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Auskunftspflicht bei Wohnsitz im Ausland
#1
Liebe Forums-Mitglieder,

nach einer längeren Zeit des Mitlesens habe ich nun selbst ein paar Fragen an die Experten unter euch. Folgende Ausgangssituation:

- Nach anfangs glücklicher Ehe mit osteuropäischer Ausländerin folgte das übliche Procedere: Trennung Juli 2010, Scheidungsantrag August 2012, rechtskräftige Scheidung November 2013.
- Ehevertrag, bei Hochzeit (in 2000) geschlossen, wurde mir im Scheidungsverfahren um die Ohren gehauen, daher Einigung per Scheidungsfolgevereinbarung auf einmalige Abfindung plus Versorgungsausgleich an die Ex, und ihrerseits Verzicht auf Betreuungs- und nachehelichen Unterhalt.
- Gemeinsamer Sohn (9 Jahre) wohnt bei der Mutter in Bayern, es findet regelmäßiger Standardumgang (einfache Entfernung 200 km) statt.
- Bis zur Scheidung habe ich freiwillig ca. 400 €/Monat KU an Mutti gezahlt und diesen nach der Scheidung auf den Mindestunterhalt von aktuell 272 €/Monat reduziert.
- Die Reduktion des KU hat Mutti nicht gefallen, deshalb hat sie eine Beistandschaft beim JA eingerichtet, und prompt folgte Auskunftsersuchen im Juli 2014 mit dem üblichen Standardschreiben inkl. Fragebogen und dem Hinweis auf notwendige Titulierung (noch nicht erfolgt).
- Die Beantwortung der JA-Anfragen konnte ich durch den Verweis auf noch nicht ergangene Steuerbescheide bislang zweimal hinausschieben. Seit August 2014 zahle ich aber bereits den KU an das JA.
- Ich selbst bin bereits im Oktober 2011 nach Österreich zu meiner neuen Partnerin umgezogen und habe dort im November 2012 eine selbständige Tätigkeit begonnen, aus der ich jedoch bis heute noch keine Gewinne erzielt habe.
- Ich habe sowohl in D (Bayern) als auch in A je einen Hauptwohnsitz, bin aber – nach heftigen Kämpfen mit dem deutschen Finanzamt – mittlerweile ausschließlich in A steuer- und sozialabgabenpflichtig.
- Wohnsitz in D besteht deshalb noch, weil Kfz. noch auf mich angemeldet sind und ich auf die Vorteile (günstige Kfz-Steuer und Versicherungsrabatt) nicht verzichten möchte.
- Ich lebe derzeit noch von meinen Ersparnissen, erwarte aber für die Zukunft wieder Einnahmen, die eine normale Lebensführung gewährleisten.
- Kindesunterhalt werde ich auch in Zukunft bezahlen – ich liebe meinen Sohn, und das ist ja leider nicht nur das Mindeste, sondern auch fast das Einzige, was ich für ihn tun kann. Allerdings bin ich nicht bereit, mehr zu bezahlen, als ich es nach der in D geltenden Gesetzeslage und nach meinen Einkommensverhältnissen (s.o.) tun muss.
- Zivilisierte Kommunikation mit Mutti ist nicht mehr möglich. Ich bin der „Böse“, der die Familie verlassen und seine Millionen ins Ausland geschafft hat (schön wär´s), und nun glaubt sie mir nicht mal mehr die Uhrzeit, wenn ich ihr die sage.

Nun meine Fragen:

1. Wenn ich die Fahrzeuge auf jemand anderes um- und meinen Wohnsitz in D abmelde, kann dann das JA dennoch von mir Auskunft gem. § 1605 BGB verlangen, und den Auskunftsanspruch auch rechtskräftig durchsetzen?
2. Kann das JA zusätzlich die Errichtung eines Titels verlangen und dies auch durchsetzen?
3. Hat der Beginn der Beistandschaft (Juli 2014) und die durchs JA ausgesprochene Inverzugsetzung irgendwelche Konsequenzen auf das laufende Verfahren?
4. Welche Auswirkungen hat eine Abmeldung aus D auf bestehende Rechtsverhältnisse wie z.B. Bankverbindungen, Versicherungsverträge, Pensionsanwartschaften bei ehemaligen Arbeitgebern und bei der BfA, etc.

Besten Dank vorab für eure Antworten!
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Auskunftspflicht bei Wohnsitz im Ausland - von finearts60 - 08-02-2015, 13:26

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