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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#93
Wenn keiner einen Haftbefehl beantragt, wird es logischer Weise auch nicht dazu kommen. Die Kosten trägt auch nicht der Staat sondern der Gläubiger, weshalb es eben so gut wie nie dazu kommt.

Es handelt sich hierbei auch nicht um einen Haftbefehl im strafprozessualen Sinne. Man wird da nicht zur Fahndung ausgeschrieben und dann bei der nächsten Polizeikontrollte einkassiert, oder so. Das SEK stürzt sich auch nicht auf einen.
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Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 20-10-2015, 18:04
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 22-10-2015, 18:51
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 18:07
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 19:34
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 20:33
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 08:39
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:08
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Verstoß gegen §170 - Reloaded - von Karl - 26-02-2015, 16:23

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