Beiträge: 24 
	Themen: 6 
	Registriert seit: Apr 2015
	
	 
 
	
	
		Hallo, 
ich weiß das Thema ist etwas unangenehm und auch wenn Ihr das vielleicht nicht versteht, 
bitte ich trotzdem um euren sachlichen, fairen Rat.. Das Problem selbst kommt erst in 1 – 2 Jahren auf mich zu.
 
Ich habe auch eine Borderliner-beziehung hinter mir, nur dass „mein“ Boardie sich selber kaputt gemacht hat (Magersucht, Abführmittelmissbrauch, Nierenversagen ). Diese knapp 9 Jahren Beziehung haben viel Kraft gekostet. 
Leider habe ich um diese Beziehung gekämpft, vermutlich weil ich selbst in „kaputten“ Verhältnissen aufgewachsen bin; schlussendlich bin ich in der Boardiebeziehung fast draufgegangen.
 
Obwohl das Ende jetzt ca. 1,5 Jahre vorbei ist, habe ich immer noch Depressionen, langsam wird es  
besser. Ich bin jetzt 43 und   möchte noch was vom Leben haben; 10 Jahre habe ich im Prinzip verloren.    
Nun meine Mutter steht kurz vor der „Erwerbsunfähigkeit“. Da Sie nur gelegentlich gearbeitet hat, wird Sie nur den Hartz IV satz erhalten und man mich um Unterstützung bitten. Und noch schlimmer: 
Zu meinem „Erzeuger´“ habe ich keinen Kontakt (habe den nur einmal bewusst getroffen), 
befürchte aber auch hier Ungemach.
 
Wie sieht das generell aus ? Ich, Witwer ohne Kinder liege über dem Selbstbehalt von m. W. 1800 Euro, 
(aktuell: ca. 2300 Euro + ca. 200 Euro Mieteinnahmen) 
habt Ihr noch Ratschläge was ich geltend machen könnte, um nicht zahlen zu müssen. 
Natürlich denke ich darüber nach meine Mutter zu unterstützen, aber das wäre dann freiwillig und wenn dann von Herzen.
 
berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten) habe ich kaum :-( 
Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen  
habe ich nicht wirklich 
Private Altersvorsorgekosten bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens  
mein Riestervertrag (immerhin noch mit knapp 3,25 % Zinsen) 
Darlehensverbindlichkeiten, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen   
liegen bei ca. 350 – 450 Euro (also innerhalb des Selbstbehaltes) 
Aufwendungen für regelmäßige Besuche des Elternteils  
wird auch nicht viel sein
 
Danke für eure Tipps
	  
	
	
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
 
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 800 
	Themen: 52 
	Registriert seit: Mar 2013
	
	 
 
	
	
		Nimm Kredite auf. 
Wenn das Geld da ist, werden sie es sich holen.
 
Als es sich beim Kollegen abzeichnete mit Elternunterhalt hat er sofort n neues Auto finanziert. Dafür muss er jetz nicht zahlen.
 
Das Geld wäre so oder so weg nur so hat er jetzt nochn Auto. Der Staat bezahlt quasi sein Auto   
	 
	
	
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
 
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.132 
	Themen: 925 
	Registriert seit: Aug 2008
	
	 
 
	
	
		Elternunterhalt versteht durchaus jeder hier. Er ist auch sonst im Unterhaltsrecht das Megathema, das jedes Jahr stärker wird. 
 
Bei Unterhalt an die Eltern lässt sich wesentlich mehr von deinem Einkommen abziehen wie bei Kindesunterhalt. Mit 2300 EUR Nettoeinkommen liegst du dafür ganz gut. Und es gibt auch selbstverschuldete Unterhaltsbedürftigkeit, die zu Verwirkung führen kann. Vorsicht trotzdem bei Kreditaufnahme, man kann nicht alles kaufen: Luxusschulden werden nicht berücksichtigt. Es muss im Verhältnis zu deinem Lebenssstil bleiben. Auch diverse Versicherungen sind abzugsfähig.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 321 
	Themen: 16 
	Registriert seit: Apr 2015
	
	 
 
	
		
		
		22-04-2015, 12:47 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-04-2015, 13:09 von hans2000.)
		
	 
	
		Du darfst ungefähr 1.900,00 Euro monatlich behalten. 
Der Rest geht hälftig verloren an den "Staat". 
Danke dir, dass du den Staat finanziell zu unterstützen gedenkst. 
Warum ist denn dein Netto höher als meins ? 
Der Staat wird übrigens den Elternunterhalt rückwirkend berechnen. 
Etwa 6 Monate rückwirkend darfst du ihm deine Kontoauszüge vorlegen. 
Der Elternunterhalt wird - damit du den Staat auch ganz besonders gut unterstützen kannst - vom bereits versteuerten Netto Einkommen abgezogen. 
Sämtliche Luxus Ausgaben werden üblicherweise nicht anerkannt. 
Zu hohe Fahrtkosten ? Umzug ! 
Du hast kein Girokonto zum ausforschen ? Bundesweite Kontoabfrage !
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
			Hasserfuellter  
			
				Unregistered 
				
				
			
	 
	
		
 
	 
 
	
	
		Das ist zu komplex; Du scheinst eine Immobilie besitzen; bei Selbstnutzung klatscht der 
Staat noch die Mietersparniss auf Dein Gehalt; da Du schon riesterst, dürften nur 
die Zinsen abzugsfähig sein. 
 
Die Mieteinnahmen schlagen abzüglich der Zinsen voll als Einkommen zu Buche. 
Rechne mal grob mit 2000 Selbstbehalt + 500 kalk. Miete. 
Bei Dir schätze ich mal grob 3000 - 200 Zinsen (auch geschätzt) ist 2700; somit 
700:2 heisst 350 fürs Amt 
Die Gesetze sind so gemacht dass der Normalverdiener eigentlich die Hütte 
verkaufen muss. Und Deine Riesterrente und Immibilie reißt es halt voll rein 
Durch die Tilgung und RR ist Dein 5 % Rahmen dicke ausgeschöpft. 
Und wenn Du noch eine dicke Steuererstattung hast bzw. Wertpapiererträge 
ist es auch volles Einkommen 
 
VORSICHT; wer im Wissen einer Pflegebedürftigkeit ein Darlehen abschliesst, 
verliert die abzugsfähigkeit der ZINSEN; und die gehen momentan doch eh 
gegen 0
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 91 
	Themen: 7 
	Registriert seit: Sep 2010
	
	 
 
	
	
		Hat isch1000 eine Immobilie oder nicht? 
 
Erste Verteidigungsstrategie beim Elternunterhalt sollte immer die Verwirkung gem. 1611 BGB sein. Hat sich deine Mutter denn während deiner Minderjährigkeit ausreichend um dich gekümmert? Wenn du das nicht empfindest, warum nicht? Manchmal kann man den Elternunterhalt damit platschen. 
 
Wenn du meinst, dass deine Mutter in 1-2 Jahren gesundheitlich die Grätsche macht, ist m.E. nicht nicht von der Kenntnis des Unterhaltspflichtigen über die Pflegebedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten zu sprechen - nimm (wenn du denn möchtest) Kredite auf, welche nach gängiger Rechtssprechung nicht als Luxus angesehen werden dürften. Wenn du als Golffahrer einen Porsche finanzierst, ist das kritisch. Ein Flachbildfernsehr auf Pump dürfte generell unkritisch sein.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
			Hasserfuellter  
			
				Unregistered 
				
				
			
	 
	
		
 
	 
 
	
	
