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Auskunft von Zeugnissen
#76
(20-01-2015, 12:37)cappucino31 schrieb: Ich will es vernünftig zu Ende bringen , meinen Unterhalt zahlen . ich kann meinen Sohn nicht aufgeben , vielleicht braucht er mich noch , den mist den die km angestellt hat zu verarbeiten .

Für mich wäre das auch keine Lösung. Vater bist und bleibst Du, Dein Leben lang. Das ist ein Band, das sich nicht zertrennen lässt, auch wenn man momentan keinen Kontakt hat.

Klag Dir die Infos bei Gericht ein, auch wenn Du Dich dadurch unbeliebt machst, aber Adoption - niemals.
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#77
Ich finde die Adoption nicht so verkehrt.
Du lässt deinen Sohn ja damit nicht fallen. Sag ihm, dass das an deiner Beziehung zu ihm nichts ändert und er jederzeit um deinen Rat fragen kann.

Dafür müsstest Du mit der Adoption doch den KU los sein... gerade in dem Alter mit ungewisser Zukunft keine schlechte Option.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#78
Ich kann das nicht , sicher was den Unterhalt angeht , ist es schon verlockend' aber die km hätte ihr Ziel erreicht, meine Kapitulation und Trennung von meinem Sohn. Egal ich ziehe das durch. Die letzten Jahre des sorgerechts der km ' werden für sie noch harte Jahre
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#79
Scheiss doch auf die KM... die denkt eh was sie will, egal wie Du dich verhälst.

Wichtig ist was dein Sohn denkt... und wenn er eh mit dir abgeschlossen hat, wäre ich froh, auch finanziell entbunden zu werden. Du gibst ja damit keine Kontaktsperre!
Dein Sohn kann dann selbst entscheiden was er will und lernt, Entscheidungen auch zu tragen. Es ist ja kein Problem seine Entscheidung später rückgängig zu machen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#80
Hallo , bräuchte mal Euren Rat,

Auskunftsverfahren ( Kopie von Zeugnissen, Fotos , Auskunft über Sohnematz) wurde vom Gericht zu Vermittlung ans Jugendamt übergeben (erstmal)

Im Gespräch mit Jugendamt-Tante kam raus....,Kopien würde man mir zugestehen, Auskünfte halbjährig , Fotos will mein Sohn nicht Herausgeben , er pocht auf Privatsphäre ....ich könnte die Fotos ins Internet stellen....
Das Jugendamt hat die Richterin befragt ...der Sohn (14) wird angehört ...und sein Wunsch entsprechend gehandelt.

Was kann man davon halten?

Gruß
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#81
Kopien, Auskünfte halbjährlich: Okay.
Fotos: Nicht okay. Das "Argument" des Sohns ist in zwei wichtigen Punkten ungültig. Und zwar lustigerweise vor allem deshalb, weil die Gegenseite eifersüchtig auf allen Rechten beharrt und dich vom Sorgerecht ausgeschlossen hält. Ohne Sorgerecht darfst du gar keine Bilder des Kindes veröffentlichen. Tust du es doch, so wäre das illegal, du kannst dafür verurteilt werden. M. Carriere ging sogar ins Gefängnis, weil er das Bild seiner Tochter veröffentlichte. Damit ist ist der Angstbehauptung des Kindes Genüge getan.

Zweiter Fehler: Das Bild ist ausserdem gesicherte Rechtssprechung, wenn kein Kontakt und kein Sorgerecht besteht. Auch hier wieder generiert gerade der grandiose Sieg des Gegenseite, dich von allem auszuschliessen eben das Recht aufs Bild.

Im Gegensatz zum Umgang geht bei solchen Basisinformationen nicht alles nach dem Kopf des 14jährigen, auch wenn der Richter in seiner feigen Einfalt offenbar diese Schiene fahren will.
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#82
Sohn scheint von Mutter sehr erfolgreich programmiert!

Foto würde einfordern, zur Not wöchentlich beim JA einsehen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#83
Jedenfalls würde ich dem Jugendamt beiläufig stecken, dass der Rechtsweg beim AG ja nur beginnt - wenn von dort der Kontakt zum Gericht gut ist, ist ein weiterer Ball im Spiel...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#84
Danke für die Antwort,

Mein Sohn soll auch extra angehört werden , er soll mich nicht sehen. Ich finde das schlimm, so wird ihm vermittelt ich bin etwas vor dem man Angst haben muss.
Es sieht so aus , als wenn das so ablaufen wird....die Richterin und Jugendamt haben sich so abgesprochen.

wenn Fotos nicht anerkannt werden.....kann ich weiter gehen?

Gruß

Welche Gestzesgrundlage kann ich mich berufen wegen Fotos?
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#85
(25-03-2015, 22:17)cappucino31 schrieb: Welche Gestzesgrundlage kann ich mich berufen wegen Fotos?

