Ich würde auf jeden Fall antworten und für das nachfolgende Schreiben das  Briefpapier des Väterwiderstand verwenden.
 Zitat:Sehr geehrter Herr Richter, 
 
Ihr Schreiben vom 31.01.2014 weise ich mit Blick auf die bereits im Juni 2011 stattgefundene Verhandlung als unschlüssig zurück. 
Im Übrigen habe ich den offenen Posten i.H.v. 330,00 € zeitgleich am 31.01.2014 überwiesen. 
 
Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass der Begriff "Kinderklau" eine für den Bezugssachverhalt treffende Bewertung ist. 
 
Zum Unterhaltsrecht erlaube ich mir darüber hinaus die Anmerkung, dass in Deutschland seit langem eine demografische Entwicklung beklagt wird, derzufolge in unmittelbar bevorstehender Zeit keine Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, weil nicht genügend Kinder geboren werden. Bekannt ist überdies, dass dieser Generationenwechsel zu einem erheblichen volkswirtschaftlichen Problem im Hinblick auf die Rentensicherheit führt. 
 
Allein vor diesem Hintergrund ist es vernünftigerweise nicht nachvollziehbar, Väter zu bestrafen, die trotz der sie diskriminierenden Umstände noch bereit sind, Kinder zu zeugen. Es ist auch nicht einsehbar, warum diese Väter -jedenfalls in der Regel- mit Barunterhaltspflichten belastet werden, obwohl die Gesellschaft insgesamt ihnen zu Dank verpflichtet sein müßte. Das trifft jedenfalls auf Väter zu, die sich ihrer Erziehungsverantwortung nicht entziehen, sondern sich einer gleichwertigen Elternschaft zur Verfügung stellen und sich bereit erklären, mit der Mutter das gemeinsame Kind zu betreuen.  
 
Hierzulande ist es dagegen üblich, Trennungsvätern, die von den Müttern der gemeinsamen Kinder aus der elterlichen Verantwortung hinausgedrängt werden, mit Barunterhaltspflichten zu belasten und Mütter, die stattdessen Betreuungsunterhalt leisten, mit Alleinsorgerechten zu belohnen und sie staatlich in ihrer schäbigen Väterausgrenzungspolitik zu unterstützen und zu fördern. 
 
Soweit also staatlich produzierte "Mangelfälle" (die entstehen, wenn nicht leistungsfähige Väter trotz ihrer Bereitschaft Betreuungsunterhalt zu leisten, zu Barunterhalt, ggf. zu fiktiven Unterhalt verpflichtet und insoweit finanziell ruiniert werden) zu Allem auch noch ausgegrenzt und entsorgt werden, kann es nicht verwundern, wenn Motivation und Zahlungsmoral zu einer Überinanspruchnahme der Rechtsprechung führen. 
 
Die Geburtenzahlen sinken - die familiengerichtlichen Verfahren nehmen zu und mit mittlerweile konstanter Regelmäßigkeit erhalten deutsche Familiengerichte und -senate ihre leichtfertigen Fehlentscheidungen wegen Menschenrechtsverletzungen vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte "um die Ohren geschlagen". 
Der Satz: "Freu' Dich - auch Du bist Deutschland" erfüllt insoweit  in prüfenswerter Weise den Tatbestand der Beleidigung, während "Dummheit"  an den juristischen Fakultäten unserer Hochschulen ein Lehrfach für lernbehinderte Familienjuristen zu sein scheint. 
 
Als verantwortungsbewußter Vater werde ich mir auch künftig gestatten, mich gegen menschenverachtendes Unrecht einzusetzen, damit Väter nicht dafür bestraft werden, weil alleinerziehungsberechtigte Mütter mit justitieller Unterstützung Kinderinteressen verletzen, um den anderen Elternteil zu entsorgen. 
 