		Ohhhhh: meine Mutter hat sich vorsätzlich und sämtliche Entziehungskuren UND Behandlungen verweigernd in eines der teuersten Pflegeheime gesoffen. Auf meine Beweise (Akten, Arztaussage, Zeugen) lehnte die Richterin alle Beweismittel ab, reicht eh nicht "Drehtüreffekt". 
Beim Verwirkungspara muss wirklich MASSIVE körperliche Gewalt oder sexueller Mißbrauch BEWIESEN sein dass er greift 
Meine vermietete Immobilie die ich mir selbst gebaut habe und dafür alte Wurst gefressen habe, konnte ich nicht mehr halten. 
Und im Gegensatz zum Kindesunterhalt kann das Jahrzehnte gehen. 
Hatte jetzt wieder Vermögensfeststellung; Prozess dürfte wieder folgen (diesmal ohne mich). 
Bei mir ist jetzt ein Punkt erreicht an dem eine Grenze erreicht ist 
 
Der EU ist so aufgebaut dass er schleichend ruiniert und eine Immobilie nicht zu halten ist ( wenn man als 
ü50 auch mal etwas vom Leben haben möchte) 
 
Danke an die BRD für die Vernichtung einer jahrelangen Aufbauarbeit
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 91 
	Themen: 7 
	Registriert seit: Sep 2010
	
	 
 
	
	
		Drogenmissbrauch ist hinsichtlich der Unterhaltsverwirkung gem. 1611 BGB kein Tatbestandsmerkmal. Das ist gem. gängiger Rechtssprechung eine Charakterschwäche aber keine Verfehlung im juristischen Sinne. 
 
Natürlich ist das nicht optimal. 
 
@Hasserfüllter: Ich kenne den Volltext deines Urteils; das Thema hatten wir auch schon. Du hast immer an das Gute geglaubt, wurdest betrogen und hattest das Thema Elternunterhalt nicht auf dem Schirm - zum Zeitpunkt wo es voll reingeschlagen hat, und das unvorbereitet. 
 
Ich kann mich hier nur p anschließen: Das wird das Megathema; die Daumenschrauben immer weiter angedreht. Exitstrategien gibt es nicht viele - noch. 
 
Vielleicht das falsche Forum hier für solche Themen. Der Vater wurde entsorgt, hat sich finanziell ruiniert und die von der Exe instrumentalisierten Blagen wollen nun nicht für den ergreisten Vater im Pflegeheim aufkommen weil er nicht mehr alleine Scheißen gehen kann... 
 
So schließt sich der Kreis.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.132 
	Themen: 925 
	Registriert seit: Aug 2008
	
	 
 
	
	
		 (22-04-2015, 20:05)Hasserfuellter schrieb:  Auf meine Beweise (Akten, Arztaussage, Zeugen) lehnte die Richterin alle Beweismittel ab 
Da scheint das übliche Missverständnis vorzuliegen. Man muss in solchen Fällen  jede zur Verfügung stehende Patrone in die Trommel stecken und dann aufs Ziel feuern. Dass einige oder sogar alle Patronen dabei nicht zwangsläufig treffen, dürfte eine allseits bekannte Trivialität sein. 
 
Dies kein  kein Grund, auf Patronen zu verzichten. Im Gegenteil. Auch die Patrone "Verwirkung wegen selbstverschuldet" gehört ohne Beschränkung in den Antragslauf. Und wenn sie nur die Chancen um 1% erhöht, so lohnt sich dieser Abschnitt im Gerichtsantrag bereits. Wir müssen  jede auch noch so kleine Chance nutzen! Ob es was bringt, weiss man erst hinterher. Also nicht darauf verzichten, nicht verzagt sein, nicht rumheulen, sondern kühl planen, alle Patronen rein und einen Plan B in der Hinterhand.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 24 
	Themen: 6 
	Registriert seit: Apr 2015
	
	 
 
	
	
		Danke für eure Hilfe. Hatte eigentlich erwartet beschimpft zu werden, weil ich keine Lust hab EU zu zahlen. Nur haben meine Eltern 
auch fast nichts für mich getan... 
 
Ja ich habe eine Immobilie (kleine altes DHH) die ich selber bewohne, und eine sehr kleine Wohnung in der Nachbarstadt, die ich vermiete. 
 
Würde die Wohnung gerne verkaufen, wäre aber nur mit Verlust möglich..für mich war das 200/2003 die optimale Lösung; für mich und Boardie zu klein... 
 
