Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage
#5
Viele Fragen auf den Jugendamtszetteln sind übergriffige Fragen, die nicht beantwertet werden müssen. Aber nur eine Gehaltsabrechnung reicht nicht. Vielmehr musst du deine Einnahmen beziffern und belegen. Zu den Einnahmen gehören z.B. auch Kapitalerträge. Oder wenn du deine Garage an den Nachbarn vermietet hast.

Die Argumentation deiner Ex zum gmeinsamen Sorgerecht ist doch klasse. Sie kündigt an, dich in Entscheidungen einzubeziehen. Eine Steilvorlage für deinen gerichtlichen Antrag. Damit ist schon bewiesen, dass ihr in der Lage seid, die gemeinsame Sorge auszuüben. Aber vielleicht kommts gar nicht so weit. Stell mal den Antrag, erst wenn die Mutter widerspricht gehts vor Gericht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage - von Nappo - 23-02-2015, 10:40
RE: Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage - von p__ - 23-02-2015, 11:26

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste