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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
#9
(27-12-2014, 15:53)p__ schrieb: Komplettzitat...
vielen, vielen Dank dafür.

Fatal ist, daß einem das Kind weggenommen wird und nahezu gleichzeitig dieser Unterhaltsterror losgeht. Das durch Ersteres erzeugte Trauma, wird untrennbar mit Letzterem verknüpft und wirkt sodann als Regelkreis. Wenn man dann, so wie ich, keinen Unterstützerkreis (Familie etc.) hat, wirds kritisch...

Aus der bisherigen Umgebung wegzugehen war für mich auf jeden Fall der richtige Schritt. Da hab ich keinen Zweifel. Ich brauche unbedingt größtmöglichen Abstand von diesem ganzen Thema.

Mein Leben lang habe ich keine Schulden gehabt, meine Rechnungen bezahlt, und bin niemandem etwas schuldig geblieben. Das sich dies grundsätzlich ändert, ist unnötig aber durch dieses Familien-, Unterhaltsunrecht zwangsläufig und vorgegeben. Nicht so leicht das zu akzeptieren.

(27-12-2014, 16:23)Nathan schrieb: Es artete in einen täglichen Email-Terror aus, bis ich den Stecker gezogen habe und seither überhaupt nicht mehr mit denen kommuniziere.

Ich glaube ich werde monatlich einen kleinen, angemessenen, machbaren Betrag als Dauerauftrag (Auftrag erteilen und vergessen) an die UHV-Kasse zahlen.  Das entspricht auch meinem moralischen Verständnis. Vor jeglichem weiteren Kontakt mit sämtlichen Behörden werde ich mich jedoch völlig abschotten. Vermutlich habe ich auf deren weiteres Vorgehen sowieso keinen Einfluß mehr. Also: Keinerlei Kommunikation. Bis es mir besser geht, mindestens.

Vielen Dank bis dahin erst einmal @all. Ihr habt mir jetzt schon sehr geholfen.
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RE: Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln - von dwt - 27-12-2014, 18:42

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