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		Servus ! 
Gilt der Bedarfskontrollbetrag bei nur einem Unterhaltsberechtigten ?
Vielen Dank im voraus !
24601
	
	
	
	
	
 
 
	
	
		Nein, der gilt auch für mehrere.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Die Zahl der Unterhaltsberechtigten spielt nur bei der Einordnung in die Tabellengruppe eine Rolle. Wobei es schwierig sein dürfte, bei einem Unterhaltsberchtigten überhaupt an einem Bedarfskontrollbetrag zu kratzen. Ein Beispiel dazu würde mich interessieren.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		04-03-2013, 12:57 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-03-2013, 12:58 von 24601.)
		
	 
	
		Beispiel : 1300 Netto , ein Kind 3 J alt,  
JA möchte den KU um eine Stufe ehöhen von 100 % auf 105 % mit der Begründung die DDT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus.
In der 2 Gehaltsstufe beträgt der Bedarfskontrollbetrag 1100 €.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Bei nur 1300 EUR Netto ist eine Heraufstufung wegen einem Unterhaltsberechtigten nicht hinzunehmen. In der untersten Stufe gibts den Bedarfskontrollbetrag nicht.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Danke ! Frage beantwortet.