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Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln
#3
(26-12-2014, 16:59)dwt schrieb: Ich werde auch weiterhin aus gesundheitlichen Gründen kein Einkommen erzielen können.

Dann bist Du zur Zahlung von Unterhalt auch nicht verpflichtet. 

Die strengen sich natürlich an, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, aber zu mehr als Auskunft leisten bist Du nicht verpflichtet. 
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Kann man mit dem JA wg Rückerstattung von UHV-Leistungen verhandeln - von karlma - 26-12-2014, 17:44

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