30-10-2014, 21:31
Herzlichen Glückwunsch zur Scheidung!
Bin gerade in ähnlichem Verfahren (Unterhalt), habe krankheitsbedingt meine Arbeitszeit beim neuen Arbeitgeber arg reduziert; hier schreibt der Richter, dass für mich KEINE gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt und ich demnach nur meinen Unterhalt auf Grundlage der geringen Einkünfte leisten müsste. Damit kommt dann nix für die Alte raus.
Damit ist eigentlich klar, dass es im Normalfall, wo der Alten ein fiktives Einkommen zugerechnet wird, für den Unterhaltspflichtigen keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht.
Ich kann mir aber Fälle vorstellen, wo eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit greift, nämlich überall dort, wo der Unterhaltsberechtigte ohne eigenes Verschulden um seine Existenz bangt. Mit anderen Worten, immer nur dann, wenn der Alten KEINE eigenen (fiktiven) Einkünfte zugerechnet werden (war bei Dir aber soweit ich mich erinnere anders!) kann es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit geben. Dann wäre die Situation für mich verständlich deckungsgleich zum 170 StGB.
Immer dann, wenn die Alte nicht selbst arbeiten kann (Arbeitslosigkeit, Krankheit, ...) würde ihr nix zugerechnet und sie ist dann auf die Grundsicherung durch andere Leute angewiesen. Eigentlich dürfte es nur um Beträge gehen in Höhe der Grundsicherung. Weitergehend dürfte dazu keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit herrschen!
Halt die Ohren steif!!!
Bin gerade in ähnlichem Verfahren (Unterhalt), habe krankheitsbedingt meine Arbeitszeit beim neuen Arbeitgeber arg reduziert; hier schreibt der Richter, dass für mich KEINE gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt und ich demnach nur meinen Unterhalt auf Grundlage der geringen Einkünfte leisten müsste. Damit kommt dann nix für die Alte raus.
Damit ist eigentlich klar, dass es im Normalfall, wo der Alten ein fiktives Einkommen zugerechnet wird, für den Unterhaltspflichtigen keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht.
Ich kann mir aber Fälle vorstellen, wo eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit greift, nämlich überall dort, wo der Unterhaltsberechtigte ohne eigenes Verschulden um seine Existenz bangt. Mit anderen Worten, immer nur dann, wenn der Alten KEINE eigenen (fiktiven) Einkünfte zugerechnet werden (war bei Dir aber soweit ich mich erinnere anders!) kann es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit geben. Dann wäre die Situation für mich verständlich deckungsgleich zum 170 StGB.
Immer dann, wenn die Alte nicht selbst arbeiten kann (Arbeitslosigkeit, Krankheit, ...) würde ihr nix zugerechnet und sie ist dann auf die Grundsicherung durch andere Leute angewiesen. Eigentlich dürfte es nur um Beträge gehen in Höhe der Grundsicherung. Weitergehend dürfte dazu keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit herrschen!
Halt die Ohren steif!!!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)