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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#33
Moin.

Ich denke auch, daß Morel seine Ziele noch konsequenter verfolgen könnte:
- Schutz seiner Sphäre
- Erfüllung moralischer und rechtlicher Verpflichtungen aus der NochEhe
- Beendigung der Ehe auch formell
- Neuaufsetzen des eigenen Lebens

Die erkrankte Frau aggressiv unter Druck zu setzen und aus dem Haus zu werfen, ist mit noch-ehelicher Solidarität unvereinbar.
Die Frau benötigt offenbar intensivere Begleitung, mit der Morel überlastet sein könnte und die einer Trennung im Wege steht.
Ich halte den Weg der Frau in eine betreute Umgebung für den allseits verträglichsten. Morel sollte sie dabei unterstützen.

Die Wohnung erscheint mir nicht mehr haltbar, sie sollte aufgekündigt werden und angemessenem Wohnraum weichen. Vielleicht gibt es unter Erhalt der Genossenschaftanteile Möglichkeiten innerhalb der Genossenschaft, die ja idR über einen breites Angebot verfügen.

Der Wechsel in angemessenen Wohnraum ist vor allem auch dann nötig, wenn Aufstockung ansteht.

Die Kündigung der Wohnung könnte den Weg auf eigene Ziele, den Weg der Frau ins betreute Wohnen indirekt und sanft beschleunigen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Skipper - 12-10-2014, 09:54

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