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Jugendamt und Gericht, Folgen?
#19
Wenn du sowieso dauerhaft im Ausland leben willst, dann melde dich nicht zurück, sondern reise zu einem dir genehmen Zeitpunkt via Landweg n Deutschland ein, melde dich irgendwo an, beantrage den dicken Expresspass und lehne dich die paar Tage zurück. Wenn die Staatsmacht spitz kriegt wo du bist, dann wirst du zum Test vorgeladen, bist aber völlig unbescholten, den Pass bekommst du.
Den Pass solltest du in d Händen halten, bevor d Test stattfindet. Dann dann reist du wieder aus.
Du bist nach wie vor nicht d Vater und damit hast du keine Pflichten und kannst gegen kein Gesetz verstoßen. Dein Führungszeugnis bleibt clean und du wirst befristet in Deutschland zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben. Daher Einreise per Landweg.
So wie Lage nämlich aussieht, wird das Verfahren ruhen und man wird dich nicht aufgrund einer Aussage zum Vater machen.
Übrigens würde ich ab Geburt jegl Nachweise zum Einkommen einscannen bzw aufbewahren, sofern das Einkommen gering war. In diesem Fall hättest du zumindest d Möglichkeit d Schuldenberg zu begrenzen, da nicht leistungsfähig. Außerden entgehst du dem Betreuungsunterhalt für Mutti wenn du durchhältst.
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Jugendamt und Gericht, Folgen? - von Loewenherz - 30-11-2014, 06:47
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von blue - 30-11-2014, 08:29
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von Dzombo - 30-11-2014, 09:33
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von p__ - 30-11-2014, 10:51
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von p__ - 30-11-2014, 11:04
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von beppo - 30-11-2014, 13:29
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von beppo - 30-11-2014, 15:31
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von p__ - 30-11-2014, 16:15
RE: Jugendamt und Gericht, Folgen? - von MitGlied - 30-11-2014, 17:56

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