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03-06-2025, 14:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-06-2025, 14:27 von NGU1989.)
Hallo zusammen,
es geht dann mal weiter.
Kostenfestsetzung lässt weiter auf sich warten.
Kind ist mittlerweile volljährig. Ich hab es vor Wochen angeschrieben zwecks Unterlagen und Neuberechnung. Kind hat scheinbar nicht so viel Lust auf das Ganze, daher scheint KM das jetzt übernehmen zu wollen und hat mir Infos zum Schulstand/Ausbildungsstand gegeben und mir die geforderten Abrechnungen von sich geschickt. Bat aber auch darum, dass ich ihr meine Abrechnungen schicke.
Ich weiß, dass ich rein rechtlich nichts mit KM klären brauche, oder gar irgendwelche Forderungen die sie stellt, erfüllen muss, weil sich Kindchen jetzt selbst darum kümmern muss. Bis Ausbildungsbeginn sind es jedoch nur noch 2 Zahlungen/Monate, daher spiele ich das Spiel jetzt mit und ermittel mit KM die Beträge. Auch nach Rücksprache mit meinem Anwalt. Da ich erst seit heute eine Bankverbindung und die Unterlagen zum Neuberechnen habe, konnte ich bisher nichts überweisen und bin aktuell genau genommen in Verzug, da der Titel besteht.
Also bin ich gerade dabei den Volljährigenunterhalt bzw. meine Anteil zu berechnen. Kind geht noch zur Schule und fängt im August die Ausbildung an und wohnt bei KM. Dazu ein paar Fragen:
Ab jetzt keine stumpfe "weil nur ein Kind" Höhergruppierung in die nächste Einkommensstufe mehr, richtig? Leitlinien OLG Düsseldorf 13.1 (?)
Außerdem hat KM auf ihren Abrechnungen so Firmen-Fitness-Beiträge. Kennt ihr vielleicht, sowas wie Hansefit usw. Diese Beiträge und Anmeldegebühren sind nicht abzuziehen, oder? Die rechne ich wieder auf den Auszahlungsbetrag drauf?
Der angemessene Selbstbehalt ist welcher? Der aus der Stufe in der ich alleine wäre?
Und die Formel für die Haftungsquote ist doch Bedarf * Haftungsanteil / gemeinsamer Haftungsanteil, korrekt?
Vielen Dank
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Ist das Kind pivilegierter Volljähriger? Als (noch) auf einer allgemeinbildender Schule?
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Hallo p,
ja das ist diese einjährige Berufsfachschule.
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Dann zählt er unterhaltsrechtlich als Minderjähriger. Das bedeutet bis Schulende weiterhin niedriger Selbstbehalt für dich, Abstufungen und Aufstufungen, höchster Rang. Danach wird alles anders. Als normaler Volljähriger sinkt er im Rang, du hast den hohen Selbstbehalt.
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Ok weiß nicht, ob ich das ganz verstanden habe. Heißt also, wenn die Schule Anfang Juli endet eigentlich nur noch ein Monat. Das heißt jetzt noch die 1750 und dann den in meiner Einkommensstufe?
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Moment. Eine Berufsschule ist doch keine allgemeinbildende Schule. Sie ist auf einer Berufsschule und macht die einjährige Berufsfachschule in einer bestimmten "Berufsfeldrichtung" nenne ich es mal.
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"allgemeine Schulausbildung" zählt im Unterhaltsrecht alles, was am Ende keinen Berufsabschluss hat. Damit können solche Schulen je nach Bundesland durchaus zur Privilegierung führen.
Da aber der Titel deinen Worten nach nicht befristet ist, ändert sich zunächst nichts an deinen Zahlungspflichten. Erst muss der Titel weg.
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Ok verstehe. Bedeutet, diesen Monat noch 1450 SB abziehen und ab 3.Juli (Ferienstart) dann den SB meiner alleinigen Einkommensstufe bspw. 5, weil nur ein Kind dann Stufe 6, also 2150. Ist das so korrekt gedacht?
Richtig, der Titel ist nicht befristet. Der Zahlbetrag bis Ausbildungsstart wird dem bisherigen aber sehr nahe sein. Daher werde ich, nachdem ich den Ausbildungsvertrag in der Hand halte und für ab August dann neu berechnet habe, einen Verzicht auf die Rechte aus dem Titel verlangen und wenn nicht verzichtet werden möchte, dann halt über ne Abänderung.
Hast du Input für mich bzgl. der Verzichtserklärung? Mein Anwalt meinte soetwas wie "hiermit verzichte, Kind, auf die Rechte aus dem Beschluss XY, soweit ein Betrag so und so unterschritten wird" würde genügen?
Macht das so rechtlich genug Sinn?
