Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung
#27
(11-12-2014, 10:30)dauerzahler schrieb: Beispiel:

Ich (leistungsfähig), bereinigtes Netto von 3800,- €
Ex (nicht leistungsfähig), bereinigtes Netto von 1100,- €

= Unterhalt in Höhe von 4900,- € bereinigtes Netto und damit 160% - die ich dann alleine zu tragen hätte, oder gilt auch hier die Höhe des Bedarfskontrollbetrages (keiner zahlt mehr, als er einzeln zahlen müsste). Was ist dann bei Sonder-/Mehrbedarf im Studium. Muss ich da dann auch alleine haften?

Sorry, aber das mit dem Bedarfskontrollbetrag war totaler Schwachsinn von mir - da hab ich was durcheinander geworfen. Die Regelung "keiner zahlt mehr, als er einzeln zahlen müsste" gilt aber, oder?!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verdacht auf Vorbereitung einer Unterhaltspflichtverletzung - von dauerzahler - 11-12-2014, 15:36

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  § 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung DrNewton 23 4.997 25-11-2021, 11:21
Letzter Beitrag: p__
  verdacht auf Betrug Aaron 9 8.577 30-07-2012, 15:32
Letzter Beitrag: Aaron

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste