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Sozialrechtl. Urteile zur Kindergeldanr. in Temp. BG und Auskunftsanspruch Unterhalt
#39
Der übliche und bewährte Rechenweg ist:
1. Bedarfsermittlung
2. Ermittlung des anrechenbaren Einkommens
3. Leistungsberechnung

Aus den Gesamt-Zuflüssen und den unabweisbaren Abflüssen können dann Aussagen zu rel. frei verfügbaren Mitteln gemacht werden.

Wenn raid noch Angaben macht
- zum Alter der Kinder,
- zur Anzahl der Tage, an denen sie jeweils Teil seiner BG sind,
- zu jeweils titulierten und gezahlten Unterhalten,
dann kann ich damit mal mein Programm füttern und das Ergebnis hier einstellen.

Im Übrigen könnte die entbrannte Diskussion gut abgetrennt werden.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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SGB II - von Skipper - 19-02-2015, 12:35
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 20-02-2015, 13:34
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 21-02-2015, 12:13
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:04
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:37
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:53
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 01:20
RE: Sozialrechtl. Urteile zur Kindergeldanr. in Temp. BG und Auskunftsanspruch Unterhalt - von Skipper - 05-03-2015, 14:54

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