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Vergewaltigungsvorwurf
#1
Hallo liebes Trennungsfaq-Forum, ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich momentan mit den Nerven am Ende bin.

Zur Situation:

Meine Ex und ich leben seit Monaten getrennt. Bereits zu unsrer Trennung war sie schwanger (das war aber nicht der Grund, sondern ihr borderline-mäßiges Verhalten). Auf Unterhaltszahlungen bin ich eingerichtet, darüber mag ich nicht diskutieren.

Das Problem ist der Brief, der heute auf meinem Tisch landete: Vorladung zur Polizei wegen Strafanzeige. Grund: angebliche Vergewaltigung meiner Ex.

Ich schätze, dass sie damit im Streit um die Kinder einen Vorteil gewinnen will. Aber was kommt jetzt auf MICH zu?

Wer ist in der Beweispflicht bei solch einem Vorwurf? Was kann da überhaupt der Beweis sein? Das Kind (unser Kind???)? Der letzte Kontakt und GV liegt mehrere Monate zurück.

Wie soll ich mit dieser Situation umgehen? Wie hoch ist die Chance, da ohne Strafe herauszukommen? Ich betone, jeglicher Sexualkontakt damals war von beiden Seiten gewollt! Aber wenn ich von "Beweislastumkehr" bei solchen Verbrechen lese, wird mir schlecht...

Grüssle und danke schon mal...
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#2
Lies Kachelmanns Buch.

Er beschreibt dort ziemlich detailliert, wie damit umzugehen ist - und welche Fehler vermieden werden sollten.

Einen ersten Rat kann ich dir sofort geben - keine Aussage gegenüber niemandem! Sprich darüber ab sofort nur noch mit dem Anwalt deines Vertrauens, der auch dein Strafverteidiger werden soll. Jedes unbedachte Wort, zur falschen Zeit an die falsche Person kann dich ins Gefängnis bringen!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(17-07-2013, 13:36)Innocent schrieb: Der letzte Kontakt und GV liegt mehrere Monate zurück.

Neben den richtigen Worten des Austriaken, sollte dich das ein wenig beruhigen.

Wenn ihr das erst nach Monaten und während der Trennung aufgefallen ist, wird sowas i.d.R. nicht wirklich ernst genommen.

Entsprechend dem alten Witz:
"Was soll das heißen, der Hunderter ist nicht echt?"
"Hilfe, ich wurde vergewaltigt!"

Zum Kotzen ist es trotzdem, vor Allem, weil es hinterher allen egal ist, dass sie eine Straftat vorgetäuscht hat.

Anzeigen solltest du sie deswegen trotzdem.
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#4
Genau ! Und zur Verdeutlichung nochmal !

1. Zum Anwalt gehen (Anwalt für Strafrecht!) . Willste meinen ;-)
2. Anwalt holt sich Akteneinsicht und teilt der Polizei mit, dass Du KEINE Aussage machst.
3. Füße still halten. Warten.
4. Bei richtigem Verhalten wird sich die Sache schon auflösen. Mit bißchen Glück, macht sich die Alte noch zum Kaspar und unglaubwürdig. Natürlich wird Ihr nichts passieren! Aber immerhin.....

Buchtipp: "Richtiges Verhalten im Stafrecht!" / Ich habe das noch irgendwo als pdf.
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#5
(17-07-2013, 13:36)Innocent schrieb: Wer ist in der Beweispflicht bei solch einem Vorwurf? Was kann da überhaupt der Beweis sein? Das Kind (unser Kind???)? Der letzte Kontakt und GV liegt mehrere Monate zurück.
Der Ankläger muss den Vorwurf beweisen.
Wenn der letzte Kontakt mehrere Monate in der Vergangenheit liegt, ist der Beweis nicht mehr möglich (im Übrigen auch nicht mehr glaubhaft).

"Kachelmann" zu lesen, kannst Du Dir also ersparen.
Auch den Anwalt (der grundsätzlich DEIN Geld kostet) benötigst Du nicht.

Aber aus reiner Neugier würde ich die StA anschreiben und um eine Kopie der Anzeige bitten.

beppo schrieb:Anzeigen solltest du sie deswegen trotzdem.
und welches Strafgesetz hat sie verletzt?
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#6
Sorry, Ibykus -

aber was du da empfiehlst, ist extrem gefährlich. Dir als Juristen mag das als leicht händelbar vorkommen, aber ein Normalbürger ist in so einem Fall zunächst mal staatsanwaltlichen Ermittlungen und der Strafverfolgung ausgesetzt. Und wenn, wie im Fall Kachelmann, der Vater des angeblichen Opfers und der Vorsitzende Richter im gleichen Sportverein sind, kann das böse enden.
Vor diesem Hintergrund einem Beschuldigten zu sagen, er könne getrost auf einen Anwalt verzichten, halte ich für wirklich gefährlich!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
In meinem Ermittlungsverfahren wurde mir vom Gericht ein Anwalt beigeordnet. Das nennt man einen Pflichtverteidiger. Es gab keine Prüfung, ob ich mir selbst einen leisten konnte. Es gab keine Beschuldigtenvernehmung, weder von de Polizei noch von der StA. Der Anwalt war gut. Bezahlt hat ihn der Steuerzahler. Frauenbevorzugung im Strafrecht ist eben teuer.
Die Angelegenheit hat sich dann innerhalb von 2 Monaten erledigt.

@Ibykus: Ich habe meine Ex wegen Verleumdung angezeigt. Selbstverständlich wurde das Verfahren ebenfalls eingestellt. Auf die Einstellung wegen Kindesentführung warte ich bis heute. Die Anzeige bei der Polizei wurde wohl nie an die StA weitergeleitet, so mein Verdacht. Das nennt man Mutterschutz.
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#8
Ich hoffe, ihr behaltet recht und ich werde nicht zu Unrecht verurteilt. Das würde ich dem feministischen Rechtsstaat auch noch zutrauen - sie behauptet und das ist Fakt.

Es tut gut zu wissen, dass es eine reelle Chance gibt, die nette Frau nicht mein Leben zerstören zu lassen!
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#9
(17-07-2013, 16:05)Austriake schrieb: ..aber ein Normalbürger ist in so einem Fall zunächst mal staatsanwaltlichen Ermittlungen und der Strafverfolgung ausgesetzt.
mir ist schon klar, Austriake, worauf du hinweisen willst.
Aber Ermittlungen wird's schon deswegen nicht geben, weil der Vorfall mehrere Monate zurück liegt und nur verfolgt und bewiesen werden kann, wenn der Beschuldigte gesteht.

Ich würde mir einen Spaß daraus machen und der "Verletzten" mitteilen, wenn sie so gerne vergewaltigt werden würde, solle sie sich an andere wenden und mich bitte verschonen.

Krösus schrieb:Selbstverständlich wurde das Verfahren ebenfalls eingestellt.
mein reden !
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#10
(17-07-2013, 15:59)Ibykus schrieb: Der Ankläger muss den Vorwurf beweisen.
Wenn der letzte Kontakt mehrere Monate in der Vergangenheit liegt, ist der Beweis nicht mehr möglich (im Übrigen auch nicht mehr glaubhaft).
Haha!
Der Ankläger ist der Staatsanwalt. Die Frau gilt als Zeuge. So etwas Perverses gibt es in Rechtsstaaten.