Habe aktuell ca. 2300 Euro + ca. 200 Euro Mieteinnahmen (da geht aber noch ein kleiner Teil bei der Steuer runter..)...Die DHH kostet mich ca. 350 € an Zins + Tilgung, 2022 ist das Ding abbezahlt.
	 
	
	
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
 
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.132 
	Themen: 925 
	Registriert seit: Aug 2008
	
	 
 
	
	
		Wenn du Schimpfe willst, kriegst du sie für den Ausdruck "Erzeuger", der immerhin zu 50% auch in dir steckt.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 743 
	Themen: 19 
	Registriert seit: Dec 2014
	
	 
 
	
		
		
		23-04-2015, 00:22 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2015, 00:22 von Gualterius.)
		
	 
	
		 (22-04-2015, 23:29)p__ schrieb:  für den Ausdruck "Erzeuger", der immerhin zu 50% auch in dir steckt. Genau!
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 321 
	Themen: 16 
	Registriert seit: Apr 2015
	
	 
 
	
	
		 (22-04-2015, 19:52)Baum schrieb:  Erste Verteidigungsstrategie beim Elternunterhalt sollte immer die Verwirkung gem. 1611 BGB sein. Hat sich deine Mutter denn während deiner Minderjährigkeit ausreichend um dich gekümmert? 
Klar, steht so im Gesetz schwarz auf weiss geschrieben. 
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass du damit keinen Erfolg haben wirst. 
Es gibt bundesweit wohl keinen einzigen erfolgreichen Fall in dieser Weise. 
Es gilt immer biologische Verwandtschaft. 
Einzige Ausnahme wäre, wenn die Mutter dich erfolgreich gekillt hätte, Nachweis mittels beglaubigter eigener Sterbeurkunde. 
Frag mal deinen Anwalt - aber investiere nicht zu viel Geld ....
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.132 
	Themen: 925 
	Registriert seit: Aug 2008
	
	 
 
	
	
		Wir kommst du denn auf solche Behauptungen? Natürlich gibt es Urteile, die mit Verwirkung des Elternunterhalts wegen schuldhaften Verhaltens enden, z.B. das Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.03.2000, Aktenzeichen: 15 UF 605/99. 
 
Der Knackpunkt ist die Feststellung der Schuldhaftigkeit, das überdehnen die Gerichte extrem. Ausserdem muss das pflichtige Kind diese Schuldhaftigkeit nachweisen, an diesen Nachweisen scheitert es dann meistens. 
 
Und natürlich gibt es auch Urteile, die einer Mutter den Unterhalt -immerhin- kürzen, z.B. OLG Celle, 26.05.2010 - 15 UF 272/09. Oder solls der BGH sein? Bitte: Vom 19.05.2004, Az. XII ZR 304/02.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 321 
	Themen: 16 
	Registriert seit: Apr 2015
	
	 
 
	
		
		
		23-04-2015, 10:07 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-04-2015, 10:07 von hans2000.)
		
	 
	
		 (23-04-2015, 09:49)p__ schrieb:  Natürlich gibt es Urteile, die mit Verwirkung des Elternunterhalts wegen schuldhaften Verhaltens enden, z.B. das Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.03.2000, Aktenzeichen: 15 UF 605/99. 
In diesem Fall ging es gegen den bösen Vater, nicht gegen die liebe Mutter ....
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.132 
	Themen: 925 
	Registriert seit: Aug 2008
	
	 
 
	
	
		Lies auch mal die weiteren Zeilen des Posting.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
			Hasserfuellter  
			
				Unregistered 
				
				
			
	 
	
		
 
	 
 
	
	
		Es geht darum dass ein Süchtiger der jede Behandlung verweigert oder abbricht seinen Unterhaltsanspruch verwirkt. 
Und wenn es nicht so wäre; im Urteil hies es ich hätte immer nur gerufen; "sie hat getrunken"; das ist gelogen; 
von der Beweismittelverweigerung kein Wort; der Sachverhalt wurde regelrecht verleumdet. 
 
