fall einigen. Spätestens beim Standesamt . Sonst muss jemand anderer die Vaterschaft ganz einfach unterschreiben .
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#61
Alles klar, so machen wir das. Danke für die Hinweise !
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#62
Heute kam ein Schreiben vom Jobcenter mit einem "Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht" , in dem Anschreiben wird erläutert, dass "Ihr Kind" und die Kindsmutter möglicherweise Unterhaltsansprüche haben.

Die Vaterschaft ist aber noch gar nicht festgestellt ! Mein Sohn hat dort angerufen und dies mitgeteilt, wobei die Sachbearbeiterin sagte, dann solle er auf dem Formular NUR auf der letzten Seite das Feld "Hinweise und Ergänzungen" ausfüllen, dass die Vaterschaft noch nicht festgestellt ist. Gleichzeitig gaabgefragtb sie ihm den Hinweis, vorher mit einem Anwalt darüber zu reden.

Daraufhin hab ich "unsere" Anwaltshotline angerufen, die RAin hat mir empfohlen, eine höfliche Email an das Jobcenter aufzusetzen, dass wir das Schreiben bekommen haben, da die Vaterschaft aber noch in Feststellung ist, noch kein Formular ausfüllen können. Sollte sich die Vaterschaft herausstellen, würden wir selbstverständlich gern das Formular ausgefüllt zurückschicken".

Das will ich aber gar nicht ! Wird im Forum auch nicht empfohlen - es werden Daten zu Arbeitgeber etc. abgefragt....

Was ist Eure Empfehlung ? Wie sollen wir reagieren ?
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#63
Steht ja im Forum. Wenn Vaterschaft feststeht, dann Auskunftspflicht, aber keine Formularpflicht und keine Pflicht, Angaben zu machen die nicht zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs benötigt werden.
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#64
Also gar nicht antworten ? Oder Hinweis auf laufende Vaterschaftsfeststellung ?

Trotz Fristsetzung und Klageandrohung bei Nichtantwort ?

Wie oft wird denn der evtl Betreuungsunterhalt geprüft ? Alle 2 Jahre, ähnlich wie bei Kindesunterhalt ?
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#65
Ich tendiere dazu, über mein Handy ein Fax zu schicken kurz vor Fristablauf, mit dem Satz "Die Vaterschaft befindet sich noch in Feststellung". Mehr müssen die aktuell nicht wissen oder ?
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#66
Also ich würde antworten:
so lange die Vaterschaft nicht festgestellt ist, dass
das Formular nur gegen eine Aufwandsentschädigung
von 50€ ausgefüllt wird.
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#67
:-)
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#68
So, wir haben jetzt die Antwort vom Labor - er ist zu 99,99% der Vater, das Jugendamt hat das Original des Gutachtens, wir eine Kopie.

Was ist jetzt zu tun ?

Zum Standesamt und Vaterschaft anerkennen und gleichzeitig gemeinsames Sorgerecht ankreuzen ? Scheint mir am einfachsten zu sein. Und Eintrag in Geburtsurkunde und Kopie der Geburtsurkunde verlangen ?

Ansonsten scheint es noch eine Sorgerechtsvereinbarung beim Jugendamt zu geben, die aber sehr heikel sein und nur teilweise ausgefüllt werden soll, habe ich gelesen.

Und alternativ noch der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beim Familiengericht. Dann kann anscheinend die Mutter innerhalb von 6 Wochen Gründe vortragen, dass sie das nicht will - und wenn sie innerhalb dieser Frist nichts einreicht, gibt es automatisch gemeinsames Sorgerecht. Kann anstelle der Mutter (die evtl. nichts vorzubringen weiß) auch der Beistand Gründe vortragen ? Die Entfernung zum Kind ist groß, aber das Umgangsrecht wird wahrgenommen werden, ebenso kann jegliche Abstimmung elektronisch oder telefonisch erfolgen, oder ?

Wie gesagt, das mit dem Ankreuzen scheint dann am einfachsten zu sein, auch wenn die Vaterschaft schon feststeht.

Was ist Eure Empfehlung ?
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#69
Dann ist das geklärt, das sorgt für viel mehr Seelenruhe.

Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, bei diesem Termin auch die gemeinsame Sorge erklären. Wenn die Mutter das nicht auch beurkundet, steht der Weg zur Klage auf gemeinsames Sorgerecht offen, falls der beschritten werden soll. Irgendeine Sorgerechtsvereinbarung nicht unterschreiben. Wenn er deshalb dumm angequatscht wird, dann soll er sagen: Vereinbarungen erst auf Grundlage der gemeinsamen Sorge.
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#70
Danke für die Antwort. Aber wie kann er die gemeinsame Sorge beantragen, ohne die Sorgerechtsvereinbarung zu unterzeichnen ? Gibt es da ein anderes Formular, was auszufüllen ist ? Oder sollten wir vorher ein Schreiben aufsetzen ?
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#71
Sorgerechtsvereinbarung: Eine Vereinbarungen zwischen den Eltern, wie das Sorgerecht ausgeübt werden soll. In der Praxis ist das ein Jugendamtsvordruck, entworfen von Müttervereinigungen, der Inhalt ist so gestaltet, dass der Vater mit schönen Worten trotzdem gemeinsamem Sorgerecht maximal rechtlos und irrelevant gemacht wird.
Gemeinsames Sorgerecht: Das Recht der Eltern, gemäss § 1626 BGB gemeinsam wichtige Entscheidungen über das Kind zu treffen.

