Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#46
@Skipper:
Du vergisst in Deinen Überlegungen das ich vielleicht nicht im Hamburger Stadtgebiet direkt an der U-Bahn arbeite.
Mein Arbeitsplatz(Außerhalb Hamburgs) ist derzeít mit 2 Buslinien überhaupt erreichbar, und ein Umzug ins Hamburger Stadtgebiet in eine angemessene Wohnung von max. 45 Qm bedeutet im Idealfall 80 Euro zusätzliche Fahrkosten im Monat.
Wilhelmsburg empfinde ich jetzt nicht als Höchststrafe, bedeutet aber 3 Stunden Arbeitsweg täglich plus 94 Euro Monatskarte.
So billig sind selbst dort keine Wohnungen das sich das rechnet.
Und die Idee mit eigenen Betreuung meiner zE ist ja wohl vollkommen neben der Sache.
Dem würde das AG auch nicht zustimmen da der Interessenskonflikt offen liegt.
Meine Frage war nicht wie ich die billig entsorge, sondern wie überhaupt!
Das Problem bin ich dank des Eilantrages auf sofortige Einrichtung der Betreuung vielleicht heute erfolgreich losgeworden.
Dann könnte ich mal mit einen klar denkenden Profi das weitere Vorgehen besprechen.
Ich kenne auch keinen Anwalt der ohne Vorschuss mal schnell die Scheidung für mich einreicht.
Bei dem anzusetzenden Streitwert fallen da wohl 1500 € Anwaltsgebühren an.
Wenn ich das Geld in der Tasche hätte, wäre das meine neue Mietkaution.
Ich kann mir die Kohle bei meiner Firma zinsfrei leihen.
Laufzeit 1 Jahr, um die Rückzahlung halbwegs bezahlbar zu gestalten muss eine neue Wohnung 2 Bedingungen erfüllen:
1. Keine Maklerkosten
2. max 600 € warm ohne böse Überraschungen bei den Nebenkosten.
Und das auch noch räumlich sehr eingeschränkt.
Und dann wird es in Hamburg richtig schwierig, selbst wenn ich eine Ruine von der städtischen GWG nehme.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Morel12 - 13-10-2014, 19:17

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste