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		 (04-06-2014, 10:31)Arminius schrieb:   (04-06-2014, 10:20)Blumentopferde schrieb:  was ist mit § 850b?  
Er meint die "verschärfte" Pfändung wegen Kindesunterhalt... 
ich weiss, da ich aber volle erwerbsminderungsrente dürfte die laut 850b absatz 1 unpfändbar sein oder sehe ich das falsch?
	  
	
	
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Dann lies doch mal Absatz 2. Und rate, wie die "Billigkeit" in der Praxis bei Unterhaltspflichtigen aussieht...
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		@BTR...darum gibt es ja den Abs.2...darüber entscheiden dann die Gerichte und die Fachkompetenz deines RA was einer Billigkeit entspricht.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		naja n versuch war es wert
	 
	
	
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (04-06-2014, 11:14)raid schrieb:  Dein Anwalt sollte doch wissen, wie das bei dem für dich zuständigen 
er meinte dass die grenze bei 890 eur liegt und "sollte" ich nicht zahlen die nix machen könnten - hoff mer mool des beste
	  
	
	
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Das verbleibende "Existenzminimum" ist ja m. W. in diesem Fall ja der sozialhilferechtliche Bedarf. Also hier Regelsatz + Warmmiete. Wenn deine Wohnkosten, bzw. dein Wohnkostenanteil besonders niedrig sind, dann geht da vielleicht noch was für 
die Unterhaltsgläubiger. 
 
Beispiel: Regelsatz 391 Euro 
Wohnkosten: 340 Euro.  
____________________ 
Summe: 731 Euro.  
 
Differenz zu 890 Euro: 159 Euro.
	 
	
	
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		Das ist mir auch aufgefallen. Und auf ganz wundersame Weise ist wieder mal der ausgeurteilte Unterhalt rein zufällig auch das Maximum, das mit einer Pfändung zu erreichen ist.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (04-06-2014, 10:57)Blumentopferde schrieb:  volle erwerbsminderungsrente dürfte die laut 850b absatz 1 unpfändbar sein 
EU - Rente ist nicht gleich Verletztenrente. Warum sollte diese Regelung für Dich zutreffen?
	  
	
	
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich habe auch EU Rente und wurde auf 800€ gepfändet.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (05-06-2014, 00:14)anor-al-mal schrieb:  Ich habe auch EU Rente und wurde auf 800€ gepfändet. 
vom konto oder direkt vom rentenversicherer?
	  
	
	
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		800 EUR sind noch gut. Das kann je nach Vollstreckungsgericht auch noch weiter runtergehen.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		In der Tat. Dazu fällt mir immer dieser Faden aus dem 
Blog des Wochenendvaters ein:
 Zitat:Jetzt wurde meine Arbeitslosengeld gepfändet und verbleiben mir 770 Euro. 
 da ich mir kein wohung leisten kann bin ich zu meiner Eltern gezogen. Da ich angeblich kein Miete zahle, wollen die mein Selbstbehalt auf 350 Euro runtersetzen.ich bin jetzt 33 Jahre alt 
 soll ich mich jetzt aufhängen, was ist das für ein Staat, Die exfrau arbeitet und verdient 1000 Euro netto und warum wird mein Antrag immer abgeleht. 
http://www.wochenendvater.de/2006/02/har...ment-16719
	 
	
	
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007 
 
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Direkt vom Versicherer, in meinem Fall von der BauBG. Aber Dank Aufstockung hab ich nun mehr als ohne Pfändung.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Mal eine Frage zur praktischen Vorgehensweise: 
 
Der zu Pfändende lebt bei seiner Schwester als Untermieter. In seinem Eigentum befinden sich noch seine persönlichen Habseligkeiten wie Kleider, Schuhe etc. pp. Sonstige Dinge von Wert besitzt er nicht mehr bzw. die Wertgegenstände, die er noch hat, befinden sich im gemeinsamen Haus in dem jetzt die Exe residiert. Und zu dem der zu Pfändende keinen Zugang mehr hat. 
 
Wenn die Pfändungsprozedur beginnt, wird der GV erfahrungsgemäß zuerst mit Konten- und/oder Lohnpfändung beginnen. Das Konto des zP. ist schon vor drei Jahren zum P-Konto umgewandelt werden, mehr als ein paar hundert Euro sind aber ohnehin nicht mehr drauf. Die Lohnpfändung läuft vermutlich ins Leere, weil der zP. schon länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist, der Arbeitgeber also weder Lohn noch Lohnfortzahlung schuldet und somit als Drittschuldner ausscheidet. 
Dann wird der GV vermutlich den zP. zu Hause aufsuchen - und nach verwertbarem Eigentum fahnden. Wie beweist nun der zP., dass alles in Hause seiner Schwester befindliche Gut nicht ihm gehört, sondern der Schwester? Oder im Falle des Laptops, dem Arbeitgeber? Was passiert, wenn der GV etwas beschlagnahmt oder mitnimmt, das gar nicht dem zP. gehört? 
 
Austriake
	 
	
	
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		 (05-06-2014, 12:43)Austriake schrieb:  Was passiert, wenn der GV etwas beschlagnahmt oder mitnimmt, das gar nicht dem zP. gehört? 
 
Austriake 
Ach, das hatten wir hier doch schon ein paar Mal. Such mal 
nach Eigentumsvermutung und Drittwiderspruchsklage, 
Wenn der GV meint, das ein Gegenstand Eigentum des 
Mieters ist, kann er das mitnehmen. Wohl nicht bei ein paar Ohrringen, die Schwester 
da vergessen hat. Die Vermieterin/Arbeitgeber müsste dann ggf. die gepfändete Sache vom GV wieder herausklagen (im ungünstigsten Fall).
 
Was helfen könnte, wären Kaufbelege. Quittungen, Übergabeprotokoll d. Vermieters an den Mieter der Wohnung (möbliert?) bei Bezug. Bescheinigung des Arbeitgebers über die Eigentumsverhältnisse zu dem Laptop. Sollte ja eine Überlassungserklärung reichen.
 
Bei mir war der GV sogar immer so nett, sich vorher schriftlich mit Termin anzukündigen.
	  
	
	
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		Dann muss der Eigentümer nachweisen das ihm die Sachen gehören (Kontoausüge,Rechnungsbelege ect)...Aber glaub mir bei Unterhaltssachen oder ähnliches fangen die gar nicht erst an einen "Laptop" oder irgendwas anderes zu pfänden. 
 
Der Aufwand lohnt sich gar nicht.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ach ja, die Kommunikation mit meinem Kind am Tag nach der Gerichtsverhandlung möchte ich Euch nicht vorenthalten: 
 
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		Protokoll eines Hexenprozesses: 
 
Bei Punkt 4 der "Vereinbarung" musste ich 5x wiederholen, dass ich das nicht leisten kann. Die hamm mich einfach ignoriert und weitergemacht.
	 
	
	
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Hat sich was mit nächster Instanz. Du bist eine Vereinbarung eingegangen, ein Vergleich. Ende des Gerichtsweges. 
Was heisst ignoriert? Hast du klar und deutlich gesagt, dass du keinem Vergleich zustimmst? Und dein Anwalt sass daneben und hat ebenso ignoriert, dass du ignoriert wirst? Das kann doch nicht dein Ernst sein?
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		@p 
 
Das ist dem Anwalt wurscht. Vergleichsgebühr ist höher, als Urteil. 
 
LG 
 
Robert
	 
	
	
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein. 
 
 
	
	
 
 
	
	
		findest du deine Kommunikation mit dem Kind echt gut? 
 
 
mmm
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (06-06-2014, 17:20)mimamause schrieb:  findest du deine Kommunikation mit dem Kind echt gut? 
 
 
mmm 
Was meinst du?
	  
	
	
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		@Blumentopferde 
Wie alt ist dein Kind? Wenn das Kind 16 Jahre alt ist, ist es angemessen, so mit dem Kind über seine Mutter zu sprechen. Ich frage mich dann allerding, warum dein Kind nicht die ganze Zeit bei dir wohnt.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
		Ich finde es höchst unangemessen mit dem Kind so über die Mutter zu reden. Egal es dir tut oder nicht. 
Du lästert MIT Kind über Mutter, das ist ein NoGo.  
Das ist eins der Dinge, die ihr an uns bemängelt aber für dich ist es dann plötzlich okay? 
 
Solche Auseinandersetzungen gehören nicht zum Kind. 
 
mmm
	 
	
	
	
	
 
 
	 
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