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		17-12-2019, 16:36 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2019, 16:37 von BOB.)
		
	 
	
		https://www.welt.de/print/die_welt/polit...erden.html
Zitate:
 
Bei Vätern, die selbst gerade so viel verdienen, wie sie zum Leben brauchen, läuft der Zugriff des Staates ohnehin ins Leere.
 
Die neue Leistung befeuert zudem Konflikte um die Betreuung der Kinder. Sie wird Alleinerziehenden nämlich nur gezahlt, wenn ihr Kind sich ganz überwiegend bei einem Elternteil aufhält. Teilen sich die getrennten Eltern die Betreuung, fällt der Unterhaltsvorschuss weg – und zwar schon ab einem erweiterten Umgang von mehr als neun Tagen im Monat. 
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Also Einkommen reduzieren (z.B. Teilzeit), sich fleißig um den Nachwuchs kümmern und zusehen wie die Ex gar nix mehr von irgendwo bekommt, ohne Konsequenzen durch Pfändung oder Schulden zu haben? Habe ich etwas verpasst? Nach den Erfahrungsberichten hier aus dem Forum kann ich dem Artikel nicht wirklich Glauben schenken.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (17-12-2019, 16:36)BOB schrieb:  Habe ich etwas verpasst? Nach den Erfahrungsberichten hier aus dem Forum kann ich dem Artikel nicht wirklich Glauben schenken. 
Vor allem dann nicht, wenn es auch dort auch noch steht: "Doch die Rückholquote ist schlecht, sie lag zuletzt bei 23 Prozent." 
Wenn es Wahr wäre, hatten wir doch alle wunderschönes Leben.
 
Wie kommen die eigentlich auf diese Zahlen?
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Der Artikel ist alt und wurde schon mal verlinkt. Seither hat das Bundesministerium für alle ausser Väter folgendes verlautbaren lassen:  https://www.bmfsfj.de/blob/138166/4c4ec2...z-data.pdf
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		17-12-2019, 18:32 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2019, 18:33 von herrx.)
		
	 
	
		 (17-12-2019, 18:19)p__ schrieb:  Der Artikel ist alt und wurde schon mal verlinkt. Seither hat das Bundesministerium für alle ausser Väter folgendes verlautbaren lassen: 
Bezeichnend, dass das Bundesministerium heisst "Bundesministerium für Familie, Senioren,  Frauen und  Jugend".
 
"Das Bundesministerium für alle ausser Väter" 
Schon krass!
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Wobei Punkt E22 auch die Zahler beinhaltet, die gerade mal einen 10er im Monat abstottern. Alles in allem keine Glanzleistung und auch gut so.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Und Fall D besagt nur, dass "vielleicht" noch etwas kommt. Der Rückgriff ist sicher möglich, aber ob Geld da ist, ist damit nicht gesagt. Ich vermisse in der Statistik den Punkt "Zahlt nicht, schwimmt aber in Geld". Laut allen Mütter, unseren engagiert berichtenden Journalisten, Juristen, Politikern müsste der bei 99% liegen. Wo ist er denn nur?
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (19-12-2019, 14:42)Gast1969 schrieb:  Von mir bekommen die ja alles zurück. Bin ja Topverdiener    
Von mir auch glatte 0,12 Cent wurden letzte Woche ausgekehrt...bei dem Tempo haben noch meine UrUrUrUrUrenkel was davon...bin ich damit aus der Statistik raus ?
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (19-12-2019, 14:59)Arminius schrieb:  Von mir auch glatte 0,12 Cent wurden letzte Woche ausgekehrt...bei dem Tempo haben noch meine UrUrUrUrUrenkel was davon...bin ich damit aus der Statistik raus ? 
Wenn man bedenkt, daß die Transaktionsgebühren bei der Bank bei dem Dreifachen liegen.    Das kann nur noch dem Moment der Abschreckung für den Schuldner dienen, daß die für die erziehrische Maßnahme noch Miese einfahren.    
	 
	
	
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007 
 
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (19-12-2019, 16:05)Sixteen Tons schrieb:  Wenn man bedenkt, daß die Transaktionsgebühren bei der Bank bei dem Dreifachen liegen.   Das kann nur noch dem Moment der Abschreckung für den Schuldner dienen, daß die für die erziehrische Maßnahme noch Miese einfahren.    
Ich gehe davon aus das Du Gläubiger meintest. Das ist schon passiert !...Ich musste der Bank mitteilen das es sich um UNTERHALT handelt...sonst hätten die nie die Zahlungen ausgekehrt !
 
Ein Gläubiger (Finanzdirektion = Kosten Gerichtsverfahren) hat sich schon aus "Kostengründen" verabschiedet. Damit ist der Rechtsanwalt in der Reihenfolge aufgerückt...ich bin nicht der einzige der "Lebenslänglich" hat...
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (18-12-2019, 13:19)HeinrichH schrieb:  Wobei Punkt E22 auch die Zahler beinhaltet, die gerade mal einen 10er im Monat abstottern. Alles in allem keine Glanzleistung und auch gut so. 
Ich hatte mal 20 Euro im Monat angeboten. Wurde als zu niedrig ausgeschlagen. Seither gibts 0,00 Euro ... müsste ich dem Bund der Steuerzahler mal melden, die finden solche Storys doch sehr interessant soweit mir bekannt    
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (21-12-2019, 01:36)IPAD3000 schrieb:  Ich hatte mal 20 Euro im Monat angeboten. Wurde als zu niedrig ausgeschlagen. Seither gibts 0,00 Euro ...  
@IPAD3000
 
Ich hoffe Du hast das schriftlich...kann dir nochmal helfen.
 
Wenn Du einen PfüB hast mit einem Rechtsanwalt als Gläubigervertreter und Fremdgeldkonto...beim Pfüb gibt es kein zu niedrig      ...Vor allen wenn 150,00 Euro vorher Angeboten wurden...
 
Du hast also die 0,00 Euro Doktrin...
 
Gehöre jetzt nicht mehr zu den 0,00er...zahle schließlich Unterhalt.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Das mit dem Rückgriff ist oft nur ein Mythos. Das Jugendamt oder meine Exen haben mich noch nie gepfändet. Lediglich einige Feministinnen habe es versucht, weil ich zahlreiche Zivilprozesse nach einem Versäumnisurteil verloren habe.
	 
	
	
	
	
 
 
	 
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