13-04-2015, 11:51
Heute aktuel Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt
Der Erschienene wurde über die starfrechtliche Folgen unwahrer Angaben belehrt.
Der Anzeigende erklärt:
Wegen der umstehend bezeichneten Straftat sowie aus allen anderen rechtlichen Gründen erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen die Beschuldigte.
Weiter erklärte der Anzeigende:
Frau XXXX XXXx war seit mai 2007 meine Lebensgefährtin. Wir haben zusammen in der Straße, ort gewohnt.
Am XX.XX.XXXX haben wir unser gemeinsames Kind, XXXX XXXX, bekommen. Die Vaterschaft habe ich anerkannt und das Sorgerecht haben beide Elternteile, Unterlagen anbei.
Am 17.06.2013 ist Frau XXXX XXXX das erste Mal zusammen mit unserem gemeinsamen Kind ausgezogen. Zu mir hat sie gesagt, dass sie zusammen mit dem Kind für 2 Wochen zu ihren Eltern nach XXXX in den Urlaub fährt.
Nach ca. 3 Wochen ist sie in unsere gemeinsame Wohnung zurückgekommen.
Am 02.09.2013 bin ich von der Arbeit nach Hause gekommen und mußte feststellen, dass meine Lebensgefährtin zusammen mit unserem gemeinsamen Kind wieder nach XXXX gefahren ist. Seitdem ist sie nicht mehr zurückgekommen.
Gemäß anliegendem Umgangsprotokol habe ich das recht, meinen Sohn alle 2 Wochen für ein Wochenende bei mir zu haben. Seit 2015 darf ich es ergänzend zu dem Wochenendumgang je zweimal eine vollständige Woche haben.
Seit Oktober 2014 war es mir finanziel nicht möglich, meinen gemeinsamen Sohn zu sehen; immerhin ist XXXXX von meinem Wohnort recht weit entfernt.
Jetzt möchte ich den Kontakt aber wieder aufnehmen, was von meiner ehemaligen Lebensgefährtin aber verhindert wird. Ich möchte gerne, dass das Kind in der Nähe wohnt, damit die Pflichten, die ich aufgrund des elterlichen Sorgerecht habe, von mir auch wahrgenommen werden können.
Am 02.04.2015 habe ich einen neuen Antrag auf Regelung des Umgangs mit meinem Sohn gestellt, Fotokopie anbei.
Der Erschienene wurde über die starfrechtliche Folgen unwahrer Angaben belehrt.
Der Anzeigende erklärt:
Wegen der umstehend bezeichneten Straftat sowie aus allen anderen rechtlichen Gründen erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen die Beschuldigte.
Weiter erklärte der Anzeigende:
Frau XXXX XXXx war seit mai 2007 meine Lebensgefährtin. Wir haben zusammen in der Straße, ort gewohnt.
Am XX.XX.XXXX haben wir unser gemeinsames Kind, XXXX XXXX, bekommen. Die Vaterschaft habe ich anerkannt und das Sorgerecht haben beide Elternteile, Unterlagen anbei.
Am 17.06.2013 ist Frau XXXX XXXX das erste Mal zusammen mit unserem gemeinsamen Kind ausgezogen. Zu mir hat sie gesagt, dass sie zusammen mit dem Kind für 2 Wochen zu ihren Eltern nach XXXX in den Urlaub fährt.
Nach ca. 3 Wochen ist sie in unsere gemeinsame Wohnung zurückgekommen.
Am 02.09.2013 bin ich von der Arbeit nach Hause gekommen und mußte feststellen, dass meine Lebensgefährtin zusammen mit unserem gemeinsamen Kind wieder nach XXXX gefahren ist. Seitdem ist sie nicht mehr zurückgekommen.
Gemäß anliegendem Umgangsprotokol habe ich das recht, meinen Sohn alle 2 Wochen für ein Wochenende bei mir zu haben. Seit 2015 darf ich es ergänzend zu dem Wochenendumgang je zweimal eine vollständige Woche haben.
Seit Oktober 2014 war es mir finanziel nicht möglich, meinen gemeinsamen Sohn zu sehen; immerhin ist XXXXX von meinem Wohnort recht weit entfernt.
Jetzt möchte ich den Kontakt aber wieder aufnehmen, was von meiner ehemaligen Lebensgefährtin aber verhindert wird. Ich möchte gerne, dass das Kind in der Nähe wohnt, damit die Pflichten, die ich aufgrund des elterlichen Sorgerecht habe, von mir auch wahrgenommen werden können.
Am 02.04.2015 habe ich einen neuen Antrag auf Regelung des Umgangs mit meinem Sohn gestellt, Fotokopie anbei.