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Falsche angaben bei der unterhaltsvorschußkasse
#1
Hallo erstmal !

Meine ex gibt bei der Unterhaltsvorschußkasse an das sie alleine lebt und den unterhalt für unsere Tochter nicht zahlen kann,dabei lebt ihr neuer freund schon über ein jahr bei ihr und ist auch dort gemeldet.

sie selber geht halbtags arbeiten und tut auch nichts dafür das sich dieses ändert.meine tochter 6jahre lebt bei mir und die mam ruht sich auf 158 € statt 240€ aus.

Meine frage an euch .

Was kann ich dagegen tun? und verfällt die differenz zu den 240 €.


vielen dank im voraus
softblume
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#2
Ein Mann namens Softblume???
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#3
ja so ist es !! den namen habe ich von meiner tochter ....grins
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#4
Is legal, Unterhaltsvorschuss gibt's auch bei Zusammenleben mit neuem Partner, nur verheiratet dürfen die nicht sein.
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#5
ihre kosten halbieren sich doch oder?
wie kann es legal sein,das sie für ihr kind nicht aufkommt und den neuen nicht mit angibt ?
das heißt also,sie kann sich ausruhen während ich monat für monat zu butter....mmh
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#6
Knackpunkt ist, dass die Unterhaltsvorschusskasse aber so rein GAR NICHTS mit der Mutter zu tun hat. Sie zahlt für das Kind.
Was man hier tun kann, wäre zu prüfen ob man Mama nicht männlich behandeln kann. Sprich: Vollzeitstelle und fiktives Einkommen unterstellen. Das ist aber ebenfalls nicht Sache der UV-Kasse.

Da die Tochter bei Softblume (niiiieeeedlich Big Grin ) lebt, sollte er alle 12 Monate einen Vollstreckungsversuch in Sachen Unterhalt machen. Pfändungsversuche der LSt-Erstattung kommen ganz locker, kosten nicht die Welt - und ärgern den / die Betroffene(n).
Einen Beistand einrichten - finanzielle Teile an ihn abtreten und ihm ab und an auf die Füße treten, dass er was tun soll.
Aber nach dem Händeschütteln Finger waschen und desinfizieren nicht vergessen. Angel
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#7
also erstmsl danke für die Antworten :-)

die UVK hilft mir eigentlich ganz gut obwohl es nicht ihr ding ist.mit dem jugendamt habe ich so meine probleme (Beistand ) !! Ich mußte mich zum wohl meiner kleinen ,damals nicht nur bei der mutter durchsetzen sondern auch beim jugendamt und der erziehungsberatung und am ende auch beim richter !!!!! aber ich habe es geschaft :-))))))

ich werde mir oder besser gesagt für die kleine mal einen anwalt nehmen!!
ich denke das ist das beste.............

oder gibt es noch andere tips hier????
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#8
um so mehr ein Grund eine Beistandschaft einzurichten. Lass die Marionette an DEINEN Fäden tanzen. Big Grin
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#9
(12-08-2009, 18:25)softblume schrieb: Ich mußte mich zum wohl meiner kleinen ,damals nicht nur bei der mutter durchsetzen sondern auch beim jugendamt und der erziehungsberatung und am ende auch beim richter !!!!! aber ich habe es geschaft :-))))))

Kannst du mehr erzählen? Ich stehe auch vor der Entscheidung, so etwas durchzuziehen.
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#10
Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt nicht mehr, wenn die Mutter neu heiratet. Blosses Zusammenleben mit einem neuen Mann zählt nicht,
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#11
Kannst du mehr erzählen? Ich stehe auch vor der Entscheidung, so etwas durchzuziehen.
[/quote]


hi,
schildere mir doch einfach mal deinen fall !!!!

gruß
softblume
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#12
(12-08-2009, 19:29)p schrieb: Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt nicht mehr, wenn die Mutter neu heiratet. Blosses Zusammenleben mit einem neuen Mann zählt nicht,

hä? Wieso das? Hab ich was falsch verstanden? Kind lebt bei IHM, Mutter ist UH-pflichtig, zahlt aber nicht (voll) und (ergänzende) Leistungen nach UVG wurden in Anspruch genommen. Was hat das mit dem Mann / Freund der Mutter zu tun?

@Rudolf: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste - und mein Name ist vorsichtiger... Du verstehst?
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#13
hi vorsichtiger,

du hast das alles richtig verstanden !!!!!! dein tip an @rudolf ist gold wert !!

softblume
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#14
Nochmal geschlechtsneutral formuliert: Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt an den betreuenden Elternteil nichts mehr, wenn dieser Elternteil heiratet. Was der nichtbetreuende Elternteil tut, spielt keine Rolle. Wenn der betreuende Elternteil nicht heiratet, sondern nur in neuer Parterschaft lebt, bekommt er weiterhin Unterhaltsvorschuss für das bei ihm lebende Kind.
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#15
(12-08-2009, 20:09)softblume schrieb: hi vorsichtiger,

du hast das alles richtig verstanden !!!!!! dein tip an @rudolf ist gold wert !!

