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		ja, auf jeden.... wollte den Post nicht zu kompliziert machen.
100-200K zu 1K versteht jeder - die lange Liste, warum das in der Realität locker 200-400 K werden, liest dann eh keiner mehr...
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Petition ist veröffentlicht:
https://epetitionen.bundestag.de/content...42622.html
Ich wäre ich wirklich dankbar, wenn Ihr Mitzeichnen würdet.
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		18-01-2023, 21:46 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-01-2023, 21:55 von Vater Morgana.)
		
	 
	
		 (18-01-2023, 20:44)Tom schrieb:  Ich wäre ich wirklich dankbar, wenn Ihr Mitzeichnen würdet.
Klaro. Sehr gern! Tipp fürs Teilen über WhatsApp & Co, folgenden Satz dazuschreiben: "Schicke diesen Link an 10 deiner Kontakte, sonst endet dein Sohn vorm Familiengericht! ;-)"
VM 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		18-01-2023, 23:54 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-01-2023, 23:55 von DrNewton.)
		
	 
	
		Erledigt!
Jedoch, ob es möglich über 50K Unterschriften zu sammeln in 30 Tagen :-(
Vielleicht haben wir ja glück....
Natürlich habe ich den Link gleich in den entsprechenden Verteiler weitergegeben.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Dazu wäre viel Werbung nötig. Dort, wo Trennungseltern sind.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Die müssen sich auf jeden Fall mit den Petitionen beschäftigen - auch wenn sie weniger 50 K Unterschriften haben
Es geht darum, Gedankenmuster zu ändern. Da hilft eine Petition genauso wie eine eMail an die Fraktionen oder an Ministerien.
DANKE an alle, die bislang dort mitgezeichnet haben.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (23-01-2023, 20:17)Tom schrieb:  Die müssen sich auf jeden Fall mit den Petitionen beschäftigen - auch wenn sie weniger 50 K Unterschriften haben.
Inwiefern "müssen" sie das?
Wie sieht dieses "Müssen" aus?
Die Frage ist ernstgemeint, weil ich die Sachlage wirklich nicht kenne.
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Die Anzahl der Unterzeichner wirkt sich nicht auf die parlamentarische Prüfung der Petition aus. Ab 50.000 Unterstützern werden die Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung vom Petitionsausschuss angehört, aber das kann auch abgelehnt werden. Mehr ist damit nicht verbunden.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (23-01-2023, 21:03)p__ schrieb:  Die Anzahl der Unterzeichner wirkt sich nicht auf die parlamentarische Prüfung der Petition aus. Ab 50.000 Unterstützern werden die Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung vom Petitionsausschuss angehört, aber das kann auch abgelehnt werden. Mehr ist damit nicht verbunden.
Danke für die Info!
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Na ja, 'die parlamentarische Prüfung der Petition' bedeutet: Zu jeder Petition müssen die Fraktionen Stellung nehmen.
Stellung nehmen kann man nur, wenn man sich damit beschäftigt.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		btw... parlamentarische Prüfung läuft noch  ...unser Parlament gönnt sich Sommerferien...
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Danke für die Zwischeninfo.
Es gab, so wie ich es gesehen habe, jedoch nur 40 Unterschriften?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		die Anzahl derUnterschriften ist Wurscht - die Fraktionen müssen alle Stellung nehmen