Mit etwas Recherche ist das zu finden, wenn man nach Urteilen zu §1686 BGB sucht. Geht mal hier einige durch: http://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html

Hier ist eins: https://openjur.de/u/140995.html
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#86
Hallo, habe AG hinter mir ....es war der reine Wahnsinn...die Familienrichterin war mir gegenüber  feindlich eingestellt und Anwältin der KM

Mein Sohn 14 Jahre wurde befragt, die Stellungnahme sieht für mich nicht gut aus ( er himmelt seine Bezugspersonen , seine göttlichen Eltern an, er könnte sich keine besseren Wünschen....ich dagegen bin ein nichts für ihn)

Ich denke ich bekomme Kopien der Zeugnisse und Auskünfte von Ihm....leider kein Bild von ihm.
Da folgt man seinem Wunsch .( des Sohnes)

Macht es sinn zum OLG zu ziehen um weiter um Fotos zu kämpfen , würde es rechtlich von erfolgreich sein?

Übrigens , die Richterin am AG ,sagte solche Dinge wie ...rechtlich stehen ihnen Auskünfte zu , aber menschlich nicht.....die frau war der Hammer!!!!

Wie seht Ihr das....mit den Fotos?

Gruß Confused
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#87
(14-05-2015, 20:06)cappucino31 schrieb: Wie seht Ihr das....mit den Fotos?

Nichts anders wie vorher. Stell den Beschluss anonymisiert hier rein, wenn er da ist.

Man muss sich das mal vorstellen: Eine Richterin sagt, man sei ein Unmensch, weil man ein Bild von seinem Kind will. Bei dem Satz der Richterin fällt mir spontan die Antwort ein "...und bei ihnen ist sowohl rechtlich als auch menschlich Hopfen und Malz verloren". Das wäre sogar eine Möglichkeit gewesen. Dann kriegt du vielleicht eine Beleidigungsanzeige, musst halt irgendwas zahlen, aber anschliessend bist du diese Null wegen Befangenheit los.

Nur wegen einem Foto hätte ich das aber nicht gebracht. Da muss es um mehr gehen. 
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#88
Mir kam das ganze vor ,wie guter Cop(Jugendamtvertreterin) .....böser Cop(Richterin)

Und beide redeten auf mich ein, ich könnte vielleicht noch was retten mit meinem Sohn ,wenn ich einen vergleich zustimme. Die Kindesmutter brauchte nichts sagen.
Ich habe mich nicht darauf eingelassen und alle Forderungen beantragt. Ich überlege aber eine Beschwerde zu schreiben, (würde mir sicher nichts bringen ,aber die Richterin ist einfach schräg drauf )

Ich stelle ganz sicher den Beschluß hier rein , am liebsten würde ich den Namen der Richterin Euch vermitteln damit alle vorgewarnt sind

Gruß
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#89
Siehe http://www.väterwiderstand.de/index.php/...klistliste
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#90
Zitat:Das wäre sogar eine Möglichkeit gewesen. Dann kriegt du vielleicht eine Beleidigungsanzeige, musst halt irgendwas zahlen, aber anschliessend bist du diese Null wegen Befangenheit los.

Das ist doch auch längst abgefrühstückt.
Die Möglichkeit, einen unliebsamen Richter durch Beleidigungen und darauf folgenden Befangenheitsantrag los zu werden ist doch auch schon verschlossen.
Richter sind grundsätzlich professionell genug, um nicht durch so profane Tricks der Parteien aus ihrer selbstbestimmten Mitte zu geraten.
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#91
Hallo, habe das Protokoll von der Anhörung meines Sohnes vor dem Familiengericht bekommen. Bei der Anhörung waren auch ich und meine Lebensgefährtin .....aber liest doch mal bitte selber ...was die Familienrichterin so wichtiges in dieser Stellungnahme eingearbeitet hat........

"Während des Erfassens des Diktates erschien die Mitarbeiterin des Jugendamtes erneut im Zimmer der Abteilungsrichterin. Sie teilte mit , dass die Eltern mitgeteilt haben , dass in der Wartezone, die gesamte Zeitdauer , der Kindesvater mit einer Dame gewartet habe. Er sei auch mit dieser Dame zum Dienstzimmer gegangen und habe vor der Tür gestanden und sei dann gegangen, als man mit xxxxxxx gegangen sei. .Man sei nicht angesprochen worden.

Es wurde sodann nach unten gegangen , in den Vorbereich am Eingang des Gebäudes. Dort eingetroffen erklärten die Eltern , dass der Kindesvater mit einer weiblichen Begleitung soeben das Gebäude , den Sohn anschauend , verlassen haben.

.......Ich finde das ist eine Straftat und einer Bemerkung wert--------
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