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Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage
#4
1. Es gibt eine Auskunftspflicht. Es gibt keine Formularausfüllpflicht. Das habe ich dem JA schon selbst in mancherlei Fällen mitgeteilt. Teile ihnen mit, dass du entgegenkommend erneut die schon eingereichte Auskunft in Form der beiliegenden Gehaltsabrechnung und in Form der Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2014 hiermit zu sendest. (Aus der Besch. geht das Jahreseinkommen) hervor.
Als nächstes lernst Du:
- Sollte das JA im Auftrage der Mutter mit einer Forderung auftrumpfen, wird diese unter Beachtung der abzugsfähigen Kosten (berufsbedingte Aufwendungen etc.) extern geprüft. Denn beim JA gilt: Mehr geht immer. Weniger nimmer. (Über Kapitalvermögen hälst Du schön den Mund!)
- Dem JA aus dem Wege zu gehen, wann immer es geht......

2. Ob Du Chancen auf das gemeinsame (es gibt kein geteiltes!) Sorgerecht hast, weiß ich nicht. Du hast aber die Möglichkeit es einzuklagen. Familienrecht ist eine dehnbare Sache.Da ist alles möglich. Kannst auch einen Würfel schmeißen.....

3. Zum von Dir angestrengten Umgangsverfahren müsste man mehr wissen. Was hast Du beantragt und vor? Ohne Anwalt geht das manchmal besser als mit ;-) .....
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RE: Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage - von Nappo - 23-02-2015, 10:40

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