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Sozialrechtl. Urteile zur Kindergeldanr. in Temp. BG und Auskunftsanspruch Unterhalt
#28
Kosten die man nicht hat und Dinge, die man erstattet bekommt, erhöhen nicht das eigene Einkommen. Sollte eigentlich einleuchten. Für mich werden zum Beispiel die Kosten der Krankenversicherung und Fahrtkosten für Umgang erstattet. Erhöht das jetzt mein Einkommen?

Unterhalt ist nicht Teil des Bedarfs sondern es wird vom Einkommen abgesetzt.

Wenn dein Freibetrag für Erwerbsfähige bei 230 Euro liegt, verdienst du unter 1000 EUR Brutto. KDU von 610 EUR sind mit Sicherheit nicht drin. Sag mal, wen willst du hier eigentlich verarschen?
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SGB II - von Skipper - 19-02-2015, 12:35
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 20-02-2015, 13:34
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 21-02-2015, 12:13
RE: Sozialrechtl. Urteile zur Kindergeldanr. in Temp. BG und Auskunftsanspruch Unterhalt - von the notorious iglu - 04-03-2015, 23:33
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:04
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:37
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:53
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 01:20

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