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Verjährung des Unterhalts, gibt es reale Beispiele?
#1
Zitat:so verjähren diese Unterhaltsrückstände erst nach 30 Jahren.
Gibt es lebende Beispiele?

Also mein Sohn nach 30 Jahren kommt zu mir und sagt: "PAPA gib mir money" oder wie soll ich mir das vorstellen?
Ich habe ja 4 Kinder, jeder wird irgendwann 18, dann soll jeder für sich noch einen eigenen Titel gegen mich?
Oder der JobCenter kommt mit den Forderungen nach 10 Jahren, ob sie keine neue "Kunden" haben...

Oder ist es wieder so eine Geschichte wie "Nichtzahlung von Unterhalt ist strafbar" bla bla bla.

Hauptsache angst anzujagen und maximum rauszuholen, oder seht ihr das anders?
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#2
(28-05-2018, 23:02)Zahlesel_RUS schrieb: Also mein Sohn nach 30 Jahren kommt zu mir und sagt: "PAPA gib mir money" oder wie soll ich mir das vorstellen?

Nein, das ist nicht möglich!

Unterhalt kann neu max. für ein Jahr rückwirkend gefordert werden.

Selbst wenn Du auf einen Titel hin nicht zahlst und der Gläubiger sich nicht darum kümmert, daß Du zu zahlen hättest, verjährt der Anspruch nach einem Jahr.

Was Du machen mußt, ist, darauf zu achten, daß die Titel auf das 18. Lebensjahr begrenzt sind.

Wenn nicht, laufen sie unbegrenzt weiter, sofern Du sie nicht gerichtlich oder durch Vereinbarung mit dem Gläubiger annullieren läßt.

Simon II
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#3
Danke für die Antwort.
Begrenzten Titel habe ich nicht, ich habe einen Versäumnis Urteil und 1303.50 EUR Monatlich als Unterhalt auf dem Papier stehen.
Aber wie Teilen 4 Kinder und der Jobcenter in der Zukunft die Ansprüche aus dem Titel?
Ich glaube nicht das einer aus meinen Jungs das überhaupt macht, aber JC vielleicht doch versucht in 20 Jahren sein Glück Smile
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#4
Die vollständige Antwort auf die Frage "wann verjährt das" ist wie alles juristische keine Zahl, auf die man sich verlassen kann, sondern ein dickes Buch mit vielen wenns und abers.

Ein Titel ist tatsächlich 30 Jahre lang gültig. Die daraus entstandenen Schulden werden aber anders behandelt, die können viel schneller oder auch viel langsamer verjähren und dann gibt es noch den Bereich der Verwirkung. Dir geht es aber wohl um das Risiko, dass aufgrund eines vergessenen Alttitels nochmal gepfändet wird. Ja, das kann tatsächlich passieren, das ist rechtens. Aber du kannst das auch sofort mit einer Klage beantworten, die den Titel auf Null setzt. Nichtsdestotrotz ist alles mit Aufwand und Ärger verbunden, deshalb sind solche Alttitel auszuliefern oder zu bestätigen, dass sie ungültig geworden sind.
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#5
(29-05-2018, 11:19)Zahlesel_RUS schrieb: Begrenzten Titel habe ich nicht, ich habe einen Versäumnis Urteil und 1303.50 EUR Monatlich als Unterhalt auf dem Papier stehen.

Es wird nicht klar, was Sache ist.

Wie wird die Summe im Urteil berechnet?

Sind irgendwelche Zeitdaten eingearbeitet (z.B., wann die Kinder 18 werden)?

Simon II
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#6
Wenn nur ein Unterhaltsbetrag ausgeurteilt wurde und sonst keine Grenze genannt, dann ist dieser Beschluss ein vollstreckbarer gerichtlicher Titel über diesen Betrag und 30 Jahre lang gültig. Allerdings ist ein Gerichtsbeschluss-Titel leichter anzugreifen wie eine "freiwillige" (=durch Erpressung erzwungene) Verpflichtungserklärung im Jugendamt, landläufig als "Jugendamts-Titel" bezeichnet.
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#7
(29-05-2018, 11:55)p__ schrieb:  als "Jugendamts-Titel" bezeichnet.
meine Befreiung von zu viel arbeiten ist im Anhang Smile


Angehängte Dateien
.pdf   urteil1.pdf (Größe: 125,56 KB / Downloads: 23)
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#8
(29-05-2018, 14:21)Zahlesel_RUS schrieb: meine Befreiung von zu viel arbeiten ist im Anhang Smile

Das Urteil ist Mist, denn es ist keinerlei Begrenzung drin!

Damit gilt es über das 18. Lebensjahr des jeweiligen Kindes hinaus.

Angry 

Simon II
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#9
Dann schaffe ich in Guinness Rekord Book Smile
Leider teilen sehr wenige ihre Erfahrungen. Ich warte erstmal auf die Meldung vom JC, wie die Profis mit mir kämpfen wollen Smile
Jetzt arbeite ich 20 Stunden in der Woche, Netto 1600 Steuerklasse 3. Wann kommt die Klasse 1 ins Spiel? Und wenn die neue Klasse ins Spiel kommt, dann gibt es vom Lohn noch weniger abzugeben Smile
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#10
Welche Erfahrungen willst du hören? Suchst du ein Beispiel, ob ein Jobcenter aus einem Alttitel pfändete? Die verhalten sich normalerweise arbeitsscheu und tun das nicht. Wird ja wie gesagt gleich niedergeklagt.

(29-05-2018, 21:53)Zahlesel_RUS schrieb: Jetzt arbeite ich 20 Stunden in der Woche, Netto 1600 Steuerklasse 3. Wann kommt die Klasse 1 ins Spiel?

Der Beginn des Trennungsjahres zählt. Am nächsten ersten Januar wirst du in Klasse 1 oder 2 gezwungen.
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#11
Wer soll das tun? Trennung 1.11.2016, heute ist 5.2018 ich habe immer noch Steuerklasse 3, was mache ich falsch?
Wenn ich später nachzahlen muss... bitte hinten anstellen Smile

(29-05-2018, 22:00)p__ schrieb: Welche Erfahrungen willst du hören? Suchst du ein Beispiel, ob ein Jobcenter aus einem Alttitel pfändete? Die verhalten sich normalerweise arbeitsscheu und tun das nicht. Wird ja wie gesagt gleich niedergeklagt. 
Genau das, weil mein Titel sich dort befinden soll.
Ich gebe 1000 euro dem JC Mitarbeiter, der diesen Fall in die Hände nehmen will Smile
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#12
(29-05-2018, 22:10)Zahlesel_RUS schrieb: Wenn ich später nachzahlen muss... bitte hinten anstellen Smile

Das denkst du. Aber du wirst dich wundern. Wie Alle, die die Rechtslage nicht durchschauen, sondern sich auf flache Schlagworte verlassen. Das Finanzamt ist ein äusserst unangenehmer Gläubiger. Auf mehreren Ebenen. Die nutzen auch recht konsequent das Strafrecht, wenn du Steuern hinterziehst. Aber das ist längst nicht alles. Die kriegen ihr Geld sogar nach Insolvenzen. Pleite sein rettet dich mitnichten vor Finanzamtsforderungen. Dann wirst du auf die schmerzhafte Tour lernen, was eine Restschuldbefreiung eigentlich ist: Nämlich nicht die Löschung einer Schuld, sondern nur das Recht zur Leistungsverweigerung. Die Schulden werden zu unvollkommenen Verbindlichkeiten. Hast du Jahrzehnte später je wieder einen Euro Anspruch auf eine Steuerrückerstattung, dann ist dieses Geld futsch, siehe § 301 Abs. 3 InsO.

Mein Rat: Leg dich mit denen nicht an, spiel mit sauberen Karten. Das Finanzamt ist einsamer Rekordhalter im Land bei der Höhe der Eintreibungsquote. Und hat einen seeeehr langen Atem.
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#13
okay, warum habe ich dann immer noch die Lohnsteuerklasse 3?
Ist das die Steuerhinterziehung, wenn sie sich nicht bewegen? Eigentlich gab es keinen Formular für solche Fälle zur Lohnsteueränderung.
Wie erfahren sie ob ich in der Trennung bin oder nicht? Scheidung ist ja klar, steht in den Akten von Bürgeramt und co.
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#14
Hat die Ex freiwillig Klasse 5 behalten?
Siehe auch § 39e EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html
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#15
(29-05-2018, 23:02)Zahlesel_RUS schrieb: okay, warum habe ich dann immer noch die Lohnsteuerklasse 3?
Ist das die Steuerhinterziehung, wenn sie sich nicht bewegen? Eigentlich gab es keinen Formular für solche Fälle zur Lohnsteueränderung.
Wie erfahren sie ob ich in der Trennung bin oder nicht? Scheidung ist ja klar, steht in den Akten von Bürgeramt und co.

Das Finanzamt erfährt davon durch

a) Antrag zum Steuerklassenwechsel durch dich (geht auch formlos)

b) Abgabe deiner Steuererklärung zur Einzelveranlagung

Es gibt keinen Automatismus zu diesem Wechsel. Spätere Nachmeldung zieht i. d. Regel auch eine Nachzahlung an das Finanzamt nach sich.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#16
(29-05-2018, 23:20)Sixteen Tons schrieb: Das Finanzamt erfährt davon durch

a) Antrag zum Steuerklassenwechsel durch dich (geht auch formlos)
gut, dann melde ich mich getrenntlebend ab 1.6.2018
ich habe sonst einen Formular gefunden, mit der Hand abgeändert und der hExe abgegeben, sie hat sicherlich dies weggeschmiesen.
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#17
Die Tatsache, dass Du noch in der Stkl. 3 bist, ist schlicht ein Versehen. Auch ist die Kombination 3 und 5 abgabepflichtig.