Mit besonderer Hochachtung ! 
Anm.: 
Das Fettgedruckte könnte dir -gerade bei diesem Richter- eine Beleidigungsklage einbringen, auf die ich es nicht ankommen lassen würde.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Thread mit dem Thread des zugrundeliegenden Gerichtsverfahrens vereinigt.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
		Jetzt habe ich zwei Briefe ;-) und muss mich entscheiden ;-) 
 
Im Grunde geht es darum, dass ich mich ein wenig an dieser Robe reiben kann, was diesen arroganten Gockel unglaublich aufregt, und andererseits aufpassen muss, dass ich ihm keine Steilvorlage liefere. 
 
Ja, @sixteen Tons, ich habe den Typ auf dem Schirm und wir sind hier auf dem Lande und man sieht sich immer zweimal. Natürlich weiß ich, wie sehr ich die KM und ihn mit dieser Art und Weise ärgere. 
 
Ich weiß auch, dass man diesem "Menschen" schreiben kann was man will. Einen Fanatiker und Bauern zugleich, kann man nicht erreichen. Nur pieksen. So wie sie mich angepiekst haben. 
Den Briefkopf von Ibykus nehme ich im Rahmen solcherlei Schriftverkehrs mittlerweile immer. 
 
Die Schlagzahl der Gegenseite wird zunehmen. Im Mai läuft die Bewährung des 1. Verfahrens aus und das 2. Verfahren, verbunden mit der Auflage, diese Summe zu zahlen, ist an den Mai gekoppelt. 
 
Danach müsste m.E. die Ex neu klagen und dann wäre ich wesentlich besser vorbereitet.  
 
Da die Ex den Mai vor Augen sieht und sich schlicht rächen will, denn es geht ihr nicht um das Geld, das für sie Viieeeel zu wenig ist, sondern einfach nur um den Versuch mich in den Knast zu bringen, wird sie noch öfter heulend zum Amtsrichterlein laufen. Gerade so lange wie es geht. 
 
Und da sie ihre geliebte Haushälfte immer noch nicht hat und nun 7 Jahre Kampf um dieselbige die Dame zermürben, ist Vorsicht geboten. Aber das klappt schon;-)
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Irgendwie juckt es mich auch gerade mein KU in 1€-Beträgen zu überweisen
	 
	
	
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		Mach doch! Ich zahle immer mal was ein. Manchmal in Bar oder eben per Überweisung. Und immer so ab 70 Euro. Manchmal sinds auch 250 Euro. Den Rest für den laufenden Monat gibts immer am 31. 
 
In den Verwendungszweck schreibe ich meistens NICHTS. Dann findet man es nicht so schnell auf dem Kontoauszug. Oder eben "Für Kinderklau"   
 
Aber nun mache ich es eben noch ein wenig flexibler. Mein Brief an dem Amtsrichter wird eine Mischung aus dem Brief "p's" und Ibis. Liegt aber noch hier. Man hat ja keine Eile. 
Im Mai ist alles rum. Bewährung rum. Vorgaben aus dem 2. Verfahren und deren Einstellung: Rum. (Steht so im Protokoll). BIS Mai 2014. 
 
Dann muss sie mich eben nochmal anzeigen. Derzeit zahle ich gut 90 Euro unter den 100% der DD. Mehr wird's nicht geben. Reicht auch. Basta.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
		Nachdem ich nun den Unterhalt für diesen Monat überwiesen habe ( in 2 Teilbeträgen ), habe ich im Folgenden diesen Brief konstruiert, den ich gerne morgen versenden möchte.  
In den Verwendungszweck eines Teilbetrages schrieb ich dieses mal: "Unterhalt für entfremdete Kinder"
 
Da ich den Richter kenne, wird er sehr in seiner Ehre gekränkt sein. Nur darf ich natürlich nichts liefern, aus dem er mir einen Strick drehen könnte. Aber mich an seiner Robe zu reiben....Naja....macht Spaß.
 
Ich bin ein gutmütiges Kerlchen, aber ich bin leider etwas nachtragend ;-)
 
Briefkopf vom väterwiederstand übernommen:
 
Strafverfahren gegen Nappo wg. angebl. Unterhaltspflichtverletzung
 
Eure richterliche Hoheit,
 
untertänigsten Dank für die Erteilung neuer Befehle in ihrer Epistel! 
 
