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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
Versuch macht klug!
Der Richter muss auf jeden Fall Stellung nehmen.
Genau genommen muss er auch im Falle seiner Unzuständigkeit weiter leiten (was natürlich nicht zu erwarten ist).

Dennoch: wenn ich bei allem, was wenig oder nur mäßigen Erfolg verspricht, stillhalte, wäre Widerstand von vornherein nicht spürbar.
Darauf vertrauen ja die Lumpen:
"Mir kann ja keiner was.
Und wenn, dann macht sich niemand die Mühe!"

Den Zahn müssen wir ihnen auf Dauer ziehen.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Ibykus - 18-05-2015, 14:27

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