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Umgangsverfahren: Der Dreisprung!
#2
Thema ins Fälleforum verschoben und nichtssagenden Betreff ergänzt.

(31-10-2014, 17:40)Gerald Emmermann schrieb: Die Umgänge klappen einige Monate, dann geht es wieder von vorne los

Wieso dann nicht Ordnungsgeld beantragt?

(31-10-2014, 17:40)Gerald Emmermann schrieb: Es kam dann heraus, dass der Umgangsbeschluss keine vollstreckbare Ausfertigung hatte, es also überhaupt keine Vollstreckung geben konnte

Wie wäre es denn gelaufen, wenn er stattdessen eine einstweilige Anordnung bekommen hätte, dann die Mutter eine Zeitlang pariert, schliesslich boykottiert, der Vater nichts tut und beim nächsten Boykott feststellt, dass die Vollstreckbarkeit vergessen wurde?

Ich halte es für ein Eigentor, mit solchen Fällen für einstweilige Anordnungen zu werben. Du hättest dieses Rechtsinstrument viel besser darstellen können, wenn du Fälle benannt hättest, in denen es tatsächlich von Vorteil ist. Die gibt es. Und es gibt auch Fälle, wo das nicht der Fall ist. Pauschal mit der Generalkeule "immer eine Einstweilige Anordnung" zu kommen bringt Hilfesuchenden überhaupt nichts.

(31-10-2014, 17:40)Gerald Emmermann schrieb: Man muss sich nach diesem mißlungenem Dreisprung wieder an den Anfang stellen

Richtig: Misslungen. Ob es aber generell das falsche Instrument war, bleibt offen.
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Umgangsverfahren: Der Dreisprung! - von Ibykus - 31-10-2014, 17:40
RE: Umgangsverfahren: Der Dreisprung! - von p__ - 31-10-2014, 17:53

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