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Er soll den Titel im Original zurückgeben und folgendes Papier unterzeichnen:
Verzichtserklärung
Ich, [Name des Unterhaltsberechtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], erkläre hiermit, dass ich aus dem bestehenden Unterhaltstitel (Urkunde/Anerkenntnis/Beschluss) des [z. B. Jugendamts oder Gerichts] vom [Datum], Aktenzeichen: [Aktenzeichen], bezüglich des Kindes [Name des Unterhaltsberechtigten], geboren am [Geburtsdatum], gegenüber dem Unterhaltspflichtigen [Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], keine weiteren Ansprüche auf Zahlung von Kindesunterhalt mehr geltend machen werde.
Dieser Verzicht erfolgt freiwillig, ohne Zwang oder Druck, und in Kenntnis der rechtlichen Tragweite. Ich bestätige, dass alle aus dem genannten Unterhaltstitel bestehenden Forderungen erfüllt worden sind bzw. mit dieser Erklärung abgegolten sind.
Ich verzichte ausdrücklich auf die Geltendmachung etwaiger Rückstände sowie zukünftiger Unterhaltsansprüche aus dem oben genannten Titel.
Diese Erklärung soll – sofern erforderlich – als Grundlage für eine entsprechende Abänderung oder Aufhebung des Unterhaltstitels dienen.
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift des Unterhaltsberechtigten]
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Gestern, 07:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 07:14 von NGU1989.)
Das wäre natürlich ein Traum, aber ich kann mir ehrlicherweise nicht vorstellen, dass KM oder deren Anwalt zustimmen würden, das Kind diesen Verzicht unterschreibt und den Titel rausgibt bevor die Ausbildung beendet ist. Ich schätze da muss ich den teuren Weg gehen
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Gestern, 14:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 14:29 von NGU1989.)
Wie wahrscheinlich ist es, dass ich eine höhere Warmmiete, als 520€ (z.B. 800€) durchbekomme, wenn die Gegenseite beim Jugendamt meine Berechnung gegenrechnen lässt?
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Beim angemessenen Eigenbedarf (§ 1603 Abs. 1 BGB) beträgt die Warmmiete bis 650 EUR. Die Angemessenheit höherer Kosten ist unter anderen von örtlichen Vergleichsmieten abhängig. Wenn du in München wohnst, wird es leicht sein, diesen Betrag zu erhöhen. Wohnst du in einem Dorf bei Magdeburg, brauchst du bessere Argumente.
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Danke dir.
Noch ne Frage zum Unterhalt in der Ausbildung.
Angenommen Bedarf ist nach Einkommensstufe 10, also 1109€. Davon geht das ganze Kindergeld runter, bleiben noch 854€. Sagen wir Kind verdient in der Ausbildung 700 netto. Gehen noch 100€ pauschal runter , bleiben 600€ Einkünfte. Dann blieben noch 254€ Bedarf übrig. Werden diese dann vom Kindergeld gedeckt, oder wird das Kindergeld nur einmal in der Rechnung (bei Bedarfsermittlung) berücksichtigt? Also im Prinzip, freier Mann, oder noch 254 mit KM teilen?
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Das Kindergeld ist ja schon abgezogen. Zweimal abziehen geht nicht. Es bleiben 254 EUR Bedarf, für die die Eltern haftbar sind.
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Gestern, 19:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 19:29 von NGU1989.)
Wenn ich es so lese, merke ich selbst, dass es keine schlaue Frage war.
Aber ich hab direkt noch eine. Unterhalt ist ja im Voraus. Ausbildungsgehalt im nachhinein. Da entsteht ja ein geldleeres Vakuum. Angenommen Ausbildungsvergütung deckt den Bedarf vollständig. Wenn die Ausbildung am 01. August beginnt, wann ist der letzte Unterhalt zu zahlen? 01. Juli, oder muss man das "Vakuum" noch füllen?
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Erstmal: Solange der Titel gilt.
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Ich hab da ne Idee wie ich vorgehe, sodass ich im besten Fall diesen Monat noch den Titel und den Verzicht habe, oder Abänderungsklage einreiche.
Nehmen wir an im Juli wird im Verfahren die Zwangsvollstreckung ausgesetzt, bis dann am Ende ab August auf 0€ abgeändert wird. Vakuum füllen, oder nicht?
Oder, der Verzicht ist unterschrieben und der Titel bei mir. Vakuum füllen, oder nicht?
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Wie ist das eigentlich mit Elterngeld bei der Berechnung? Für die letzten 12 Monate habe ich nur 11 Abrechnungen bekommen, weil in dem ersten Monat(durch neues Kind) noch Elterngeld in Höhe von 1480€ bezogen wurde. Geht das voll mit ins Einkommen der KM?
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