Erst einmal muss gemeinsames Sorgerecht bestehen, bevor irgendwelche weiteren Vereinbarungen möglich sind. Tatsächlich sind irgendwelche weiteren Vereinbarungen vollkommen überflüssig. Legt man dem Vater jedoch vor dem Inkrafttreten der gemeinsamen Sorge eine Sorgerechtsvereinbarung vor und sagt ihm durch die Blume, er solle erstmal das unterscheiben, sonst keine gemeinsame Sorge, dann ist das nichts weiter als dreckige und kriminelle Erpressung.

Zitat:Gibt es da ein anderes Formular, was auszufüllen ist ?

Wichtig ist nicht ein Formular, sondern Beurkundung einer Sorgerechtserklärung. Das kann auch formlos passieren. Beurkunden kann man im Jugendamt oder bei einem Notar. Das steht auch alles in der faq.

Wirksam wird die Beurkundung das Vaters erst, wenn auch die Mutter die gemeinsame Sorge beurkundet. Heute, morgen, in zehn Jahren. DANN erst besteht gemeinsame Sorge. Bis dahin: Automatisch Alleinsorge der Mutter. Also flott los und erste Schritte machen, was Voraussetzung ist. Vaterschaft, Sorgerecht.
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#72
Ja, okay, wir werden die Sorgeerklärung beurkunden lassen. Dennoch weiss ich leider nicht, was darin stehen wird, finde da auch keine Beispiele, nur "Belehrung zur Sorgeerklärung", die auch unterschrieben werden muss. Natürlich die Daten der drei Beteiligten - aber ist es z.b. von Nachteil, wenn erwähnt wird, dass das Kind bei der Mutter wohnt, kann man da irgendwelche Ansprüche daraus ableiten ? Oder ggf einfügen, dass das Kind AKTUELL bei der KM wohnt ? Sorry, aber ich möchte von Anfang an alle Fallstricke vermeiden...
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#73
Die Sorgeerklärung ist ein kurzer Standardsatz. Davor die Nennung der Personen und das Verhältnis zueinander ("...ist Vater des Kindes XY, geb. am XX.XX.XXXX..."). Macht man das beim Notar, formuliert der einem das.

Irgendeine Belehrung muss nicht vorher unterschrieben werden. Es gibt keine Bedingungen und keine Beratungspflicht. Es wird ohnehin nur das Standardgelaber abgespult. Gemeinsame Sorge durch Beurkundung und Zustimmung beider Eltern, Auflösung dann aber nur durch ein Gericht und dieses Zeug. Ich würde da keinesfalls auch nur einen Tag lang dran rumzackern, sondern mich hurtigst aufmachen, das in die Wege zu leiten. Die Zeit spielt da gegen den Vater. Zögerlichkeit wird ihm als Desinteresse ausgelegt. Je früher unterschieben, desto weniger kommt auch Streit auf die Negativliste.
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#74
Ah,super, danke für die Tipps ! Auf der Seite vom JA stand nämlich auch, dass man besser vorab einen Termin mit den Urkundsbeamten macht, damit die entsprechende Informationen vorbereiten können. Dann kommen wir besser unangekündigt und es wird keine Belehrung unterschrieben. Der Beistand hat eine Frist von 2 Wochen gesetzt zur Anerkennung der Vaterschaft, bevor eine gerichtliche Feststellung angeordnet wird. Wg Schichtarbeit klappt das frühestens in 10 Tagen, aber ist ja noch fristgerecht.
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#75
Montag morgen hingehen, Papiere mitnehmen, entweder sofort unterschreiben wenn das geht oder dort persönlich einen Termin vereinbaren. Nichts ankündigen ("aber eine Belehrung unterschreibe ich nicht"), höflich bleiben. Es bringt so oder so nichts, Belehrungen unterschreiben hat keine Rechtsfolgen für den Vater. Das machen die, damit die nachweisen können, dass sie über die Rechtslage informiert haben. Mit solchen irrelevante Nebenthemen ist kein Blumentopf zu gewinnen, damit beschäftigt man sich nicht. Es kommen noch ganz andere Kriege und zweieinhalb Jahrzehnte Unterhalt, da wird die Energie gebraucht.
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