Ihr Schreiben vom 31.01.2014 weise ich mit Blick auf die bereits im Juni 2011 stattgefundene Verhandlung als unschlüssig zurück. 
Im Übrigen habe ich den offenen Posten i.H.v. 330,00 € zeitgleich am 30.01.2014 überwiesen.
 
Die dankbare Überreichung von Unterhaltsgulden in Teilbeträgen ist meiner erbärmlichen finanziellen Lage geschuldet, ich überweise immer gleich jedes Geldstücklein, das ich mir absparen kann, damit es nicht ein anderer -schwuppdiwupp- aus meiner mageren Börse entwendet oder ich es gar unbedacht für Schund ausgebe.
 
Erst gestern überkam mich die sündige Lust, einmal ein Brötchen statt der gewohnten Restbrotrinden zu erstehen.
 
Selbstverständlich werde ich wohlwollend prüfen, ob die Einhaltung der aufgezählten und nicht prozessrelevanten Wünsche meinerseits umsetzbar sind.
 
Ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass der Begriff "Kinderklau" eine für den Bezugssachverhalt treffende Bewertung ist.
 
Hierzulande ist es dagegen üblich, Trennungsvätern, die von den Müttern der gemeinsamen Kinder aus der elterlichen Verantwortung hinausgedrängt werden, mit Barunterhaltspflichten zu belasten und Mütter, die ihre Kinder manipulieren mit Alleinsorgerechten zu belohnen und sie staatlich in ihrer schäbigen Väterausgrenzungspolitik zu unterstützen und zu fördern.
 
Selbstverständlich sehe ich ein, dass die geringwertige Meinung, wenn auch zwischenzeitlich allgemeingesellschaftlich anerkannt, welche ich hier vertrete, vom  unterzeichnenden Steuerbürger nicht der allumfänglichen Weisheit der deutschen Justiz entgegen zu stehen hat und bitte um Verzeihung, dass mein Obrigkeitsdenken in Teilen Zweifeln unterworfen war.
 
Selbstverständlich werde ich auch weiterhin mein Salär dafür nutzen, es der Mutter in ihrer vollumfänglichen Güte und Erziehungskompetenz, zur Verfügung zu stellen!
 
Untertänigst, Ihr
 
Nappo
 www.unterhaltspflichtverletzung.de
Autor des Buches : Deutschland Deine Väter….ausgesperrt und abkassiert 
                                             (Demnächst im Handel erhältlich)
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
		nee, Nappo! Schreib das vernünftig. 
Wir Väter haben die besseren Argumente und müssen uns keinesfalls zynischer Ironie und Sarkasmus bedienen. 
 
Ich würde das so knapp und präzise wie möglich beantworten. 
(Nur die eingeschobene Begründung, also Deine Ansicht über das unzeitgemäße Unterhaltsrecht, sollte man dem Richter nicht ersparen.  
Aber nach dem Lesen sollte er sagen können: "Eine vertretbare Rechtsauffassung, aber der Gesetzgeber wollte das eben anders regeln.")
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		12-02-2014, 21:22 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-02-2014, 21:23 von Simon ii.)
		
	 
	
		 (12-02-2014, 20:58)Nappo schrieb:  Eure richterliche Hoheit, 
 
untertänigsten Dank für die Erteilung neuer Befehle in ihrer Epistel!  
... 
Keine Ahnung, was Du damit erreichen willst?   
Den Richter wirst Du damit nicht treffen.
 
Wenn es wenigstens richtiger Sarkasmus wäre ...
 
Simon II
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich verstehe Deine Motivation und Deine Gefühlslage, lieber @Nappo, ging mir selber genau so. 
 
