(02-01-2015, 00:32)p__ schrieb: Die Kostenverteilung für das Verfahren legt der Richter fest, daran kannst du nichts ändern.Klar entscheidet am Ende der Richter, aber einen Antrag nach §81 II 1 FamFG kann man schon stellen. Ob dem Antrag dann auch stattgegeben wird, steht wie immer auf einem anderen Blatt...
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste