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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
#6
(26-12-2014, 17:31)p__ schrieb: Deine Ruhe interessiert das Jugendamt nicht.
das dachte ich mir schon. Mich interessiert meine Ruhe jedoch sehr, da ich gesundheitlich stark angeschlagen bin und dieses Thema mich seit Jahren nicht genesen lässt.

(26-12-2014, 17:31)p__ schrieb: Auskunft, Klage, Titel, Vollstreckung, das sind klare Rechtsansprüche und darüber gibt es nichts zu verhandeln.
wie so vieles in diesem System einfach nur blöd. Mit geleisteten 180€ wäre es für JA ne Nullnummer. Wenn sich dann aber der Terror fortsetzt gibts eben nichts. Die 180 € könnte ich momentan selbst nicht aufbringen, hier würde mir vorläufig meine Verwandtschaft, bei der ich nun untergekommen bin, helfen. Wenn dann aber auf 2 Seiten die Verpflichtungen für mich ansteigen, macht das keinen Sinn.


(26-12-2014, 17:31)p__ schrieb: ...hast du dich sicher gut vorbereitet und wirst auch nicht so bald wieder zurückkommen.
vorbereitet so gut es eben ging. Ein paar Jahre Ausland werden es wohl werden, aber es kommt halt oft anders als... und für dann würde ich gern den Schaden so gering wie möglich halten.

(26-12-2014, 17:44)karlma schrieb: Die strengen sich natürlich an, zu einem anderen Ergebnis zu kommen
und das werden Sie wie üblich vermutlich auch, oder siehst du eine statistisch signifikante Warscheinlichkeit dagegen?

(26-12-2014, 19:44)GenderRealist schrieb: Ein bisschen Humor zur Weihnacht. Ach wie schön. Big Grin
der Humor ist mir seit Jahren vergangen, und zwar ganz und gar, aber hab schon verstanden.

(26-12-2014, 19:44)GenderRealist schrieb: frag mal den Camper wie es ist mit Teilbehinderung/Leistungsunfähigkeit
das werde ich von hier aus dem Ausland vermutlich nicht mehr geregelt bekommen, aber das war mir vorher klar. Wie gesagt habs einfach nicht mehr ausgehalten....

(26-12-2014, 19:56)Blumentopferde schrieb: Was sagt dein letzter Rentenbescheid bezüglich Erwerbsunfähigkeit?
als ehemals Selbständiger habe ich keinen Rentenbescheid. Habe immer nur 3 bis 6 monatige AU-Bescheinigungen vorgelegt. Kamen diese mal ein paar Tage verspätet, gabs gleich die Drohung auf Klage und Titulierung. Nach Vorlage der AU war aber zumindest für diese Zeit dann Ruhe.
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RE: Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln - von dwt - 27-12-2014, 15:25

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