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Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage
#8
Moin Christoph.

Als grobe Richtschnur könnte man sagen:

Vor einem FamGericht besteht Anwaltszwang, wenn irgendwie um Geld gestritten wird.
Also Scheidungskrams, vermögensrechtl. Auseinandersetzungen, Unterhalt usw.

Verfahren um Umgang und Sorgerecht sind insofern vergleichsweise 'preiswert'. Kein Anwalt nötig.
Dafür kann es dann aber schnell in teure Gutachten gehen.

Umgang ist gerichtl. deutlich leichter durchsetzbar, als die gem. Elterliche Sorge. Daran hat auch die Sorgerechtsreform wenig geändert:
Trotz Antragsrecht nun. War es vorher die Willkür einer Mutter, die die Mitsorge verhinderte, ist es nun die Willkür der Familienjustiz.
Nicht viel besser sieht es für Väter aus, die in der Elterlichen Sorge sind. Sie können recht leicht die Mitsorge verlieren.

Alles ziemlich menschenverachtende Zustände. Unter diesem Schmierentheater haben vor allem die betroffenen Kinder zu leiden.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage - von Nappo - 23-02-2015, 10:40
RE: Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage - von Skipper - 24-02-2015, 11:29

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