09-11-2014, 21:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-11-2014, 21:04 von Tigerfisch.)
Hallo an alle, sagt mal in welcher Art und Weise muß ich als Unterhaltspflichtiger meine Zinseinahmen (Kapitalerträge) gegenüber dem Bestand des Jugendamtes nachweisen. Reicht eine persönliche von mir geschriebene und unterschriebene Mitteilung über die Höhe der Zinseinahmen? Oder muß ich Originale zum Kopieren vorlegen (das ist wohl eher nicht der Fall, wird aber von mir verlangt). Darf ich die Namen der Banken unkenntlich machen, wenn ich selbst Kopien machen möchte um diese vorzulegen. Und auch noch wichtig, kann ein Beistand diese Informationen überprüfen.