Oh ja; das OLG Celle; hat auch 100 € Instandhaltungspauschale gestattet. 
Kommt vor Gericht nicht mit OLG Urteilen; es zählen die Leitlinien im jeweiligen OLG Bezirk.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
		Ich verstehe nicht, wie man so blöde sein kann, sein sauer Erspartes in einer Immobilie anzulegen, nur um den Hausherrn zu spielen??? Und der Staat kann jederzeit mit Auflagen oder sonst einer Abgabe auf dein Vermögen zugreifen  - was bringt das. Besser eine kleine Mietwohnung nehmen und die Kohle so anlegen ,dass sie nicht zu sehen ist!!!
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 24 
	Themen: 6 
	Registriert seit: Apr 2015
	
	 
 
	
	
		nette Idee, die Wohnung habe ich 2003 
 gekauft da war ich single,..43M2 gross...und es war für mich das passende Objekt. 
wußte nicht dass ich 2005  heiraten würde..und die Wohnung zu klein wäre...Habe für die Wohnung knapp 48 T € bezahlt...würde ich heute 35 T € bekommen würde ich das Dingen verticken...jetzt wohnt mein Großonkel darin (also zumindest kein theater mit Mietprellerei o. ä.); 
bekomme ca. 2200 Miete per anno (bleiben nach Steuern ca. 1800 Euro)..also ca. 4 % Dividende, die bekomme ich aktuell bei der Bank nicht...  
 
Wo willst Du heute noch Kohle anlegen die nicht zu sehen ist ? Übrigens mein Haus mag ich schon, wenn ich jetzt noch eine Gärtnerin finde... 
vielleicht vermacht mir einer von euch seinen abgelegten F..fetzen, aber bitte ohne Plagen... 
Schlimmer als mein Boardie kann die nicht sein... 
 
Inzwischen merke ich übrigens, dass ich ziemlich traumatisiert bin..vielleicht muss ich bald auf 30 Stunden runtergehen... 
ob es wohl einen erhöhten Bedarf für meine viele Krankheiten gibt ?
	 
	
	
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
 
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 91 
	Themen: 7 
	Registriert seit: Sep 2010
	
	 
 
	
		
		
		24-04-2015, 19:27 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-04-2015, 19:43 von Baum.)
		
	 
	
		Operativ steht deine Exe am Unterhaltstrog mindestens eine Reihe vor deiner Mutter. 
 
Gleichzeitig äußerst du, dass das "Problem" mit deiner Mutter (erst) in 1-2 Jahren auf dich zukommt. 
 
Versuche zunächst, das Problem mit deiner Ex in den Griff zu kriegen - danach kommen deine Eltern (hier deine Mutter). 
 
Halte dir selbst den Rücken frei, in dem du von deinem Einkommen keine Rücklagen mehr bildest - zumindest nicht offiziell. Vermögenslosigkeit kann ein Schlüssel sein; Einkommensänderung hinsichtlich Elternunterhalt ist meistens möglich. Gegenüber dem Kindesunterhalt ist keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gefordert. Da du eh eine Exe am Trog hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, offiziell arm zu werden. 
 
Auch musst du deine Krankheiten in den Griff kriegen; du scheinst sehr traumatisiert. Diese ständigen Kopfschmerzen, diese Antriebslosigkeit, diese Unruhe in der Nacht bringen dich auch nicht weiter.  
 
Achte auf dich selbst und fokussiere zunächst deine Ex und danach deine Mutter. 
 
Sippenhaft kann krank machen. Wieviel sollst du den arbeiten um die ganzen Schweinchen am Trog durchzufüttern? 
 
Manchmal sollte man auch mal Naturgesetze heranziehen: Der Mensch als Individuum kommt nicht auf die Welt, um andere Menschen zu entlasten... 
 
Früher wurde alles in der Steppe zurückgelassen was nicht mitkam und verhungerte, heute musst du alles "mitnehmen"...
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 91 
	Themen: 7 
	Registriert seit: Sep 2010
	
	 
 
	
		
		
		24-04-2015, 20:05 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-04-2015, 20:07 von Baum.)
		
	 
	
		....
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
			Hasserfuellter  
			
				Unregistered 
				
				
			
	 
	
		
 
	 
 
	
	
		Lieber Zeitgenosse; ja; ich war so blöde. Ich war auch so blöde der Staatspropaganda in punkto 
Leistungsgesellschaft und Anlageform/Alterssicherung zu glauben. 
Ja; ich war so blöde und habe an eine unabhängige Justiz und an alles geglaubt was das Regime BRD 
einmal verbreitet hat. Ja; ich bereue es bitter; und habe auch bitter dafür bezahlt. 
Und das Allerschlimmste war die Erniedrigung durch dieses Regime; ich bin Leistungsträger und kein 
Transferempfänger. Ohne irgendwelche Auskünfte zu erhalten wird man juristisch bedroht sich als 
50 jähriger zu offenbaren; alles offen zu legen. Und es ist bei mir nach dem erneuten Brief ein 
Punkt erreicht an dem ich als Mann und Mitteleuropäer morgens nicht mehr in den Spiegel schauen 
kann. Von dem Ekel den ich für dieses System und seine privatversicherten Funktionäre empfinde 
erst gar nicht zu reden. 
Und deshalb befindet sich mein Pass und meine Restkröten im Ausland; meine Eigentumswohnung im 
bereicherten Migrantenviertel habe ich mehrfach versucht zu verkaufen; nicht einmal für 50000 ging 
die Bude weg; somit bin ich nun frei und kann jederzeit der BRD die völlig verdreckte und verschimmelte 
Wohnung überlassen. 
 
Weiter im Thema: Schonvermögen; so bezeichnet das Regime fremdes Eigentum. 
Bruttomonatslohn x Arbeitsjahre; wir gehen mal von 30 Jahren x 3500 € aus; überschlagen 
100000 €; für unsere Altersgruppe im EU nicht viel bzw. unüblich bei ü 50 Jahren. 
AAAber; darin ist die Immobilie enthalten; da die eigengenutzte Wohnung lt. BGH tabu ist; 
rupft man halt am darüberliegenden Ersparten; und durch den geldwerten Mietaufklatsch 
hebt sich auch noch die Altersvorsorge auf. Auf deutsch; das Regime rupft an der Bude 
so lange bis man die Flügel strecken muss; und so ist es in allen Aussagen, Reformen und 
Gesetzen der BRD. Es wird etwas festgelegt und durch die Hintertür bekommt man die Klatsche; 
aber seit dem Euro, Maastrichtvertrag, kalter Progression, Finanztransaktionssteuer, Zuwanderung 
undundund sollten wir alle gelernt haben was die BRD ist; ja.....genau das. 
Es kann sich jeder einmal ausrechnen was er für ein kleines Haus in Innenstadtlage für einen 
Mietvorteil berechnet bekommt und was dann vom Schonvermögen übrig bleibt; und ober die 
Hütte halten kann 
 
Demnächst behandle ich die Pauschalen.......
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
			Hasserfuellter  
			
				Unregistered 
				
				
			
	 
	
		
 
	 
 
	
	
		Die Pauschalen; 5 % vom Brutto für Arbeitsaufwendungen; per Beleg kann auch mehr geltend 
gemacht werden. Wer glaubt mit Riesenfahrtkosten aufwarten zu können sollte wissen dass 
der Steuerjahresbescheid auch angefordert wird......und da steht ja drinn was erstattet wurde. 
Es muss auch glaubwürdig sein; es kann niemand jeden Tag mit dem Taxi zum Arbeitsplatz fahren; 
(obwohl; bei den Funktionären dieses Staates weiß man ja nie) 
 
5% Altersvorsorge. Wer es bis jetzt noch nicht gelernt hat, lernt es nie. Was ich im Alter 
versteuert bekomme oder was zur staatlichen Rente gegengerechnet wird wissen die 
Götter. Kauft euch einen Goldbarren ab 1 oz; und ihr werdet in 10 Jahren oder mehr bestimmt 
mehr Freude haben als an den Versprechungen der BRD. Natürlich kann sich jeder auch 
für andere Sachwerte entscheiden; es sollte halt "mobil" und nicht "immobil" sein; es gibt nichts 
Genussvolleres an dem die BRD ihre Freude auslässt. 
Wer dennoch glaubt irgendwas riestern zu müssen; die Erträge müssen thessaurierend (wieder- 
angelegt und nicht ausbezahlt) angelegt werden; sonst ist das EINKOMMEN; sprich hergeben 
 
Bei Immobilienbesitz wird die Tilgung als Alterssicherung gegengerechnet und durch die 
kalkulatorische Miete völlig ins Absurde geführt. Man stelle sich das einmal vor; ein 
Grundrecht ist das Wohnen; es ist mein Eigenheim an dem sich das Regime erdreistet 
zigfach zu rupfen; es scheint einfach der Wunsch des Gesetzgebers zu sein dass der 
Normalverdiener die Hütte aufgeben/verkaufen muss, können sie jetzt haben. 
 
Versicherungspauschale; wurde mir nicht gewährt 
 
Das OLG Celle hat bis zu 100 € Instandhaltungspauschale bewilligt; bei mir wurde das 
abgelehnt. Ich höre oft dass das OLG Celle recht großzügige Urteile fällt; vielleicht hat 
ein Richter dort mit seinen schönen Bezügen und schönem Haus eine versoffene Mutter im 
Pflegeheim und muss richtig bluten; ich weiss es nicht. Unterstellen wir einfach den Richtern 
in Celle dass es nette Menschen sind. 
Reparaturen könnt ihr geltend machen; aber wir haben ja gelernt was die BRD ist. Was eine 
Reparatur bzw. Notwendigkeit ist bestimmt wohl die BRD; es muss bestimmt eine Bestätigung 
der Hausverwaltung vorliegen; und ich werde einen Teufel tun bei einer Eigentümerversammlung 
abzustimmen oder auch nur zu erscheinen. Ich hab´s begriffen; Finger weg. 
 
Demnächst folgt: Die Rechtswahrungsanzeige in der Praxis und ihre Folgen
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 8 
	Themen: 1 
	Registriert seit: Jan 2015
	
	 
 
	
	
		Das letzte mal fragte ich mein Steuerberater ob ich was absetzen kann wegen den Eltern. 
Er sagte, Sie haben selbst kein Einkommen, von was wollen Sie es absetzen? 
 
Kann mich jedoch errinern das ein Bekannter Elternunterhalt abgesetzt hat in volle höhe.  
 
Für mich bedeutet es in Zukunft, Elternunterhalt anfangen auf das Konto zu überweisen. Anschließend sich das FA wieder holen. Basta!
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
			Hasserfuellter  
			
				Unregistered 
				
				
			
	 
	
		
 
	 
 
	
	
		Wer kein Einkommen hat bekommt auch keinen geldwerten Vorteil bei der Immobilie 
berechnet; wie jemand ohne Einkommen überhaupt über den Selbstbehalt kommen soll 
ist mir unerklärlich. Der ganze EU scheint mir willkürlich zu sein; immerhin kann man  
selbst vorschlagen was man freiwillig bereit ist zu zahlen; anscheinend hat das System 
Angst vorm Europäischen Gerichtshof. Ich werde gepfändet; wer aber freiwillig etwas gibt 
kann es wohl endgültig abschreiben. 
Sollte es bei mir zu keiner neuen Verhandlung kommen, spekuliere ich auf den EUGH; was man mir 
mit Gewalt unrechtmäßig genommen hat, muss das Regime dann ersetzen. 
 
NEIN; den EU kann man als außergewöhnliche Belastung absetzen; aber nur alles was über 5/10 % (?) 
über dem Brutto liegt. 
 
Warum machst Du Dir Sorgen; bei mir liegt der Schaden bei ca. 80000 €; und das als gelernter 
Elektriker; also kein Millionär.
	 
	
	
	
	
 
 
	 
 |