18-02-2015, 20:53
(18-02-2015, 14:32)the notorious iglu schrieb: Das Kind fällt erst aus der BG heraus und kann dann sein ganzes Einkommen anrechnungsfrei behalten, und darum geht es ja, wenn der Bedarf komplett ohne das Kindergeld gedeckt ist.Wo steht das?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #