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		29-03-2017, 11:57 
		
	 
	
		Hi, 
meine Frau hat mit der Trennung mein gesamtes Vermögen sprich Ersparnisse heimlich abgezogen und in ihren Besitz einverleibt. Ich bin mittellos und habe jahrelang für die Katz gearbeitet.
 
Sie weigert sich etwas davon herauszurücken.
 
Ich habe Anzeige erstattet und Strafantrag wegen Familiendiebstahl gestellt. Seit 3 Wochen höre und sehe ich nichts von der Kripo.
 
Gibt es überhaupt irgendeine Aussicht darauf etwas zurückzubekommen?  
Sie könnte ja einfach behaupten, sie hat nichts und es steht Aussage gegen Aussage oder Aussage ganz verweigern.
 
Ich weiss zwar, dass sie einen Großteil in ihrer Wohnung bunkert, aber an eine Hausdurchsuchung ist so schnell wohl nicht zu denken. 
Es fehlt vermutlich auch das öffentliche Interesse, dass die Herren Staatsdiener ihren Allerwertesten zügig in Bewegung setzen.
 
Was kann ich noch tun? Ideen/Strategien? Abschreiben?    
Grüße
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Das steht und fällt mit den Nachweisen, die du beibringen kannst. Nachweise, dass sie etwas gestohlen hat, Nachweise dass dieses "etwas" dir gehört.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Bei meinem früheren Partner hat die damalige Ex dies ebenfalls getan. Er konnte Belege erbringen, dass dies alles Zugewinn war. Bei der Scheidung und dem Vermögensausgleich wurde ihm die Hälfte, welche sie nicht rausrückte angerechnet als bereits bezahlter Ausgleich.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Richtig: Auch wenn das Strafrecht nichts bringt, sind solche abgeflossenen Werte im Zivilrecht noch geltend zu machen.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Die Exe kann halt einfach behaupten sie hat nichts und wisse von nichts, alles sei eine böswillige Unterstellung usw.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Hast du die Kohle Bar unter der Matratze aufbewahrt?
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Teils, teils. Aber selbst auf den Auszügen ist halt nicht sichtbar wer abgehoben hat, man sieht nur, dass abgehoben wurde.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich vermute, es wurde am Automaten abgehoben? 
Einem Bekannten ist das selbe passiert. Als erstes hat er gelernt, dass man nie Geld und zukünftige Ex Frauen in den selben Räumlichkeiten "lagert".  
Weiterhin hat er anstatt Anzeige wegen Familiendiebstahl eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Computer/Online Betrug gestellt. Weiss nicht mehr genau, wie sich das nennt. 
 
Kripo und Staatsanwaltschaft sammeln mehr Kudos, wenn sie Computer/Online Betrug aufdecken können. Gegen Muttis (am besten mit Kind) im Familiären Umfeld ermitteln die nicht so gerne. Da gewinnen die keinen Blumentopf mit.  
Die Kripo hat in dem Fall zügig die Bank involviert und die Aufnahmen der Kamera im Automaten gesichert. Akteneinsicht und schon hat man, was man braucht. 
 
Auch ist er gleich zur Bank. Offiziell hatte er ja nie seine ach so ehrliche und geliebte Ehefrau im Verdacht. Nacheheliche Solidarität und so   
Bei Bargeld wird es natürlich eng. Da hilft nur, sein Umfeld im Vorfeld klar zu machen, welche Konsequenzen Menschen tragen müssen, wenn sie einen beschei**en.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (29-03-2017, 16:00)Maestro schrieb:  Teils, teils. Aber selbst auf den Auszügen ist halt nicht sichtbar wer abgehoben hat, man sieht nur, dass abgehoben wurde. 
Wenn sie deine EC-karte dazu benutzt hat, hast du Pech. Hat sie eine eigene EC-Karte fürs gleiche Konto, kannst du sehr wohl nachweisen, wer abgehoben hat. Die EC-Karten haben verschiedene Nummern, und diese stehen auf dem Kontoauszug unter dem Datum und dem Betrag.
	  
	
	
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		Bei Geldautomaten sind Kameras angebracht. 
 
Im Strafverfahren werden die sicher ausgewertet.
	 
	
	
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(Donovan)
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Dazu muss man aber schnell sein, die Aufnahmen werden nicht lange aufbewahrt. Überhaupt ist der Zeitfaktor wichtig. Wer erst nach Monaten mit "meine Frau hat mich bestohlen" ankommt, kann es auch vergessen.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (30-03-2017, 10:29)p__ schrieb:  Dazu muss man aber schnell sein, die Aufnahmen werden nicht lange aufbewahrt. Überhaupt ist der Zeitfaktor wichtig. Wer erst nach Monaten mit "meine Frau hat mich bestohlen" ankommt, kann es auch vergessen. 
Absolut.
 
wenn der Diebstahl dazu verwendet werden soll, die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs nach §1579 BGB zu erreichen, sollte es eigentlich so hingedreht werden, dass der Diebstahl der Trennungs- und Scheidungsgrund ist......
	  
	
	
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		@Austriake: Guter Tipp, werde ich so aktenkundig machen.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		06-04-2017, 15:02 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-04-2017, 15:06 von Bruno.)
		
	 
	
		 (31-03-2017, 22:37)Maestro schrieb:  @Austriake: Guter Tipp, werde ich so aktenkundig machen. Anzeige erstatten, Strafantrag stellen. Aktenzeichen erhalten und abheften.
 
Das kann man nicht nur persönlich mündlich bei der Polizei zu Protokoll geben, sondern vor allem auch persönlich schriftlich bei der Polizei gegen Empfangsbestätigung ein reichen, oder schriftlich online machen. 
Das erspart einen eventuelle Diskussionen bei der Anzeigenaufnahme ob sie so einen Fall den überhaupt auf nehmen. Bei der persönlichen Anzeigenaufnahme erhält der der die Anzeige erstellt Berichten zu Folge kein Protokoll dessen was er bei der Anzeigenerstattung gesagt hat. 
 
Daher ist es sicher nicht verkehrt es schriftlich ein zu reichen. Das vermeidet Übermittlungsfehler bei der Anzeigeerstattung und du kannst jederzeit nachlesen was du da mitgeteilt hast und was nicht. Das kann auch eigene Unklarheiten bei nach Monaten oder Jahren durchgeführten Befragungen deiner Person vorbeugen.
	  
	
	
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln 
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