Die Tatsache, dass nicht alle zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, begründet sich in einem bis heute nicht funktionierendem technischen System bzw. Fehler.

Nichts desto Trotz ist man bei 3/5 abgabepflichtig. Einen Straftatbestand in Bezug auf eine Steuerhinterziehung kann man wohl nicht herleiten. Dies ist eine Einschätzung meinerseits und lehnt sich an ähnliche Vorgänge an. Die Steuerhinterziehung setzt "Wissen" und "Wollen" voraus. In der Regel wird Dir das als steuerlichem Laien bei diesem Konstrukt nicht zu unterstellen sein. (So zumindest die Finanzgerichte...)

Dein Fall ist eine leichtfertige Steuerverkürzung. Bei einer Solchen reicht es aber aus, schon mächtig auf die Zwölf zu bekommen.

Eine Rückforderung aus einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird m.W. für 5 Jahre möglich sein. Hier solltest Du abwägen, schleunigst die Erklärungen abzugeben. Das wären dann 2016 und 2017 und in 2016 waren es nur ein paar Monate, so dass der Schaden nicht noch größer wird.

Ein Rutsch von der 3 in die 1 bedeutet aber schnell, für ein steuerlich zu veranlagendes Jahr, mal 2.500 Euro Nachzahlung.

Und wie oben schon gesagt wurde, ist das Finanzamt ein sehr sehr unbequemer Gläubiger. Es ist auch immer die Frage, wie perspektivisch der Betroffene denkt. Will man ein Leben lang an der Armutsgrenze leben und Gläubiger im Rücken haben oder nicht? Das muss jeder selbst abwägen.

Würde die Ex mitspielen, dann könnte man für 2016 und 2017 noch die 3/5 beantragen und schriftlich beiderseitig darlegen, dass man es nochmal versucht habe und teilweise zusammen gelebt hat. Rücke ihr als Dank die Erstattung rüber und mit Speck fängt man bekanntlich Mäuse.

Ansonsten wird sie irgendwann bemerken, dass sie aus der 5 eine hübsche Erstattung zu erwarten hätte und macht selbst unwissend eine Erklärung. Dann fliegt das Ganze sowieso auf.

Was die Frage nach dem Titel und einer Vollstreckung nach vielen Jahren angeht, so ist das das kleinere Problem. Wurde ja auch oben schon beantwortet. Letztlich würde Dein Anwalt mit einer Vollstreckungsgegenklage gewinnen und auch in Bezug auf eine Unterhaltsabänderungsklage nebst Einkassieren des Titels auf Null, bezogen auf das von Dir gefragte Szenario.
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#18
Also ich mit meinen Megaschulden soll Angst vom Finanzamt haben?
Wenn es von meinem Lohn gepfändet wird, wie soll das Finanzamt an das Geld kommen?
Ist das dann die Steuerhinterziehung, wie lange soll ich dann in Knast für 5000 Eur da nix Geld für Unterhaltsrückstände, den laufenden Unterhalt kann man komplett vergessen? Oder soll ich lieber 5 eur monatlich bis in die Rente zürückzahlen? Smile
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#19
Ich habe den Eindruck, dass Dich die Situation nicht stört. Im Grunde ist es gut so, so lange es Deinem Lebenskonzept und Deiner Gesundheit zuträglich ist. Vielleicht besser, als dort, wo viele so darunter leiden, dass es dramatische Ausmaße annimmt.

Die einzige Chance ist es, bei Mega-Schulden schlicht in die Verbraucherinsolvenz zu gehen. Vorteile und Nachteile, hin oder her. In Ermangelung an Alternativen ist das eben so.

Wie gesagt, wir reden hier m.E. nach , nicht über das Strafrecht. Der Knast winkt da lange nicht. Wenn doch, wird die Haftdauer nach den ausgeurteilten Tagessätzen berechnet und du bist dann halt 2 Monate später wieder draußen.

Das Finanzamt macht natürlich Lohnpfändungen. Es stellt sich dann eben hinten an. Ansonsten pfändet es dein Konto. Dann machst du halt ein P-Konto. So ist das Spiel.

Mehr gibt es dann auch nicht mehr zu sagen
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#20
Danke, dann habe ich alles richtig eingeschätzt.

Die Situation stört mich kaum, da diese Schulden dank Wechselmodellverweigerung meiner vierfachen MILF entstanden sind.
Wenn es soweit kommt, dann werde ich die hExe auffordern mir das Geld für die Kinder in meiner Betreuungszeit bereitzustellen: Eis, Kino usw.

Ich kann noch rechtzeitig einen Kredit in der Höhe von 20k Euronen nehmen und damit bisschen Spaß haben, aber das wäre unfair und ich habe keine Lust auf GV im Auftrag von der Bank Smile
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