softblume

Teile meines "Falles" sind hier ja bekannt. Details für das, was ich grad vorhabe, poste ich hier nicht. Ich werde dir in den nächsten Tagen eine pn schicken.
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#16
158 Euro ist ja wohl mehr als genug Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt. Zusammen mit dem Kindergeld erhälst du 322 Euro. Wichtig ist, daß die Frau , wenn das Kind 12 ist noch zahlen kann. Wenn du die jetzt verknackst, hat sie vielleicht später gar nichts mehr. Und mit 12 Jahren erhälst du keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Natürlich wäre es gerecht, wenn die Frauen soviel zahlen müssten wie Männer, nur es ist auch gerecht, wenn alle weniger Unterhalt zahlen müssen.
Ist dir bewußt, daß deine Kinder gegenüber deiner EX, die ggf. neue Kinder mit einem Neuen macht, benachteiligt sind ? Während du Kindergeld + Unterhalt erhälst, also 322 Euro, bekommt sie nur 10 Euro (164 Euro abzüglich Unterhalt). Macht einen 312 Euro Vorteil für dein Kind. Das Unterhaltssystem ist ein Ausbeutungssystem, daß weder gut für die Frau noch für den Mann ist.
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#17
sorry das sehe ich nicht wirklich so !!!!
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#18
(13-08-2009, 12:53)softblume schrieb: sorry das sehe ich nicht wirklich so !!!!

Hast Du die DDT´s von 2005 und 2009 einmal verglichen?

Für ein Kind von 6-11 Jahren:
2005: Bereinigtes Nettoeinkommen bis 1.500 bedeutete 265 Euro KU
2009: Bereinigtes Nettoeinkommen bis 1.500 bedeutet 322 Euro KU

Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, ist der KU somit innnerhalb von ca. vier Jahren um 21,5 Prozent gestiegen.

Niemand der arbeitenden Bevölkerung hat eine entsprechende Gehaltssteigerung in dieser Zeit erfahren dürfen!
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#19
(13-08-2009, 18:19)blue schrieb: Niemand der arbeitenden Bevölkerung hat eine entsprechende Gehaltssteigerung in dieser Zeit erfahren dürfen!

Nun, AE Muttis zählen ja auch nicht zur "arbeitenden Bevölkerung" Tongue

genau wie manche Manager, die allermeisten Politiker, Fussballer Big Grin
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#20
Der Druck, den "gleichbedeutenden" Naturalunterhalt entsprechend leisten zu können, ist natürlich auch entsprechend gestiegen!
Ausbau der Ganztagsschulen, Krippenplätze, Ganztagskindergärten ...etc, für das was sich unsere Übermutter Leyen einsetzt!

Ist wirklich nicht einfach für unsere AE´s. Ständig dieses Totschlagen!
Zumindest die Zeit...Angel
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#21
(13-08-2009, 19:17)blue schrieb: Ist wirklich nicht einfach für unsere AE´s. Ständig dieses Totschlagen!
Zumindest die Zeit...Angel
oder die Kinder

"von 10 in Deutschland getöteten Kindern werden 7 von ihren lieben Muttis getötet!"

und dabei sind die mehr als 100.000 getöteten Föten gar nicht dabei
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#22
niedlich was ihr hier so rein werfen tut ..................
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#23
(13-08-2009, 19:46)softblume schrieb: niedlich was ihr hier so rein werfen tut ..................
Dir scheinen also 158 zu wenig und willst 240 haben?

Die Wege, evtl. daran zu kommen, sind Dir dargelegt.
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#24
Richtig: Es ist einfach nicht einzusehen, während die Reallöhne sinken, mit denen Kinder miternährt werden müssen, andere Kinder demgegenüber wesentlich besser gestellt werden, also innerhalb von 4 Jahren 21% mehr Unterhalt bekommen. Zusätzlich zu diesem Unterhalt kann jetzt ja sogar noch Kindergartenkosten etc. erpresst werden. Ich als Vater brauche keinen Kindesunterhalt der Mutter, um ein Kind zu versorgen und gleichzeitig zu arbeiten. Ich gebe dann das Kind zu meiner Freundin oder zu meinen Grosseltern etc, wenn ich voll arbeite, kein Problem. Dazu brauche ich keine leibliche Mutter, die dafür bezahlt. Es ist einfach ein unsittliches Vergehen, Geld von der arbeitenden Bevölkerung zu erpressen, nur weil sich eine andere für ein Kindmitentschieden hat, daß nur sie betreuen will und nicht an den Vater abgibt.
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#25
(13-08-2009, 18:19)blue schrieb:
(13-08-2009, 12:53)softblume schrieb: sorry das sehe ich nicht wirklich so !!!!

Hast Du die DDT´s von 2005 und 2009 einmal verglichen?

Für ein Kind von 6-11 Jahren:
2005: Bereinigtes Nettoeinkommen bis 1.500 bedeutete 265 Euro KU
2009: Bereinigtes Nettoeinkommen bis 1.500 bedeutet 322 Euro KU

Wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe, ist der KU somit innnerhalb von ca. vier Jahren um 21,5 Prozent gestiegen.

Niemand der arbeitenden Bevölkerung hat eine entsprechende Gehaltssteigerung in dieser Zeit erfahren dürfen!

na dann verglkeiche doch mal seit 1982 Tongue

www.hefam.de/DT/DT2007selbst.doc
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