Über mich hat vor vielen Jahren mal eine Ex-Kollegin so etwas behauptet. Als Tatzeitpunkt gab sie den Anfang unserer sexuellen Beziehung an. Getrennt hat sie sich ein Jahr später. Die Behauptung kam dann Jahre später - als die Kachelmann-Klamotte durch die Medien ging.
Das Ganze ist nicht zur Anzeige gebracht worden. Meine Ex-Vorgesetzte sagte mir, dass ich mir keine Sorgen machen bräuchte, weil alle, die mich und sie kennen, wüssten, dass das gelogen sei.
(17-07-2013, 14:08)Austriake schrieb: Einen ersten Rat kann ich dir sofort geben - keine Aussage gegenüber niemandem! Sprich darüber ab sofort nur noch mit dem Anwalt deines Vertrauens, der auch dein Strafverteidiger werden soll. Jedes unbedachte Wort, zur falschen Zeit an die falsche Person kann dich ins Gefängnis bringen!
Nichts sagen auch.
Ich hatte damals zu meinen Kollegen ein recht offenes Verhältnis. Über sexuelle Praktiken habe ich den Kollegen nichts gesagt. Aber ich habe unter anderem einigen Kollegen erzählt, dass sie mich über ihr Verhältnis mit jemand anderem belogen und betrogen hat - ich habe auch gesagt, um wen es sich handelt.
Nur deshalb, weil ich solche privaten Sachen nicht verschwiegen habe, haben unsere Ex-Kollegen ihr nicht geglaubt. Hätte ich damals dem Kollegen, der mich darauf ansprach, gesagt, dass ich darüber nicht sprechen wolle, wäre es anders gelaufen.

Ich rate dir: Bleib bei deinem Stil!
Wenn du vorher nie etwas Schlechtes über sie gesagt hast, dann sag jetzt auch nichts!
(17-07-2013, 16:41)Ibykus schrieb: Ich würde mir einen Spaß daraus machen und der "Verletzten" mitteilen, wenn sie so gerne vergewaltigt werden würde, solle sie sich an andere wenden und mich bitte verschonen.
Solche Späße brauche ich nicht.
Ich hatte damals auch die Idee, dem Ex-Richter, der mir so ein kurioses Email geschrieben hat, was ich zuerst gar nicht einordnen konnte (es stand unter anderem "Vergewaltitung verjährt erst nach 20 Jahren" darin) vorzuschlagen, sich intensiver mit ihr zu beschäftigen, um später so eine Beschuldigung von ihr zu erleben.
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#11
(17-07-2013, 16:44)Das Nerdliche Orakel schrieb: Das Ganze ist nicht zur Anzeige gebracht worden.
wäre ja auch zu blöd gewesen!
Das Ankläger die StA ist, trifft nicht immer zu.

Manchmal hilft auch schon der gesunde Menschenvertand, der uns hier sagt: der Vorwurf ist so absurd, dass man eigentlich nicht drüber reden bräuchte.
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#12
(17-07-2013, 16:44)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich hatte damals auch die Idee, dem Ex-Richter, der mir so ein kurioses Email geschrieben hat, was ich zuerst gar nicht einordnen konnte ...
habe ich etwas nicht richtig verstanden?
Ein Richter schickt Dir eine eMail, obwohl der "Vorfall" nicht angezeigt wurde?
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#13
(17-07-2013, 15:59)Ibykus schrieb: und welches Strafgesetz hat sie verletzt?
Verstößt Vortäuschung einer Straftat nicht gegen ein Gesetz?
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#14
(17-07-2013, 17:13)beppo schrieb: Verstößt Vortäuschung einer Straftat nicht gegen ein Gesetz?

Nicht, wenn frau ein Opfer-Abo gelöst hat...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
Dass es gegen eine Frau nicht zu einer Verurteilung führt ist mir ja auch klar.

Aber dennoch sollte man nicht von vornherein darauf verzichten, diese Heinis zur Erledigung ihres Jobs aufzufordern.
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#16
(17-07-2013, 17:03)Ibykus schrieb:
(17-07-2013, 16:44)Das Nerdliche Orakel schrieb: Ich hatte damals auch die Idee, dem Ex-Richter, der mir so ein kurioses Email geschrieben hat, was ich zuerst gar nicht einordnen konnte ...
habe ich etwas nicht richtig verstanden?
Ein Richter schickt Dir eine eMail, obwohl der "Vorfall" nicht angezeigt wurde?
Ich kannte den Richter privat. Er ist ein Nachbar meiner Ex-Vorgesetzten, und wir haben uns auf drei Feiern im Kreis von sechs Leuten gut verstanden. Meine Exe war nie dabei. Aber sie wusste, dass das ein Ex-Richter ist, und dass er ein gutes Verhältnis mit der Ex-Vorgesetzten hat. Ob sie wusste, dass ich ihn kenne, weiß ich nicht.
Das war das übliche Verleumden im Bekanntenkreis.
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#17
(17-07-2013, 17:18)beppo schrieb: Dass es gegen eine Frau nicht zu einer Verurteilung führt ist mir ja auch klar.
Sie behauptet, vergewaltigt worden zu sein. Das Gegenteil wird man ihr nie nicht beweisen können! So what?

Zitat:Aber dennoch sollte man nicht von vornherein darauf verzichten, diese Heinis zur Erledigung ihres Jobs aufzufordern.
völlig richtig.
Aber mit 'ner genauso wenig substantiierten Anzeige?

Es gibt sicher effizientere Wege und Möglichkeiten.
Aber die sind ein wenig arbeitsintensiver und mühevoller.

Damit ist bei den meisten hier die Sache schon erledigt.
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#18
Nie und nimmer ging ich nochmal ohne Anwalt in ein Strafverfahren ! Ihr lest es doch selber, wie diese Zossen unter Mutterschutz fallen:
1. Nicht weiter geleitete Anzeigen.....(hatte ich auch schon so ähnlich)
2. Nicht bearbeitete Anzeigen etc etc.
Und er Staatsanwalt (oder die Staatsanwältin?) freut sich darauf, einen Hammel ohne Rechtsbeistand ein zu stampfen.

Wenn der Fall vor Gericht landen sollte und es einen Freispruch gibt, zahlt den Anwalt doch auch der Steuerzahler, oder?

Außerdem wurde mir ein Pflichtverteidiger schlicht auch schon verwehrt. Da halfen alle Bergüdnungen nix. Und außerdem sollte Innocent seine Nerven schonen. Insofern bin ich absolut dieses mal nicht bei Dir, Ibykus. Die Gefahr für Innocent wäre dann viel zu groß. Wer weiß, was die Alte noch alles auf dem Tablett hat?

Und Akteneinsicht würde man Innocent auch noch verwehren. Er stochert also im dunkeln. Nix da!

Wie gesagt :

1. Polizeil. Aussage verweigern
2. Anwalt
3. Akteneinsicht.
Fertig.
Und keinen Kontakt zu dem armen Vergewaltigungsopfer !!! Wer weiß, was Der noch so alles einfällt !
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#19
(17-07-2013, 17:30)Nappo schrieb: Und keinen Kontakt zu dem armen Vergewaltigungsopfer !!! Wer weiß, was Der noch so alles einfällt !
Richtig. Gespräche mit der Verleumderin können höchstens gegen einen verwendet werden.
Wenn überhaupt, dann nur mit Zeugen, und auch nur wegen der Wirkung auf diese Zeugen.
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#20
Also wir persönlich hatten mit der Strafanzeige der Ex (wg. sexueller Nötigung, häuslicher Gewalt, etc.) auch ohne Anwalt wenig Probleme.
Mein LG ist zur Vorladung der Polizei erschienen. Er hat sich die Anzeige nebst allen Unterlagen und Beweisen durchgelesen; Gesagt hat er einen einzigen Satz: "Ich widerspreche sämtlichen Vorwürfen vehement und erstatte zugleich Strafanzeige gegen die Ex wegen Verleumdung."
Mehr zu sagen würde ich keinem empfehlen (evtl. kann man dem möglichen Täter-Opfer-Ausgleich zustimmen, bei dem beide Parteien ihre Strafanzeigen zurückziehen), ich denke aber auch, dass man nicht sofort in jedem Fall mit Anwalt usw. auf die Pauke hauen muss. Einen Pflichtverteidiger bekommt man früh genug, wenn die Sache tatsächlich akut wird. Was zumindest in unserem Fall bisher nicht der Fall war.