Allerdings bringt das Briefe schreiben überhaupt nichts, nichts wird sich dadurch ändern, der Richter wird das Ding nach der ersten Zeile wegschmeißen - konzentriere Deine Energie auf Positives.. Zum Beispiel Dein Buch öfter zu verkaufen als zum Beispiel Bettina Wulff..
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (13-02-2014, 05:30)Clint Eastwood schrieb:  konzentriere Deine Energie auf Positives.. Zum Beispiel Dein Buch öfter zu verkaufen als zum Beispiel Bettina Wulff.. 
Wie lange schon verkauft Bettina Wulf denn schon Nappo's Buch?   
*SCNR*
	  
	
	
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007 
 
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
 
	
	
 
 
	
	
		Seht Ihr, es ist eben nicht immer alles negativ ;-) So ein Forum hilft auch schon mal, gewisse Vorgehensweisen der Trennungsväter zu kanalisieren und in vernünftige Bahnen zu lenken. 
 
Anderen kann man (ich) auch immer gut Rat geben und bei einem selbst gehen dann schon mal die Pferde durch. Dem kann ich mich nicht erwehren. 
 
Ibykus hat Recht mit dem Schreiben, obwohl ich der Meinung bin, dass dieser Amtsrichter durchaus nicht so liest wie Iby meint, sondern denkt, "dem Spinner werd' ich jetzt mal bei der nächsten Gelegenheit einen rein drücken." Es gibt Leute, die kann man nicht erreichen! 
 
Normalerweise halte ich es wie "p" und antworte auf gar nichts mehr. Und so wie er sagt, ist es auch dahingehend: "Schreibe einen BlaBla wenn Du Lust und Energie hast und halte die Bagage am arbeiten." 
 
So gehts mir halt in diesem Fall. Also, danke für die Tipps und auch kontroversen Meinungen. Ich werde es in meinem Schreiben berücksichtigen und den Typen jetzt bis Mai nicht weiter ärgern. 
 
Gelegenheit dazu bekomme ich nämlich sowieso noch......
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		15-09-2014, 09:34 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-09-2014, 09:35 von Austriake.)
		
	 
	
		So meine Lieben, 
 
wie ich am Freitag einem Schreiben in meinem Briefkasten entnehmen kann, gehöre ich bald dem Club der §170er an. 
 
Ich habe für meinen Jüngsten Kindesunterhalt bezahlt bis einschliesslich August, er ist berufstätig im zweiten Lehrjahr und erhält als Ausbildungsvergütung ab dem 01.09. monatlich 996.- € brutto, und er wohnt kostenfrei in meinem Haus (bei der Exe, aber das Haus gehört mir noch). Daher habe ich die Zahlungen für Kindesunterhalt eingestellt, der Junge verdient genug. Und volljährig wird er auch noch dieses Jahr. 
 
Exen-Anwältin droht mir jetzt mit Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB.  
 
Ich freue mich darauf, dem erlauchten Kreis der straffälligen Unterhaltspreller angehören zu dürfen. 
 
Austriake 
 
P.S.: seit Mai zahle ich der Exe auch keinen Trennungsunterhalt mehr, weil nach vier Jahren einach mal Schluss sein muss.
	 
	
	
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		 (15-09-2014, 09:34)Austriake schrieb:  Exen-Anwältin droht mir jetzt mit Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB. So eine Drohung ist doch auch nicht mehr wert als die Ankündigung mißbräuchlicher Kondomverwendung.   
 (15-09-2014, 09:34)Austriake schrieb:  dem erlauchten Kreis der straffälligen Unterhaltspreller ... So schnell wird man doch nicht "straffällig" - die meisten bleiben ein "Mutmaßlicher" .
	  
	
	
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
 
	
	
 
 
	
	
		Naja, also wenn das Din nicht ein Rohrkrepierer für die Frau Anwältin und deine Ex wird.... Ich denke Du weißt das selber und unterstelle, dass Du die vielen Posts, Tipps und Vorgehensweisen einschl. TFAQ-Glossar gelesen hast        
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		@Austriake 
 
Wenn noch ein Titel besteht,würde ich die Anzeige nicht auf die leichte Schulter nehmen.  
 
Sonst wirft man Dir vor, dass Du Dich nicht darum gekümmert hast, dass der Titel aus der Welt geschafft wird.  
 
LG 
 
Robert
	 
	
	
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		15-09-2014, 12:02 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-09-2014, 12:07 von Austriake.)
		
	 
	
		 (15-09-2014, 10:38)Nappo schrieb:  Naja, also wenn das Din nicht ein Rohrkrepierer für die Frau Anwältin und deine Ex wird.... Ich denke Du weißt das selber und unterstelle, dass Du die vielen Posts, Tipps und Vorgehensweisen einschl. TFAQ-Glossar gelesen hast        
Habe ich. Aber in meinem Verfahren sind Dinge passiert, die haben ausnahmslos ALLE Foristi hier für unmöglich gehalten - von daher: trau, schau, wem....
 
Austriake
  
 (15-09-2014, 11:01)Camper1955 schrieb:  @Austriake 
 
Wenn noch ein Titel besteht,würde ich die Anzeige nicht auf die leichte Schulter nehmen.  
 
Sonst wirft man Dir vor, dass Du Dich nicht darum gekümmert hast, dass der Titel aus der Welt geschafft wird.  
 
LG 
 
Robert 
Gibt keinen Titel für den Kindesunterhalt. Ich habe immer gezahlt, was der Richter wollte, der KU war insofern immer unstreitig. Und auch ein Bestandteil des Trennungsunterhalts für die Exe, resp. in Abhängigkeit davon. Hätte ich den vollen Zahlbetrag nach DDT geleistet, hätte Exe weniger TU bekommen. Aus diesem Grund haben alle Beteiligten bisher auf die Titulierung verzichtet. Und jetzt ist es zu spät.....
 
Austriake
 
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 (15-09-2014, 11:01)Camper1955 schrieb:  @Austriake 
 
Wenn noch ein Titel besteht,würde ich die Anzeige nicht auf die leichte Schulter nehmen.  
 
Sonst wirft man Dir vor, dass Du Dich nicht darum gekümmert hast, dass der Titel aus der Welt geschafft wird.  
 
LG 
 
Robert 
Gibt keinen Titel für den Kindesunterhalt. Ich habe immer gezahlt, was der Richter wollte, der KU war insofern immer unstreitig. Und auch ein Bestandteil des Trennungsunterhalts für die Exe, resp. in Abhängigkeit davon. Hätte ich den vollen Zahlbetrag nach DDT geleistet, hätte Exe weniger TU bekommen. Aus diesem Grund haben alle Beteiligten bisher auf die Titulierung verzichtet. Und jetzt ist es zu spät.....
 
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		 (15-09-2014, 12:02)Austriake schrieb:  Gibt keinen Titel für den Kindesunterhalt. Ich habe immer gezahlt, was der Richter wollte, der KU war insofern immer unstreitig. Und auch ein Bestandteil des Trennungsunterhalts für die Exe, resp. in Abhängigkeit davon. Hätte ich den vollen Zahlbetrag nach DDT geleistet, hätte Exe weniger TU bekommen. Aus diesem Grund haben alle Beteiligten bisher auf die Titulierung verzichtet. Und jetzt ist es zu spät..... 
Austriake 
Dann ist nur zu hoffen, dass ein Gericht nicht auf den Trichter "Gewohnheitsrecht" kommt.
 
Wenn Du bisher freiwillig gezahlt hast, dann ist es wirklich eine Unverschämtheit von Dir, die Zahlungen plötzlich einzustellen  
Madame rechnete schließlich mit den Einkünften für den Rest ihres Lebens. Nun muss sie vermutlich arbeiten.
 
Zumindest ein paar Stellenangebote solltest Du ihr freundlicherweise schon zusenden. Neben Postkarten von Deinem nächsten Karibik-Urlaub natürlich.
 
LG
 
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		15-09-2014, 13:12 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-09-2014, 13:12 von Austriake.)
		
	 
	
		 (15-09-2014, 12:20)Camper1955 schrieb:  Zumindest ein paar Stellenangebote solltest Du ihr freundlicherweise schon zusenden. Neben Postkarten von Deinem nächsten Karibik-Urlaub natürlich. 
 
LG 
 
Robert 
Stellenangebote habe ich ihr zukommen lassen, die sind auch Bestandteil der Akten. Sie ist aber derart traumatisiert von Trennung und Scheidungsbegehren meinerseits, dass sie kaum aufrecht stehen kann......
 
Die letzte Postkarte aus der Karibik macht mich das Sorgerecht gekostet, hier findet man das nicht lustig.
 
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		15-09-2014, 13:26 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-09-2014, 13:29 von Camper1955.)
		
	 
	
		 (15-09-2014, 13:12)Austriake schrieb:  Stellenangebote habe ich ihr zukommen lassen, die sind auch Bestandteil der Akten. Sie ist aber derart traumatisiert von Trennung und Scheidungsbegehren meinerseits, dass sie kaum aufrecht stehen kann...... 
Dann frage ich mich allerdings, wie sie dann überhaupt noch an Kindererziehung denken kann, wenn sie dermaßen traumatisiert ist.
 
Ich konnte da nicht an Kindererziehung denken. Bei mir war es sie mit dem Scheidungsbegehren. Da hatte ich allerhand damit zu tun, selbst wieder auf die Beine  zu kommen.
  (15-09-2014, 13:12)Austriake schrieb:  Die letzte Postkarte aus der Karibik macht mich das Sorgerecht gekostet, hier findet man das nicht lustig. 
 
Austriake 
Was man nicht hat, kann man nicht verlieren. Ich hatte das Sorgerecht nie. Meine Richter fanden meine Postkarte auch nicht lustig. Es wurde aber zumindest ein Gutachten erzwungen, auf das dann die Sozialgerichte aufbauen konnten bzw. mussten.
 
LG
 
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-09-2014, 13:51 von Theo.)
		
	 
	
		 (15-09-2014, 12:02)Austriake schrieb:  Gibt keinen Titel für den Kindesunterhalt. Ich habe immer gezahlt, was der Richter wollte, der KU war insofern immer unstreitig. 
Und wie hat sich der "Richterwille" manifestiert?
 
Will sagen, wenn der KU in einem Beschluss festgelegt wurde, dann ist das sehr wohl ein Titel.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		@Austriake... 
 
Du hättest einen Arbeitskarte aus dem dem Gulak schicken sollen. Dann hätten alle geglaubt, dass Du für gesteigerte Erwerbsobliegenheit notfalls bis ans Ende der Welt vereist wärest. Das hätte den Richter bestimmt beeindruckt.
	 
	
	
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		15-09-2014, 14:43 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-09-2014, 14:45 von Austriake.)
		
	 
	
		 (15-09-2014, 13:51)Theo schrieb:   (15-09-2014, 12:02)Austriake schrieb:  Gibt keinen Titel für den Kindesunterhalt. Ich habe immer gezahlt, was der Richter wollte, der KU war insofern immer unstreitig.  
Und wie hat sich der "Richterwille" manifestiert? 
 
Will sagen, wenn der KU in einem Beschluss festgelegt wurde, dann ist das sehr wohl ein Titel. 
Der Text des §170 StGB hebt nicht ab auf Titulierung ja oder nein. 
 
Die Strafwürdigkeit der Nichterfüllung der Unterhaltsverpflichtung besteht darin, den Unterhaltsberechtigten im Elend versinken zu lassen, obwohl man hätte den Unterhalt leisten können.
 
Ob der Anspruch des Berechtigten nun tituliert war oder nicht, spielt im Strafvefahren nicht die Rolle - sondern, ob der Berechtigte im Elend versunken ist, weil der Pflichtige nicht gezahlt hat. Dürfte in meinem Fall nicht so sein.
 
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 (15-09-2014, 14:13)Dzombo schrieb:  Du hättest einen Arbeitskarte aus dem dem Gulak schicken sollen. 
Die nächste Postkarte, die Exe bekommt, wird so was ähnliches sein....aus dem Knast in Timbuktu oder so...
 
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		aus einem nordkoreanischen gulag wäre es glaubwürdiger....oder besser das eigene hinrichtungsvideo aus irak von der ISIS als absender schicken lassen...das käme noch besser an.... 
 
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		Nun ja, wer unauffindbar werden will, sollte sich so ein Szenario ausdenken. 
 
Mir reicht es völlig, Exe wissen zu lassen, dass es mir gut geht und ihr nicht... 
 
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