Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vater mit Gefängnisstrafe wegen eMails
#17
Was Behauptung oder Wahrheit ist, kann dahingestellt bleiben. Faszinierend bleibt, dass die (sicherlich nervend vorgebrachte) Forderung nach mehr Umgang mit dem eigenen Kind ganz problemlos einen tollen juristischen Waffeneinsatz nach sich zieht: Strafbefehl, Strafe, Psychotherapie, Gefängnis. Strafrecht: Staat macht von selbst, zieht selbständig durch und vollstreckt, keine Kosten für den anzeigenden Elternteil.

Für die Verweigerung von Umgang bleibt der Einsatz der Justiz bei gar nichts oder niedrigem Ordnungsgeld, das an Voraussetzungen geknüpft wird und extra verhängt werden muss, oft aber bleibt die Verweigerung oder Sabotage folgenlos. Es ist nicht mal Strafrecht, sondern Zivilrecht, d.h. Durchsetzung und Betrieb auf eigene Kosten.

Da zeigt sich, was unter der Maske unserer "Rechts"pflege für eine Fratze ist.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vater mit Gefängnisstrafe wegen eMails - von blue - 19-02-2015, 19:40
RE: Vater mit Gefängnisstrafe wegen eMails - von blue - 19-02-2015, 19:55
RE: Vater mit Gefängnisstrafe wegen eMails - von zeitgenosse - 20-02-2015, 18:14
RE: Vater mit Gefängnisstrafe wegen eMails - von blue - 20-02-2015, 23:29
RE: Vater mit Gefängnisstrafe wegen eMails - von p__ - 21-02-2015, 21:57
RE: Vater mit Gefängnisstrafe wegen eMails - von zeitgenosse - 22-02-2015, 19:21

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste