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Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr
#8
Hallo zusammen,

so viele Fragen! Smile

Ich habe das gemeinsame Sorgerecht, das Umgangsrecht ist auf das lächerliche Minimum von alle 14 Tage/Hälfte der Ferien festgesetzt worden. Dazwischen habe ich keine Möglichkeit Kontakt zu meiner Tochter aufzunehmen. Die Kleine hat ein eigenes "mädchengerechtes" Zimmer und wenn sie will sogar einen kompletten zweiten Stock für sich!

Zu den Verdienst meiner Ex ist zu sagen, dass sie schon auf 20 Stunden Basis 1200€ Grundgehalt + Zuschläge von ca. 150 monatlich erhält.
Mit der 25 Stundenregelung hat sie auf der Lstk. II doch einiges mehr in der Tasche.
Sei es drum. Ich werde in dieser Hinsicht nichts unternehmen.

Wenn es aber um den Umgang geht, muss ich mich jetzt sehr zusammenreißen nicht wieder zu emotional zu reagieren. Es würde schlichtweg nichts bringen- vorerst.
Der Nachbarin werde ich definitiv es nicht untersagen sich um mein Kind zu kümmern. Meine Tochter liebt sie- Punkt! Das respektiere ich.
Ich überlege mir gerade wie ich dennoch es angehen kann, dass sie wenigstens anteilig öfters bei mir übernachten kann?
Ich muss da vorsichtig agieren. N. ist sehr sensibel und möchte es beiden Elternteilen Recht machen. Da meine Ex auch gerne die verletzliche und schwächere spielt, hat meine Tochter die Verantwortung gegenüber ihrer Mutter übernommen. Das belastet jedoch eine 10 jährige so sehr, dass ihr manchmal das Kindsein abhanden kommt und sich auch in den schulischen Leistungen bemerkbar macht!
Mein Vorteil ist das Vertrauen das sie mir entgegenbringt. Wir können sehr lange miteinander reden und sensible Themen angehen. Ob es die erste Schwärmerei für einen Jungen war (mir hat sie es vor ihrer Mutter erzählt) oder Verhaltensweisen ihrer Mutter die ihr Sorgen bereiten. Wir reden und reden.
Das letzte Gespräch ging mit trösten, kuscheln und gutem Zureden ca. 1,5 Stunden.
Doch wie p schon geschrieben hat, ist meine Tochter und deren Willen zu einer Umgangserweiterung die tragende Säule.
Sie muss es wollen. Doch die Angst, dass wie sie sagt "Mama zusammenbricht" wenn ich wieder vor Gericht ziehe ist zu groß.
Von meiner Seite steht einer Umgangserweiterung weiterhin nichts entgegen. Ich bin beruflich flexibel, meine Lebensgefährtin steht hinter meinen Entscheidungen und ist selbst stark in der Betreuung involviert. Sie ist sogar diejenige die es schafft mit einfachsten Mitteln meiner Tochter Lehrinhalte zu vermitteln.
Ich hole sie heute Abend wieder ab um mit ihr unser gemeinsames WE zu verbringen. Mal sehen wie es ihr heute geht.
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Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr - von Knecht - 08-01-2015, 12:42
Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr - von CheGuevara - 08-01-2015, 13:17
RE: Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr - von p__ - 08-01-2015, 14:32
RE: Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr - von Knecht - 09-01-2015, 10:47
Exfrau arbeitet seit 1.1. mehr - von CheGuevara - 09-01-2015, 13:24

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