Ich denke auch, dass eine Strafanzeige der Ex des TO hier mehrere Monate nach der Beziehung, mitten im kindbezogenen Nach-Trennungs-Kampf kaum mehr Glaubwürdigkeit erreichen wird.
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#21
Also, habe ich das richtig verstanden?


- Sie hat die Beweispflicht. Ein blosser Vorwurf reicht nicht. Ist das kommende Kind ein "Beweis"?

- Da der GV schon länger zurückliegt, kann nichts nachgewiesen werden. Vor allem nicht ihre Lüge dass da etwas Ungewolltes geschah. Auch hier die Frage: ist das kommende Kind ein Beweis?

- mit niemandem reden außer einem Anwalt (wenn nicht Pflichtverteidiger).

- Schlussfolgerung: Ich werde (gerechterweise) nicht verurteilt.
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#22
1. Nein, es geht ja um nur die Nicht-Einvernehmlichkeit.
2. Nein. Vergewaltigung in der Vergangenheit kann trotzdem bewiesen werden. Durch Zeugen zum Beispiel. Ein Arzt, zu dem die Vergewaltigte damals gegangen ist.
3. Ja.
4. Du kennst die vielen spektakulären Verurteilungen Unschuldiger, deshalb ist diese Schlussfolgerung nicht in Stein gemeisselt. Die Verurteilung ist aber unwahrscheinlich in Fällen, die schon länger zurückliegen und die offensichtlich im Zusammenhang mit einer strittigen Trennung passierten. Da haben die Glaubwürdigkeiten von Anfang an Risse und Beweise sind kaum zu beschaffen.

Bleib jetzt Cool. Die Ex will dich destabilisieren. Gestatte ihr das nicht.
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#23
Solange SIE Beweise führen muss, ist alles ok (ich hoffe das Nein war nicht darauf bezogen).

Ein Attest von einem Arzt damals wird eher nicht vorliegen: bis zum 3. SS-Monat war ich bei den FA-Besuchen dabei. Da kam das Thema natürlich nicht zur Sprache. Bereits zu dieser Zeit fanden keine sexuellen Handlungen mehr statt.
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#24
Grundsätzlich: Dass tatsächlich Beweise vorgelegt werden müssen ist eine Fiktion, sonst wäre es nie zu den vielen Fehlurteilen gekommen. In der Realität läuft es vereinfacht gesagt so: A erzählt Geschichte, B erzählt andere Geschichte. Richter wühlen sich duch Glaubwürdigkeitsfragen und weichen Indizien. Urteil erfolgt auf dieser Grundlage. Wer nicht vier teure Anwälte wie Kachelmann hat, kann sogar wegen haarsträubender Lügen (siehe Horst Arnold und viele andere) verurteilt werden.

Aber weit zurückliegende angebliche Taten im Rahmen von Trennungskriegen sind für die Exen und ihre verbundeten Helferlein der Rechtspflege kaum so aufzubauschen, dass dabei mehr wie eine Einstellung herauskommt.

Der Schaden bei solchen Anzeigen liegt ganz woanders, es wurde schon angedeutet. Er liegt in Ermittlungen im Umfeld, in Gerüchten über dich, in Destabilisierung, in anderen Verfahren ("Umgang? Gegen den Typen läuft doch noch ein Verfahren wegen Vergewaltigung, solange gibts nix"), im ganzen Wust sekundärer Ereignisse im Keilwasser einer Anzeige. Anzeigerinnen wissen das ganz genau, sie hoffen auf solche Vorteile, an eine Verurteilung glauben sie eh nicht. Das ist für die einfach eine weitere Patrone in einem Trommelrevolver des Trennungsgifts, das sie nicht aufhören können abzusondern.
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#25
"Ich wusste nicht, dass das Sex war!"
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