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§1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung
#2
Wenn du die rechtliche Vaterschaft willst, musst du die Mutter sofort nach der Geburt ansprechen und erst ohne Gericht eine Kärung versuchen. Du kannst sie ja damit locken, dass sie damit auch Unterhalt erhält, wenn der Putativvater die Vaterschaft anfechtet und du sie unterzeichnest. Eine Anerkennung kannst du jetzt schon unterzeichnen, sie ist nur noch nicht wirksam.

Ansonsten bleibt nur §1600 BGB Abs. 2, wie du schon richtig erkannt hast. Die Chancen? Jedenfalls so hoch, dass du es einfach mal probieren kannst.

Allerdings: Eine (vielleicht) Borderline-Mutter, ein Ehemann der auch nicht ganz knusper wirkt - ich würde komplett loslassen. Du ersparst dir extrem viel Probleme.
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RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - von p__ - 31-10-2014, 18:10

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