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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#26
(11-10-2014, 22:03)Morel12 schrieb: Ich bin hier alleiniger Mieter und gemäß Genossenschaftsrecht Miteigentümer, die darf sich hier nur deshalb aufhalten weil wir verheiratet sind!

Schon klar. Deshalb meine Frage: Wieso noch kein Scheidungsantrag deinerseits? Wo hängt es? Das wäre ein zusätzliches Eisen im Feuer. Wenn sich das Amtsgericht zu fein für eine Entscheidung über eine Betreuung ist, dann nutze das doch aus. In ihrem Zustand wird sie kaum etwas gewieftes gegen deinen geeignet ausgestalteten Scheidungsantrag machen können. Muss sie aber, da sie nach wie vor nicht unter Betreuung steht.

Mach den Beginn der Trennungszeit amtlich. Im Moment seid ihr noch ganz normal verheiratet und habt allein dadurch gegenseitige Verpflichtungen. In aufrechter Ehe kann keiner den anderen aus der Wohnung werfen. Beginne endlich mit den Ende dieser Ehe.

Sie gehört in eine Klinik und unter Betreuung, ganz klar, das ist auch das Beste für Sie, viel besser wie in deiner Wohnung herumgeistern. Solange sie nicht die EInsichtsfähigkeit hat, ihre Medikamente zu nehmen, ist alles sinnlos.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von p__ - 11-10-2014, 22:20

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